Protocol of the Session on March 15, 2007

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Es ist immer die Frage: Gibt es genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze? Diese Frage kann in der Tat die Schule, ob gegliedert oder Einheitsschule, nicht beantworten, sondern das entscheidet sich an anderer Stelle.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Deshalb tun Sie bitte nicht so, als ob die Frage von Herrn Metzger im Schulwesen zu beantworten wäre. Es funktioniert nur dann, wenn wir wieder genügend Ausbildungsplätze haben.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das stimmt!)

Es gibt große Anstrengungen. Aber es gibt leider auch eine Bugwelle von Altbewerbern, die zu einem zunehmenden Problem werden.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Und was machen Sie da?)

Das hängt mit einem langjährigen Mangel an Ausbildungsplätzen zusammen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Und was machen Sie da? – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das Bündnis ist gerade auf Bundesebene verlängert wor- den! – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Was macht die Landesregierung?)

Ich will Ihnen sagen: Die Landesregierung, die Fraktionen, die diese Landesregierung tragen – das ist aus den Erklärungen deutlich geworden –, die kommunale Basis, sie alle stehen für die Hauptschule ein, für ein gegliedertes Bildungswesen, das an so vielen Orten unseres Landes wie möglich verankert ist.

Wir haben entscheidende Unterstützung vom Landesschulbeirat erhalten – ein Beratungsgremium, in dem alle gesellschaftlichen Gruppen abgebildet sind. Der Landesschulbeirat hat vor wenigen Wochen ein Papier verabschiedet, in dem er sich ganz klar zur Weiterentwicklung der Hauptschule bekannt hat und auch Forderungen aufgestellt hat, auf die ich gerade mit diesen drei Ansatzpunkten teilweise eine Antwort gegeben habe. Wir sind uns einig, dass die Kompetenzanalyse die Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerinnen und Schüler einen guten Weg machen können.

Wenn wir genügend Unterstützung für die Schulart Hauptschule haben und uns nicht immer anhören müssen, dass diese Schule am Ende sei, dann helfen wir den Jugendlichen, die diese Schulen besuchen, am allerbesten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1045, zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/519, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 14/1045 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Kann ich davon ausgehen, dass der Berichtsantrag Drucksache 14/519 durch die Aussprache erledigt ist? – Das ist der Fall.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Gesundheit in Europa – Drucksache 14/564

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, für das Schlusswort fünf Minuten.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hoffmann für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Mai 2003 haben wir uns hier an gleicher Stelle über das Thema „Gesundheit in Europa“ unterhalten. Ein Blick zurück ist angebracht: Was hat sich seither verändert?

Am 1. Mai 2004 sind zehn weitere Staaten der EU beigetreten. Im Oktober 2004 wurde der vom Europäischen Konvent erarbeitete Vertrag einer Verfassung – bis heute leider nicht verabschiedet – in Rom unterzeichnet. Seit 2005 ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, innerhalb der EU ärztliche ambulante Leistungen ohne vorherige Klärung mit ihrer Kasse in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls im Jahr 2005 wurde die Regelung getroffen, dass EU-Bürger in anderen Staaten ins Krankenhaus gehen können, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung. 2006 ist eine Dienstleistungsrichtlinie diskutiert worden, die intensiv beraten worden ist – auch der Landtag hat darüber gesprochen –, bei der dann die Gesundheitsberufe ausgenommen worden sind.

Was sich nicht geändert hat: Seit 2003 gibt es immer wieder Versuche der europäischen Ebene, im Bereich der Gesundheitspolitik verstärkt Einfluss zu nehmen und – das ist völlig eindeutig – in diesem Feld der Daseinsvorsorge eine Mitwirkung zu erlangen. Der vorletzte Versuch – ich habe es schon erwähnt – der Übernahme von gesundheitspolitischen Fragen war die Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie. Jetzt haben wir aktuell einen neuen Versuch. Dieser neue Versuch ist die sogenannte „Konsultation zu Gemeinschaftsaufgaben im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen“ vom September 2006. Eigentlich braucht man nur die Fragen zu lesen, die in diesem Papier stehen und die die Länder und wohl auch die Bundesregierung bereits beantwortet haben. Eine der Fragen heißt – ich nenne dies nur exemplarisch –: „Welche Bereiche sollen in die Zuständigkeit der Behörden welcher Länder fallen?“ Ist dies aber nicht eigentlich schon eindeutig geklärt? Wollen wir wirklich ernsthaft darüber diskutieren, ob andere Länder, sprich die Europäische Union, für die Organisation

und für die Finanzierung unserer stationären Einrichtungen zuständig sein sollen? Ich denke, nein.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe hier im Saal bitten.

