Wenn der Rechnungshof zu Recht überall Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz knapper und immer noch knapper werdender öffentlicher Mittel anmahnt, muss er selbst vorbildlich sein, und das ist er auch. Die Steigerungsrate der im Einzelplan des Rechnungshofs veranschlagten Ausgaben ist mit 0,2 % deutlich unterdurchschnittlich. Obwohl es für den Rechnungshof keine haushaltsgesetzliche Stellenabbauverpflichtung gibt, beteiligt sich der Rechnungshof freiwillig und solidarisch am Stellenabbauprogramm des Landes.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, was ich im vergangenen Jahr hierzu ausgeführt habe: Die Kontrolle und Analyse sowie die Entwicklung von Vorschlägen sind nur von qualifizierten Mitarbeitern höchstpersönlich zu erbringen. Der hohe Personalkostenanteil des Rechnungshofs von 96,2 % ist daher voll gerechtfertigt. Das lässt sich anders gar nicht machen. Da der Rechnungshof sogar dafür sorgt, dass Mittel eingespart werden, ist die Frage, ob man sich hier nicht ähnlich wie bei der Steuerverwaltung überlegen müsste, ob nicht eine Aufstockung des Personals an anderer Stelle sogar zu Mehreinnahmen führen würde.
Wir fordern das nicht, sondern erkennen an, dass der Rechnungshof in diesem Punkt selbst Vorbild sein will, um die hohe Glaubwürdigkeit, die er gegenüber den Ministerien und nachgeordneten Behörden genießt, noch einmal zu unterstreichen.
Die Denkschrift 2006 werden wir am Mittwoch nächster Woche beraten und dabei die Arbeit des Rechnungshofs anhand konkreter Beispiele würdigen können. Deshalb möchte ich heute nur zwei Themen ansprechen – zwei Vorschläge, die bereits abgearbeitet sein werden, bevor wir am kommenden Mittwoch Beschlüsse zur Denkschrift fassen: erstens zur Struk tur der ergänzenden Förderung der Kleinkindbetreuung durch das Land und zweitens zur Verankerung eines Verschuldungsverbots in der Landeshaushaltsordnung und in der Verfassung.
Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen und in Kindertagespflege sind zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Die Anregungen des Rechnungshofs in Bezug auf eine je nach Betreuungszeit stärker differenzierte Förderung sind aufgegriffen worden.
Zugleich haben wir bereits bestehenden Gruppen, dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit und Berechenbarkeit folgend, für die Jahre 2007 und 2008 die Förderung in alter Höhe zugesichert.
Der Anregung des Rechnungshofs nach Streichung des Beitrags des Landes zur Alterssicherung von Tagesmüttern wird durch einen Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprochen. Wir stellen stattdessen Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung
und können damit einer wichtigen und richtigen Forderung des Landesverbands der Tagesmüttervereine Rechnung tragen.
Zum Abschluss noch ein Wort zum Denkschriftbeitrag des Rechnungshofs zu dem Thema, ein Verbot der Neuverschuldung in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen. Dies ist geplant – mit Wirkung ab dem Jahr 2011. Das haben wir in der Koalition vereinbart. Ich denke, das ist ein richtungweisender Beschluss. Die Bereitschaft, ein Verschuldungsverbot in die Verfassung aufzunehmen, ist vorhanden. Wir sollten den Blick jetzt darauf richten, welche Formulierung aus volkswirtschaftlicher und staatsjuristischer Sicht für ein solches Verschuldungsverbot geeignet ist. Es kommt sehr stark darauf an, wie man ein solches Verschuldungsverbot ausgestaltet, damit es in der Praxis wirkt, um bei konjunkturellen Schieflagen noch entsprechend reagieren zu können.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Präsident Frank und Herrn Vizepräsident Kunz bedanken. Wir bitten, diesen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs und der Rechnungsprüfungsämter zu übermitteln. Behalten Sie weiterhin Ihr wachsames Auge, und begleiten Sie uns weiterhin kritisch. Sie geben uns Abgeordneten wichtige Hinweise zum verantwortungsvollen Umgang mit den von den Steuerzahlerinnen und -zahlern zur Verfügung gestellten Mitteln.
Der beste Dank an den Rechnungshof besteht jedoch darin, sich stets intensiv mit den Anregungen und Empfehlungen auseinanderzusetzen, klar zu ihnen Stellung zu beziehen und sie möglichst zügig und umfassend umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Nur ein Satz, zu dem mich die Wortmeldung von Herrn Kollegen Metzger veranlasst: Ich glaube nicht, dass die vom Landesrechnungshof geleistete Arbeit so erfolgreich wäre – über die Effektivität habe ich schon gesprochen, für die wir ihn ja auch loben –, wenn die CDU
Das nehmen wir für uns in Anspruch. Die CDU-Fraktion sieht sich als Partner des Rechnungshofs bei der Finanzkontrolle der Regierung.
(Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das war ganz wichtig!)
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur A b s t i m m u n g über den Einzelplan 11 – Rechnungshof. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/811. Zum Einzelplan liegen keine Änderungsanträge vor.
Wer stimmt Kapitel 1101 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Kapitel ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Kapitel ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Kapitel zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Kapitel ist einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratung des Einzelplans 11 und am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich danke Ihnen für die zügige Beratung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ich schließe die Sitzung.