(Beifall bei der SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ganz unschwäbisch! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Nicht gar so scharf, Herr Kollege! – Abg. Elke Brunnemer CDU: Ein bisschen Anstand ge- hört dazu!)
Sie haben damit Vermögensinteressen des Landes aufs Spiel gesetzt. Sie haben dadurch, dass sie während der gesamten Vergleichsverhandlungen den Eigenwert von Kunst und Kultur in diesem Land gering geachtet haben, weltweit das Land blamiert, und die Landesregierung muss sich jetzt fragen lassen, was ihr Vergleichsvorschlag – abgesehen von der Frage, um was für einen Vergleichsvorschlag es sich überhaupt handelt – noch wert sein soll.
Ich frage Sie: Was ist denn die Grundlage für Ihren Vergleich? Ist das immer noch die angebliche Summe von 300 Millionen € für streitig gestellte Kunst- und Kulturgüter? Ist es nicht inzwischen viel weniger, was überhaupt noch im Streit ist? Nachdem wertvolle Stücke der angeblich streitigen Kulturgüter eindeutig beim Land sind, fragt sich, wofür denn das Land überhaupt noch etwas bezahlen soll. Soll es 30 Millionen € bezahlen? Soll es 30 Millionen € plus 30 Millionen € bezahlen?
Nein, meine Damen und Herren, dieser Vorgang ist in hohem Maße aufklärungsbedürftig. Dieser Vorgang ist einer, der keinesfalls dazu dienen kann, einfach weiter zu verhandeln und zu versuchen, einen schiefen Vergleich geradezuzimmern.
Wir fordern mit dem Änderungsantrag von heute den sofortigen Stopp der Vergleichsverhandlungen. Das ist der einzige Weg, wie wir weitere Blamagen und weiteren Schaden vom Land Baden-Württemberg abwenden können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herrn, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer schwierig, ein komplexes Thema zu erfassen. Wer will daran zweifeln, dass der Erhalt des bedeutenden Kulturguts Schloss Salem und alles, was sich drum herumrankt, ein hochkomplexes Thema ist?
Ich nenne, lieber Kollege Dr. Schmid, noch einmal stichwortartig die Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Es geht um Rechtsfragen. Es geht bei diesen Rechtsfragen um Zivilrechtsfragen, um Eigentumsfragen. Es geht um Völkerrecht. Es geht um historisches Recht, wie z. B. das deutsche Fürstenrecht. Es geht um den Umgang mit Landesgeschichte und um historische Verantwortungen. Es geht um Kunstpolitik. Es geht um Hunderte Kunstgegenstände und Handschriften. Es geht um das Selbstverständnis von Museen, Sammlungen, Bibliotheken und Archiven, und es geht um die Zukunft des Hauses Baden. – Ich habe das noch einmal dargestellt, um den Facettenreichtum hier klarzumachen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Ute Vogt SPD: Gerade dann muss man sorgfältig sein!)
Außer der Vermittlung eines solchen Themas ist natürlich insgesamt die öffentliche Debatte schwierig. Aber die Vermittlung ist auch schwieriger als das Erfassen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Es ist auch schwie- rig, ein Bild zu kaufen, das einem schon gehört! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Schon das Erfassen war schwierig!)
Das gelingt nur durch zwei Dinge: durch eine Struktur und durch den Willen, diese Struktur auch wirken zu lassen.
Die Struktur der Vorgehensweise hat Herr Ministerpräsident Oettinger in der Aussprache zu diesem Thema im Landtag am 11. Oktober klar und deutlich dargestellt. Ich sage es noch einmal:
Erstens: Untersuchen der diversen Aspekte, die ich gerade dargestellt habe, unter Einbeziehung externer Fachleute.
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Was haben Sie eigent- lich vorher gemacht? Was haben Sie die Jahre vor- her gemacht?)
Drittens, Herr Kollege Schmid: Verhandlungen mit dem Haus Baden mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.
Viertens: Beschlussvorlage im Landtag. Ich glaube, das ist den wenigsten hier zu meiner Linken bekannt: Es ist doch keine Angelegenheit der Regierung. Wir sind doch diejenigen, die darüber befinden, ob es ein – –
Da müssen Sie nur einmal in die Geschäftsordnung schauen. Wir sind diejenigen, die darüber beschließen, was letztendlich passiert.
(Abg. Ute Vogt SPD: Ohne uns wäre das nicht ein- mal hier besprochen worden! – Abg. Carla Bregen- zer SPD: Die CDU-Fraktion hat dazu keinen Bei- trag geleistet!)
Und fünftens: die Umsetzung des Beschlusses durch die Landesverwaltung. Das ist nach wie vor der sinnvolle und richtige Weg.
(Abg. Ute Vogt SPD: Zwei Jahre Phase 1! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ohne die SPD wäre das Bild schon verkauft! – Unruhe)
Deshalb ist mir Ihr Handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD und den Grünen, gänzlich unverständlich.
und dann nach zwei Minuten in die Küche rennt, den Topf aufreißt, ein paar Spaghetti probiert und sich dann beim Wirt beschwert, dass die Nudeln nicht al dente sind und dass die Soße fehlt. Warten Sie es doch einfach mal ab!
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das war ein schlechter Vergleich! – Abg. Reinhold Gall SPD: Ihr hättet die Spaghetti ungekocht gegessen!)
Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Mosaiksteinchen herausbrechen und aus deren oberflächlicher Betrachtung weitreichende Schlüsse ziehen, lässt das nur eine Interpretation zu: Eine Lösung zum Wohle des Landes ist Ihnen längst nicht so wichtig wie der populistisch-polternde Auftritt.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Ste- fan Scheffold CDU: So ist die SPD! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Haben Sie ausgelost, wer heute sprechen muss?)
Denn ich betone es noch einmal: Es ist nichts verkauft, es ist keinerlei Vermögensschaden für das Land eingetreten.
Es besteht bisher nicht einmal eine Verpflichtung für das Land, einen solchen Vergleich abzuschließen. Ich verstehe Ihr Verhalten nicht, meine Damen und Herren von der Opposition.
Herr Kollege, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass man hier den Sachverhalt, die Eigentumsfrage – also Ihr Begehren unter Ziffer 1 – eindeutig klären muss. Aber würden Sie auch mir zustimmen, dass man dies im normalen Leben eigentlich vor der Aufnahme von Vergleichsverhandlungen tut und nicht hinterher?
Ich habe Ihnen klipp und klar gesagt, wie die Struktur, die der Ministerpräsident vorgestellt hat, aussieht, und dazu stehen wir.
Ich möchte noch ganz kurz zwei Sätze zu der von Ihnen offensichtlich angestrebten Vorgehensweise sagen: Selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, wenn Sie Fehlverhalten von Politikern zu wittern meinen. Für die jetzt zunächst einmal anste
hende – Sie haben es ja gerade bestätigt, Herr Kollege – Klärung von Rechtsfragen ist ein Untersuchungsausschuss ein untaugliches, wenn nicht sogar unzulässiges Mittel.