Ich finde, die Länder haben im Bundesrat sehr einheitlich und übereinstimmend eine sehr vernünftige Antwort auf diese Fragen gegeben. Die Länder haben betont, dass sie die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten zur Ausgestaltung der Finanzierung und Organi sation ihrer nationalen Gesundheitssysteme wollen und wünschen. Unsere Sozialministerin hat sich in den letzten Tagen ebenfalls mehrfach in diese Richtung geäußert.

Ich bin froh darüber, dass die Bundesregierung wohl bereit ist – in weiten Teilen hat sie das bereits getan –, die Vorschläge aus dem Bundesrat zu übernehmen. Ich will nicht verhehlen, dass wir nichts dagegen haben, wenn gemeinsame Strategien gegen bestimmte Volkserkrankungen miteinander ausprobiert werden, so z. B. beim Thema Alkoholmissbrauch, bei der HIV-Prävention oder bei der Suchtprävention. Das alles kann man miteinander machen, allerdings so, dass man sich darüber abspricht, und nicht in der Weise, dass die EU dies überstülpt.

Seit 2004 gibt es die Methode der sogenannten „offenen Koordinierung“. Das ist sozusagen das zweite Einfallstor der Europäischen Union, um im deutschen Gesundheitswesen und bei den anderen Staaten Einfluss zu erlangen. Für uns ist diese Methode der Koordinierung eigentlich ein Wettbewerbsinstrument – das wird die FDP freuen –,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Andreas, du hast ja so recht!)

eine Methode, die anhand des Best-Practice-Verfahrens dazu beitragen soll, festzustellen, wer im Gesundheitswesen die besseren Ideen hat. Die EU macht aber etwas ganz anderes daraus. Sie hat nämlich eigentlich vor, mit diesem Instrument eine Vereinheitlichung herbeizuführen.

Ich will die EU-Verfassung – noch nicht endgültig verabschiedet – zitieren. In diesem Verfassungstext kommt sage und schreibe 47-mal das Wort „Gesundheit“ vor. Das ist ja immerhin schon bedeutsam. Der eigentlich wichtigste Satz heißt:

Bei der Tätigkeit der Union wird die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens … gewahrt. Die Verantwortung der Mitgliedsstaaten umfasst die Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel.

Das ist alles richtig, und das gilt auch alles. Jetzt muss man sich aber fragen: Warum macht denn die Kommission in Got tes Namen ständig etwas anderes, als wir alle wollen und als die Mitgliedsstaaten miteinander vereinbart haben? Ich denke, auch da muss man – und daher die heutige Debatte im Rahmen unserer Großen Anfrage – immer wieder den Finger in die Wunde legen. Wie oft haben wir hier im Landtag schon über alle möglichen Politikbereiche diskutiert – und zwar hin

terher, wenn die EU sich die entsprechende Kompetenz bereits genommen hatte – und haben bejammert und beklagt, dass wir nicht mehr zuständig sind! Deswegen wird die CDU dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung setzen lassen und immer wieder darauf aufmerksam machen. Noch sind wir zuständig, und wir sollten auch mithelfen, dass es so bleibt.

Wenn die EU ein gemeinsames Gesundheitswesen will, dann muss man sich ja schon fragen, wie dieses Gesundheitswesen funktionieren soll. Wir müssten uns auf ein gemeinsames Niveau einigen. Da muss man aber schon die Frage stellen, auf welchem Niveau wir uns denn bewegen wollen: auf deutschem Niveau mit einem guten Gesundheitswesen und mit optimaler Versorgung oder auf einem anderen Niveau, das garantiert niedriger ist als bei uns? Wenn man dies einmal vergleicht, dann geben die unterschiedlich hohen Lebenserwartungen ganz gute Auskunft über das jeweilige Niveau. Ich habe mir einmal die Lebenserwartungen in einem der Beitrittsländer angeschaut und festgestellt, dass in Rumänien die Männer mit durchschnittlich 68 Jahren und die Frauen mit durchschnittlich 75 Jahren sterben.

(Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Sie kennen unsere Zahlen. Wir werden durchschnittlich 15 bis 20 Jahre älter. Ich sage ganz ehrlich: Das soll eigentlich auch so bleiben.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Wir können aber nicht verhindern wollen, dass sie auch älter wer- den!)

