Protocol of the Session on December 6, 2006

Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, ein notwendiges Instrumentarium. Wir gehen davon aus, dass wir damit zwei Studentenwerken in zwei altehrwürdigen Universitäten – Tübingen und Hohenheim – als Ersten die Chance geben, sich zusammenzuschließen. Ob weitere folgen, werden wir sehen. Es gibt jedenfalls, wie Kollege Stober schon gesagt hat, bei dem Gesetzentwurf nicht den geringsten Anlass, daran zu zweifeln, dass wir damit etwas auf den Weg bringen und eine Möglichkeit schaffen, die wir gebrauchen werden. Wie dies im Einzelnen aussieht, werden wir im Ausschuss diskutieren.

Ich danke Ihnen, insbesondere Frau Kollegin Vogt, dass Sie mir so lange zugehört haben,

(Abg. Ute Vogt SPD: Gerne!)

und dann mache ich jetzt auch Schluss.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP)

Die Allgemeine Aussprache ist hiermit beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/465.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/610. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Da der Gesetzentwurf aus nur zwei Artikeln besteht, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung bringe.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Dezember 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. Vielen Dank.

Somit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Film- und Popakademiegesetzes – Drucksache 14/488

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/609

Berichterstatter: Abg. Jürgen Walter

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Katrin Schütz. Bitte schön, Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Musik ist Kulturgut, Wirtschaftsfaktor und Impulsgeber. Die Popakademie BadenWürttemberg bündelt die relevanten Aspekte des Themas Pop/Musik/Kultur. Das ist bundesweit einzigartig und für die Popmusikszene wichtig.

Nach über 50 Jahren Popkultur wurde hier erstmals in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, mit akademischem Anspruch fokussiert auf die Bereiche Popularmusik und Musikwirtschaft zu studieren. Mit diesem Projekt wurde Mannheim zur heimlichen Hauptstadt der Popmusik. Da

mit wurden der Region Mannheim und dem Land Perspektiven eröffnet. Bereits nach kurzer Zeit ist die Popakademie regional sehr gut verankert und als Talentschmiede anerkannt.

Weiter möchte ich erwähnen, dass die Akademie in der Musikszene bereits einen sehr guten Namen besitzt. Die Popakademie Baden-Württemberg versteht sich nicht nur als Hochschule, sondern auch als Kompetenzzentrum für sämtliche Aspekte der Musikbranche und erhebt ihren Anspruch in zahlreichen Projekten in den Bereichen europäische Zusammenarbeit, regionale Entwicklung und Wirtschaftsförderung am Medienstandort Baden-Württemberg. Um diesen Prozess weiter auszubauen, ist der nächste logische Schritt im Bologna-Prozess, die internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Dieser Schritt klingt vordergründig nach einer kleinen Änderung, die für die Studierenden allerdings notwendig ist. Daher hat die Landesregierung den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Film- und Popakademiegesetzes eingebracht.

Kern dieses Gesetzes ist die Umstellung der von der Popakademie verliehenen Abschlussbezeichnung „Bachelor der Popakademie Baden-Württemberg“ auf die Bezeichnung „Bachelor of Arts“. Mit dieser Gesetzesänderung soll der Abschluss der Popakademie im Zuge des Bologna-Prozesses auf eine europaweit bekannte und vor allem besser verständliche Bezeichnung umgestellt werden. Damit soll ferner den Studierenden der Zugang zu weiterbildenden Studiengängen und Stipendien erleichtert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Zulassungsvoraussetzungen der Film- und Popakademie. Damit soll für besonders begabte Bewerber die Möglichkeit geschaffen werden, auch ohne Hochschulreife aufgrund einer Begabtenprüfung zum Studium zugelassen zu werden, wie dies bereits bei der Popakademie der Fall ist. Diese Ausdehnung des Verzichts auf die Hochschulreife für die Zulassung auch auf die Filmakademie begrüße ich, da es an einer Hochschule auf Talent und Begabung ankommt. Gerade an der Film- und Popakademie halte ich es für richtig, den Zugang zu öffnen, da das übliche Fächerspektrum für den Zugang zur Film- und Popakademie durch die Schulen nicht abgedeckt wird. Besonders bei diesen Studiengängen sind Kreativität und Begabung gefragt.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass es richtig und für die Zukunft der Popakademie wichtig ist, dass der Abschluss auf die europaweit einheitliche Bezeichnung „Bachelor of Arts“ umgestellt wird. Kosten entstehen durch diese Änderung keine, weder für den Landeshaushalt noch für die private Hand. Deshalb befürworten wir diese Änderung des Film- und Popakademiegesetzes.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abg. Heberer das Wort.

