(Beifall bei der SPD und des Abg. Dieter Klein- mann FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Machen Sie jetzt auf Schwarz-Rot?)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist nicht Schwarz-Rot, lieber Boris Palmer, sondern das ist Schwarz, Rot, Grün, Blau.
(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Grün-Gelb, Frau Kollegin! – Zuruf von den Grünen: Da wird Grau daraus!)
Ich glaube, auch in diesem Punkt bzw. über diesen Gesetzentwurf besteht im ganzen Haus Einigkeit. Wir stimmen von grüner Seite aus auch diesem Gesetzesvorhaben zu.
Wir finden es einfach richtig, den alten Titel abzulösen, weil uns „Bachelor der Popakademie“ doch ein bisschen arg provinziell klang und einfach zu kurz gesprungen war. Es ist gut, dass das jetzt ein international verwendbarer und verwertbarer Abschluss werden soll. Das hat die Popakademie auch verdient. Wir freuen uns insbesondere darüber und haben unsere Zustimmung davon auch abhängig gemacht, dass dieser Studiengang akkreditiert wird. Im Wissenschaftsausschuss ist uns zugesagt worden, dass das Verfahren eingeleitet ist. Von daher freuen wir uns darauf, dass der „Bachelor of Arts“ an der Popakademie Baden-Württemberg kommt.
Die zweite gute Nachricht ist, dass der Zugang zur Filmakademie, wie die Kollegin Schütz von der CDU sagte, nicht von der allgemeinen Hochschulreife abhängig gemacht werden soll, sondern der Hochschulzugang auf alle diejenigen erweitert werden soll, die Talent und Begabung dafür mitbringen. Wir halten das für einen richtigen Schritt. Wir finden, dass dieser Schritt auch für andere Hochschulen Vorbild sein sollte, bei der Frage des Hochschulzugangs doch mutiger voranzugehen und neue Zugänge zu unseren Hochschulen zu eröffnen. Auch das wäre ein gutes Signal an unsere junge Generation.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg hat eine bundesweit einzigartige Einrichtung, nämlich die Popakademie. Diese verleiht einen europaweit einzigartigen Abschluss, nämlich den „Bachelor der Popakademie Baden-Württemberg“. Der Abschluss heißt nicht „Bachelor of Popacademy Baden-Wuerttemberg“, sondern ganz handgestrickt „Bachelor der Popakademie Baden-Württemberg“.
Dass wir diese Einrichtung haben, ist gut. Das Zweite, die Bezeichnung, ist schlecht. Absolventen unserer Popakademie sollen und wollen sich mindestens europaweit erfolgreich bewerben können. Die, mit Verlaub, handgestrickte Bezeichnung ihres Abschlusses und der damit erworbenen Qualifikation – Frau Kollegin Schütz hat darauf hingewiesen, Frau Bauer in gleicher Weise – ist dem nicht förderlich. Deshalb wollen wir dies ändern. Die Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts“ wird überall verstanden, auch im eigenen Land; denn auch unsere Kunsthochschulen verleihen diesen Abschluss. Wie Sie ja wissen, können wir Schwaben und Baden-Württemberger alles, außer Hochdeutsch. Das heißt, Englisch können wir: „Bachelor of Arts“ verstehen wir.
In der Anhörung der betroffenen Hochschulen, Gremien und Verbände sowie der Gewerkschaften wurden gegen die Änderung der Bezeichnung des Abschlusses keinerlei Einwendungen erhoben, zumal damit keine Änderung an dessen rechtlichem Status verbunden ist. Auch der zuständige Ausschuss des Landtags, dem ich vorstehe, hat Zustimmung empfohlen.
Dasselbe gilt für die zweite Änderung, die mit dieser Novellierung des Film- und Popakademiegesetzes vorgenommen werden soll. Auch die Filmakademie soll künftig Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife aufnehmen können, sofern diese eine besondere Begabung für das Studium an der Akademie mitbringen und dies in einer Prüfung nachgewiesen wird. Das beste Beispiel ist mein Freund Georg Wacker, der mit einem Hauptschulabschluss den Sprung an eine Musikhochschule geschafft hat. Wir sehen: Man soll Talente fördern, wo man sie findet, und soll dankbar sein, dass man sie hat.
Ich freue mich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese allseits als sinnvoll erkannten Änderungen heute unter Dach und Fach bringen.
Herr Präsident, wir sind uns ganz einig. Bei so viel Lob und Anerkennung kann der Minister das Vorhaben nur noch kaputt machen, wenn er zu viel sagt.
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Genau! Das ist die Gefahr! – Heiterkeit – Abg. Reinhold Gall SPD: Wir bleiben bei unserer Haltung! Egal was pas- siert!)
Ich möchte mich aber trotzdem für dieses Höchstmaß an Anerkennung bedanken. Wenn mir von Frau Kollegin Heberer gratuliert wird, bin ich gegenüber meiner eigenen Fraktion fast schon wieder begründungspflichtig. Ich möchte mich aber für diesen Satz bedanken: „Bildung heißt, sich etwas vom Standpunkt des anderen ansehen können.“ Frau Kollegin – – Wo ist sie?
„Bildung heißt, sich etwas vom Standpunkt des anderen ansehen können.“ Ich habe natürlich die ganze Zeit überlegt, wie man das macht; ich habe Gustav-Adolf Haas angeschaut und überlegt: Wie schaut er mich jetzt an, und was denkt er dabei?
Ich will mich bedanken, dass auch Sie wirklich aus voller Überzeugung hinter der Popakademie stehen. Mit der Popakademie und der Filmakademie haben wir internationale Zugpferde. Das ehrt uns alle – ganz Baden-Württemberg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/488.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/609. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Da der Gesetzentwurf aus nur zwei Artikeln besteht, bitte ich Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dem Gesetzentwurf ist damit einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Maßstäbe und Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Pflege in Baden-Württemberg – Drucksache 14/227
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort fünf Minuten.