Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. August 2006 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2006 – Drucksachen 14/258, 14/459
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. Juli 2006 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 19. August 2005 zur Prüfung der Prozesskostenhilfe – Drucksachen 14/180, 14/461
Es wird Abstimmung gewünscht. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 9. Juni 2006 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2005 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2003 (Nr. 11) – Betätigungsprüfung bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH – Drucksachen 14/26, 14/462
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. August 2006 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2005 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2003 (Nr. 16) – Zuwendungen des Landes zu ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen – Drucksachen 14/269, 14/463
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. Dezember 2005 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 29. Oktober 2004 zur Bauunterhaltung und zum Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude – Drucksachen 13/5008, 14/464
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 14/483, 14/484, 14/485, 14/486
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE meldet sich zu Wort. – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Frau Prä- sidentin, es gibt eine Wortmeldung!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Verständnis: Es ist sicher ungewöhnlich.
Ich beantrage trotzdem namens meiner Fraktion und bitte gleichzeitig die verbliebenen Mitglieder des Hauses herzlich darum, die Petitionen unter den laufenden Nummern 6
bis 9 der Drucksache 14/485 an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen, damit sie dort mündlich beraten werden können.
Die Begründung mache ich ganz kurz: Im Gegensatz zu sehr vielen Petitionen, die wir haben, handelt es sich hier um Petitionen aus einer Stadt, an der Spitze ihr Bürgermeister und der gesamte Gemeinderat. Die große Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner hat namentlich unterschrieben. Ich glaube nicht, dass es angebracht ist, dass diese Petitionen im Wege des schriftlichen Verfahrens für erledigt erklärt bzw. abgelehnt werden. Es sollte die Sorgfalt aufgebracht werden, diese Petitionen gründlich zu prüfen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Be- ate Fauser FDP/DVP: Sehr ungewöhnlich, das Ver- fahren!)
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Diesen Sachverhalt habe ich heute Nachmittag mit Herrn Döpper, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, besprochen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Kollegen nicht zu entsprechen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Antrag des Herrn Abg. Sckerl, die Petitionen mit den Nummern 6 bis 9 der Drucksache 14/485 zurück an den Petitionsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zu
stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die deutliche Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich bei allen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.