Herr Staatssekretär, im Anschluss an die beiden Fragen der Kollegen, auch bezüglich der PPP-Projekte, frage ich: Können Sie mir etwas zum aktu ellen Stand der Erweiterung des Polizeipräsidiums Mannheim sagen, die ebenfalls einmal als PPP-Projekt ins Auge gefasst worden war?
Ich sehe keine weite ren Zusatzfragen. Die Mündliche Anfrage von Herrn Abg. Dr. Bullinger ist damit beantwortet. – Vielen Dank, Herr Staats sekretär.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E u g e n S c h l a c h t e r G R Ü N E – V o r z i e h e n d e r A u s z a h l u n g d e r B e a m t e n b e z ü g e
Herr Präsident, meine lie ben Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte meine Frage ei gentlich vom Schriftführerplatz neben dem Präsidenten aus stellen. Aber das ist offenbar aufgrund der Geschäftsordnung leider nicht möglich. Das hätte ich zum Abschied gern so ge macht.
züge der Beamten für April 2011 noch vor der Landtags wahl auszuzahlen, obwohl der übliche Auszahlungstermin erst in den zwei Tagen vor Monatsultimo liegt?
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das ist heute die Allzweckwaffe der Landesregierung! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nicht nur heute! Und das wird auch so bleiben!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage unter Buchsta be a: Das trifft nicht zu. Die monatlich im Voraus zu zahlen den Bezüge der Beamten werden, wie üblich, am letzten
Zu der Frage unter Buchstabe b: Auch dies trifft nicht zu. Es hat in dieser Hinsicht keinerlei Weisungen gegeben.
Ich sehe keine weite ren Zusatzfragen. Damit ist die Frage des Herrn Abg. Schlach ter beantwortet. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. G i s e l a S p l e t t G R Ü N E – N e u a u s w e i s u n g v o n B a u f l ä c h e n
Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen trotz „Plau sibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vor dem Hintergrund nicht ausgeschöpfter Baulandreserven weit über Bedarf liegende Bauflächenausweisungen akzep tiert?
bungen von Flächennutzungsplänen und der dabei durch zuführenden „Plausibilitätsprüfung“ mit bereits überplan ten Flächen, also mit Flächenreserven, umgegangen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Dr. Splett wie folgt beantworten:
Um zunächst die Frage unter Buchstabe a zu beantworten: Dies trifft nach Kenntnis des Wirtschaftsministeriums nicht zu.
Den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums für die Plausibi litätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise zufolge ist, wie im Baugesetzbuch festgelegt, sowohl im Fall der Fortschrei bung eines Flächennutzungsplans als auch bei der Neupla nung vom Plangeber auf jeden Fall eine Bauflächenbedarfs ermittlung vorzunehmen, deren Plausibilität die Genehmi gungsbehörde nach den Kriterien der Hinweise prüft.
Die Genehmigungsbehörde nimmt dazu zunächst einmal ei ne Vergleichsermittlung vor, und zwar berechnet für den neu en Planungshorizont, ausgehend von der prognostizierten Be völkerungsentwicklung und unter ausdrücklicher Beachtung des inneren Bedarfs und örtlicher oder regionaler Besonder heiten und insbesondere auch unter Berücksichtigung der zu erhebenden Flächenpotenziale der Gemeinden.
Zu Letzteren gehören noch nicht bebaute Flächenausweisun gen in Bebauungsplänen, Baulücken und Brachflächen im be planten und im unbeplanten Innenbereich; dazu gehören aber auch noch nicht entwickelte Bauflächen im bestehenden Flä chennutzungsplan.
Einem ermittelten weiteren Flächenbedarf sind insoweit die Flächenpotenziale gegenüberzustellen bzw. gegenzurechnen.
Diese Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächen bedarfsnachweise verlangen aus diesem Grund ausdrücklich auch Darlegungen zur Verfügbarkeit sowie zu den Mobilisie rungsstrategien der Gemeinde zur Aktivierung dieser Poten ziale. Liegt also nach dem Vergleich im Rahmen des Geneh migungsverfahrens die Neuausweisung wesentlich über dem darstellbaren Bedarf, wirken die Regierungspräsidien bereits vor dem Genehmigungsverfahren im Rahmen ihrer Beteili gung als Träger öffentlicher Belange darauf hin, dass der Pla nungsträger seine Vorstellungen dann auch modifiziert.
Das Regierungspräsidium Stuttgart verfährt ausweislich der regelmäßigen Erfahrungsberichte zur Anwendung der Hin weise und der Berichtspflichten im Rahmen dieser Zielver einbarungen entsprechend.
Zur Frage 2 unter Buchstabe b: In allen anderen drei Regie rungsbezirken wird entsprechend verfahren. Zu berücksichti gen ist generell, dass die Landratsämter Genehmigungsbehör den für die Gemeinden sind, die ihrer Rechtsaufsicht unter stehen. Auch in diesen Fällen bringen jedoch die Regierungs präsidien im Rahmen ihrer Beteiligung als höhere Raumord nungsbehörden bereits die Aspekte der Plausibilitätsprüfung des späteren Genehmigungsverfahrens in dieses Planungsver fahren ein.
Wenn ich noch einmal ganz konkret nachfragen darf: Kennen Sie den Fall der Verwal tungsgemeinschaft Deggingen-Bad Ditzenbach,
(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Mit Sicherheit kennt unser Minister das! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wo ist denn das?)
wo sich nach den Hinweisen zur Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung im Vorgriff ausgewiesener Flächen ein rech nerischer Bedarf von 1,6 ha ergeben hat, man aber mit Hin weis auf eine früher über Bedarf vorgenommene Ausweisung Flächenneuausweisungen von über 8 ha genehmigt haben will, und kann ich aus Ihren Ausführungen schließen, dass das nicht genehmigungsfähig ist?
Ich kenne den Fall nicht, Frau Kollegin. Aber das, was ich Ihnen vorgetragen habe, ist offizielles, nachvollziehbares und auch vollzogenes Verwal tungshandeln, das sowohl zwischen den Landratsämtern als auch zwischen den Regierungspräsidien vereinbart worden und eigentlich auch erfolgreich angewandt worden ist.
Ich hätte gern noch ei ne Konkretisierung zu den Prognoseberechnungen. Aus mei ner eigenen Erfahrung auf kommunaler Ebene weiß ich,
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hast du schon eine? – Abg. Albrecht Fischer CDU: Ach! Was sind das für Erfahrungen?)