Herr Präsident, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits im Wissenschaftsausschuss in der vergangenen Woche bekräftigt, möchten wir auch heute unsere volle Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Filmund Popakademiegesetzes ankündigen.

Wir halten es für angebracht, bei der Filmakademie BadenWürttemberg die Möglichkeit zu schaffen, besonders begabte Bewerber auch ohne Hochschulreife zum Studium zuzulassen. In besonderem Maße stellt sich hier nämlich die Frage, ob eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein solches Studium, nämlich die Kreativität, im Rahmen einer Schulabschlussprüfung oder gar in Noten gemessen werden kann. Selbst Hans-Georg Gadamer hinterfragte das althergebrachte Bild von der Bildung und ob das Bestehen einer Prüfung gebildet mache. Man kann in der Frage, was Bildung eigentlich ist, ein anschauliches Wort bei Hegel finden, der da sagt: Bildung heißt, sich die Dinge vom Standpunkt eines anderen ansehen können.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Tja!)

Das ist vielleicht auch für unser Haus manchmal ganz angebracht:

(Beifall bei der SPD)

Bildung heißt, sich die Dinge vom Standpunkt eines anderen ansehen können.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Für die Sozial- demokraten: liberal zu denken!)

Zuhören gehört übrigens auch dazu, Herr Kollege.

Ich denke, trefflicher kann man nicht beschreiben, was Film im Wesentlichen tut, nämlich die Dinge vom Standpunkt eines anderen anzusehen, sie dann künstlerisch umzusetzen und darzustellen.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Das ist ja schön!)

Deshalb ist es aus unserer Sicht der richtige Weg, die Zulassungsbedingungen für die Filmakademie zu verändern und junge Menschen, die diese Begabung mitbringen, in die Studiengänge aufzunehmen.

Auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag, den Studierenden der Popakademie Baden-Württemberg die Möglichkeit zu geben, den „Bachelor of Arts“ zu erwerben, halten wir für richtig. Der bisherige landesspezifische Bachelor konnte jungen Talenten ein internationales Weiterkommen nicht in dem Maß erschließen, wie dies jetzt mit einem international anerkannten Abschluss möglich ist. Unter dem Titel „Popmusik kennt keine Grenzen“ startete die Popakademie Baden-Württemberg am 1. Oktober 2004 mit elf Partnereinrichtungen in sieben europäischen Ländern ein Leonardo-da-Vinci-Projekt der EU. Ziel des Projekts ist es, gemeinsam mit den Partnern ein europäisches Popmusikstudium zu entwerfen. Die Studierenden können ihr Studium an verschiedenen europäischen Bildungseinrichtungen absolvieren. Die Projektleitung hierfür hat die Popakademie in Mannheim, die gemeinsam mit allen anderen Einrichtungen aus Deutschland, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Ungarn und Finnland ein Credit-PointsSystem für die Popmusikausbildung und das Profil eines europäischen Musikbusiness- sowie eines PopmusikdesignStudiums erarbeitet.

In der ersten erfolgreichen Erprobungsphase sind inzwischen eine ganze Reihe europäisch gemischter Bandcamps

entstanden, die sehr große öffentliche Beachtung gefunden haben. Aus der Zusammenarbeit sind einige inzwischen recht bekannte Formationen hervorgegangen, wie aktuell eine Band mit der irischen Songwriterin Wallis Bird; manche von den Besuchern auf der Zuhörertribüne kennen sie vielleicht.

(Zuruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Sie ist erfolgreich ins Musikbusiness eingestiegen und mit ihren CD-, DVD- und Videoaufnahmen auf den vorderen Plätzen der Charts zu finden.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ui!)

Das sind also viele Gründe, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem baden-württembergischen Bachelor oder dem schwäbischen Bachelor – so möchte ich einmal sagen – den internationalen „Bachelor of Arts“ zu machen, der diesen europäischen Austausch und gleichwertige Abschlüsse ermöglicht. Deshalb ist der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf zu gratulieren. Wir werden ihm zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.