Wir wollen sogar noch älter werden, und wir wollen nicht das rumänische Gesundheitswesen für die EU, sondern wir wollen eigentlich unser deutsches Gesundheitssystem behalten. Wir wollen also weder einen indirekten noch einen direkten Zugriff der EU auf das System haben. Die Bürgerinnen und Bürger sehen das übrigens ganz ähnlich: 27 % der Bürger finden, dass die EU zu Verbesserungen im Gesundheitssystem führen könnte, und 51 % sagen: Es kann nur schlechter werden; unser Gesundheitssystem ist besser.

Jetzt müssten wir über Binnenmarkt und über den Einfluss des Wettbewerbsrechts reden. Das will ich mir sparen. Vielmehr will ich einmal etwas Landesspezifisches zu diesem Thema beitragen.

Wir haben in der Antwort auf diese Große Anfrage wieder gelesen, dass es grenzüberschreitende Projekte gibt und dass sich unsere grenzüberschreitenden Gremien – Oberrheinkonferenz, IBK usw. – immer wieder mit Dingen befassen, die den Patienten einen Mehrwert bringen sollen. Nur darum kann es gehen. In Grenzregionen muss gemeinsam mit den anderen Staaten überlegt werden, was an den Schnittstellen für die Patienten auf beiden Seiten besser gemacht werden kann.

Hier hat die CDU-Fraktion drei Wünsche an das Sozialminis terium, die sehr länderspezifisch sind.

Erstens: Wir würden uns wünschen, dass es vermehrt zu einer Kapazitätsabstimmung in Grenzregionen kommt, z. B. bei der Krankenhausplanung und bei der Nutzung von Großgeräten. Wenn man diese gemeinsam nutzt, sind sie besser ausgelastet. Die Mediziner sind dann in der Lage, mehr Patienten

zu behandeln, und erwerben mehr Kompetenz. Und preiswerter ist das natürlich auch.

Zweiter Wunsch: Ein Aspekt fehlt völlig, und zwar auch in allen Bundesprogrammen. Wir haben in Baden-Württemberg einen sehr starken Rehabilitationsanteil. Andere Länder haben den nicht. Es wäre eine sehr eigene baden-württembergische Angelegenheit und ein sehr eigener Weg, wenn es uns gelingen würde, in den Grenzregionen für unsere Rehabili tationseinrichtungen im Land einmal einen Modellversuch durchzuführen. Wir alle kennen die Schweiz. Sie hat ein klasse Gesundheitssystem, aber ein schlechtes Rehabilitationssys tem. Da gibt es Potenziale. Ich denke, in Frankreich ist das auch so. Liebe Frau Dr. Stolz, es wäre ein Wunsch der CDUFraktion, in diesem Punkt auch einmal einen Modellversuch durchzuführen. Ich denke dabei an Südbaden, aber auch an die Rheinschiene, wo solche Modelle funktionieren könn ten.

Der dritte Punkt ist uns auch sehr wichtig: Die Europäische Union legt Jahr für Jahr Förderprogramme auf. Ich will Ihnen einmal eines davon nennen. Es gibt ein Förderprogramm mit dem Namen „Aktionsprogramm zu den Bereichen Gesundheits- und Verbraucherschutz 2007 bis 2013“. In diesem Programm sind 1,2 Milliarden € enthalten. Deutschland – auch Baden-Württemberg –, die Körperschaften, die Vereinigungen, die Universitäten wären imstande, dieses Angebot wahrzunehmen, und könnten diese Gelder abrufen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.

Die erste Bedingung ist: Man braucht eine Kofinanzierung. Je nachdem, welches Programm man fährt, sind das 30, 40 oder 50 %. Das halte ich für machbar.

Der zweite Punkt macht mir Sorgen: Kein Mensch im Land kennt diese EU-Programme, und deswegen stellt auch niemand Anträge dazu. Ich würde mir im Namen der CDU-Fraktion wünschen, dass diese EU-Programme im Bereich der Gesundheitswissenschaften noch stärker beworben werden – dass unsere Einrichtungen sich diese Informationen also nicht immer nur selbst besorgen müssen – und dass wir eine Möglichkeit schaffen, von diesen 1,2 Milliarden €, die wir in nicht zu geringen Teilen über unsere EU-Umlage zahlen, auch wieder Gelder nach Baden-Württemberg zu holen.