und zweitens irrational geführt wird. Unehrlich ist sie deshalb, weil diejenigen, die wirklich sagen, dass Rauchen sehr gefährlich sei, auch so konsequent sein müssten und sagen müssten: Der Staat will damit nichts mehr zu tun haben, das wird verboten, das wird illegal.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Sagen Sie etwas zum Nichtraucherschutz im Land! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Machen wir doch nicht! – Beifall des Abg. Fritz Buschle SPD)
Dann darf ich auch nicht mehr mit der Tabaksteuer rechnen, und dann darf ich den Tabakanbau nicht mehr subventionieren. Das wäre stringent. Dann wären manche erst zufrieden. Nur höre ich von niemandem, dass Rauchen künftig illegal werden soll.
Da gibt es wieder etwas völlig Irrationales. Ich sage das hier einmal so. Wir werden den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Schulgesetzes ablehnen, weil wir einen eigenen, umfassenderen Gesetzentwurf in der Pipeline haben. Der ist vom Kabinett beschlossen worden und befindet sich jetzt in der Anhörung.
Mich hat es schon gewundert, dass man für den Landtag jetzt schnell noch eine Regelung vorzieht. Das sogenannte Aquarium ist auch aus meiner Sicht keine glückliche Lösung. Man hätte auch noch warten können, bis das Rauchverbot für alle öffentlichen Räume gilt, und dann eine sachgerechtere Lösung finden können.
Jetzt aber konkret: Was machen wir in Baden-Württemberg? Zuerst einmal gibt es einen Unterschied zu öffentlichen Räumen, die jeder betreten muss, ob Erwachsener oder Kind, in denen der Staat oder die Kommune das Hausrecht besitzt. Da bekennen wir uns klar zu einem stringenten Nichtraucherschutz.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Stimmt nicht! Beim Raucherzimmer in Landtag haben Sie klar ver- sagt! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da müssen Sie ja nicht rein, Herr Kretschmann! – Zu- ruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Herr Kretschmann, das ist eine schöne Frage: Was ist effektiver Nichtraucherschutz? Heißt das, dass die armen, geplagten, süchtigen Raucher hier nirgendwo mehr rauchen dürfen, auch nicht dort, wo Nichtraucher nicht belastet werden?
Noch einmal: Es muss klar sein, dass die Freiheit des Rauchers, zu rauchen, dort endet, wo die Freiheit dessen, der nicht durch Passivrauchen einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden will, beginnt.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Fritz Buschle SPD – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Ab an die frische Luft! – Unruhe bei der SPD – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Sektiererei!)
Übrigens wird in allen Gesetzentwürfen sowohl des Bundes als auch des Landes auch künftig für die öffentlichen Räume, so wie im Landtag – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie etwas bereden wollen, dann tun Sie das doch bitte außerhalb des Plenarsaals. Ich bitte um Ruhe.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Ab an die fri- sche Luft mit den Rauchern, das ist liberal genug! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Nein, das ist nicht liberal. Warum? Wenn Sie in einem Büro arbeiten, das in der sechsten Etage liegt – –
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Herunterlau- fen! – Abg. Ute Vogt SPD: Das ist gesund! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Dann raucht man weni- ger!)
Da kann – übrigens auch nach den bundesgesetzgeberischen Maßnahmen für Rauchfreiheit – der Behördenleiter in einzelnen Räumen, die klar abgetrennt sein müssen und in denen kein Publikumsverkehr herrschen darf, das Rauchen zulassen. In diese Räume muss kein Nichtraucher hinein, sondern da
rin halten sich ausschließlich Raucher auf, und diese Räume müssen gut belüftet sein. Da darf das Rauchen möglich sein. Jetzt frage ich: Wo ist da der Nichtraucherschutz verletzt? Kein Nichtraucher muss jemals in diese Räume hinein, kein Angestellter, der das nicht will und der nicht raucht. Dann herrscht dort doch ein effektiver Nichtraucherschutz.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: So ein Geeiere! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Es geht um das Symbol! Um die Glaubwürdigkeit!)
Aber wenn man es nicht einmal selbst schafft, von der Sucht wegzukommen, dann weiß man: Menschen sind, wie sie sind. Es geht nicht darum, jemanden unter Kuratel zu stellen. Alle Anreize, vom Rauchen wegzukommen, sind ja gut.
Überall dort, wo Ausnahmen möglich sind, ohne dass Nichtraucher dadurch belästigt oder gefährdet werden, verstehe ich nicht so recht, was dagegen spricht.
Damit komme ich zu Frau Mielich. Frau Mielich, Sie haben auch von Krankenhäusern gesprochen. Wir haben uns mit diesem Gesetzentwurf ernsthaft auseinandergesetzt, und die Regierung handelt ja auch. Wir legen ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz für alle öffentlichen Gebäude vor: Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und andere. Jetzt frage ich Sie: Wollen Sie einem Todkranken in einem Hospiz, der vielleicht sogar Lungenkrebs hat, sagen: „Weil du vielleicht Krebs kriegst, darfst du in deinem Zimmer nicht rauchen“?
Wollen Sie in einem kommunalen Altenheim älteren Menschen, die ihr Leben lang geraucht haben, obwohl sie wussten, dass das schädlich ist, verbieten, in ihrer „Wohnung“ – weil es ja ein Altenwohnheim ist – auf ihre alten Tage noch zu rauchen?
Anhand dieser wenigen Beispiele will ich nur zeigen: Jeder, der mit diesem Thema vernünftig umgeht, wird immer Ausnahmen zulassen.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Fritz Buschle SPD – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Seid doch ein- mal menschlich!)