Protocol of the Session on December 15, 2010

Wenn man die Gesetzesbegründung liest, muss man zumin dest etwas stutzig werden. Da heißt es nämlich, dass mit dem Gesetzentwurf Anpassungen umgesetzt werden sollen, „die in zeitlicher Hinsicht dringlich sind“. Was die Änderung betrifft, die mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kom munalen Versorgungsverband erfolgen soll, so ist auf die Tat sache zu verweisen, dass die Innungskrankenkasse BadenWürttemberg und Hessen – ein bisheriges Pflichtmitglied im Kommunalen Versorgungsverband – bereits seit 1. Januar 2010 aufgrund einer Fusion in der neuen IKK classic aufge gangen ist. Es hat ein Jahr gedauert, bis man darauf gekom men ist, dass man insofern eine Gesetzesänderung vornehmen muss.

Noch schlimmer ist es, was die Änderung des Gesetzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände angeht. Die Über schrift des Gesetzentwurfs klingt ja dramatisch: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungs verband Baden-Württemberg“ – das habe ich abgehandelt – „und des Gesetzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsver bände“. Das als Zweites genannte Gesetz ist zuletzt 2008 ge ändert worden. Das heißt, man hat über zwei Jahre gebraucht, bis man gemerkt hat, dass man die Auflösungsfrist, die am 31. Dezember 2010 abläuft, verlängern muss. Es würde uns zumindest einmal interessieren – vielleicht kann jemand dar über Auskunft geben –, wer diese beiden notwendigen Ände rungen sozusagen verschlafen hat.

Tatsache ist, dass wir den Gesetzentwurf heute und morgen im Schweinsgalopp verabschieden, und zwar ohne Beratung im Innenausschuss, was ich negativ anmerken will – nein, das war jetzt spaßig gemeint.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Tatsache ist: Das geht jetzt alles ein bisschen schnell. Aber wir werden dem Gesetzentwurf morgen zustimmen. Doch bit te ich, wie gesagt, um Aufklärung, weshalb man nicht früher gemerkt hat, dass man diese beiden Gesetze ändern muss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Sckerl für die Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin fast geneigt, zu sagen: Der Wor te sind genug gewechselt. Das Einzige, was wirklich auffällt, ist: Der Gesetzentwurf kommt spät. Die Regierungsfraktio nen haben den Änderungsbedarf spät bemerkt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Aber die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs sind völlig un streitig. Wir werden dem Gesetzentwurf morgen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kluck für die Fraktion der FDP/DVP.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die FDP/DVP wird ausscheren! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Die Fraktion der FDP/DVP stimmt dem Ge setzentwurf zu. Die Verzögerungen beim Kommunalen Ver sorgungsverband hat derselbe zu verantworten. Wir helfen ihm jetzt aus der Bredouille.

Beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern war man sich nicht darüber im Klaren, wie reich dieser Ver band an Latifundien und Liegenschaften ist. Die wollte man nicht verschleudern. Vielmehr muss man sie in aller Ruhe an den Mann oder die Frau bringen können. Dazu brauchen wir die Verlängerung der Abwicklungsfrist um sieben Jahre. Das alles dient dazu, das Ganze auch in vernünftiger Weise unter die Leute zu bringen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Gönner.

(Ministerin Tanja Gönner: Nein! Zum Kommunalen Versorgungsverband rede ich nicht!)

Sie haben recht. – Ist von der Regierung niemand da, der dazu spricht?

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die Regierung ver zichtet, Frau Präsidentin! – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: Vielleicht kann der künftige Innenminister Sckerl nun sprechen! – Heiterkeit des Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Da muss niemand reden! – Weitere Zurufe – Unruhe)

Wir brauchen, da es ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP ist – das hatte ich eben über sehen –, keine ministerielle Stellungnahme dazu.

Damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7304 beendet.

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Ausschuss überweisung zu verzichten. Die Zweite Beratung des Gesetz entwurfs findet morgen statt.

Damit ist Punkt 13 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschus ses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 23. No vember 2010 – Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Ein griffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) – Drucksa chen 14/7210, 14/7294

Berichterstatter: Abg. Karl-Wilhelm Röhm

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Röhm für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Ökokonto-Verordnung ist not wendig, sinnvoll und richtig, weil sie flexible Kompensations möglichkeiten eröffnet

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und die Naturhaushalte gestärkt werden.

Besonders wichtig ist die Neuerung, dass erstmalig auch eine Bodenbewertung durchgeführt wird. Wir gehen davon aus, dass die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt wer den und dies in der Folge auch zu einer entsprechenden Ar beitsentlastung führt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stober für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2006 haben wir in § 22 des Naturschutzgesetzes eine Regelung über die Führung von Ökokonten. Heute legt die Landesregierung die neue Ökokon to-Verordnung vor. Wir sind froh, dass es jetzt endlich dazu kommt. Grundlage für das Ganze ist das Bundesnaturschutz gesetz, weil dort auch die Bevorratung von Kompensations maßnahmen bereits verbindlich verlangt wird.

Es gibt viele Dinge und Einzelpunkte in dieser relativ dicken Verordnung, über die wir diskutieren könnten. Das Sensibels te ist vielleicht die Frage der Verzinsung der Maßnahmen. Das Positive daran ist auf jeden Fall, dass ein Anreiz dafür geschaf fen wird, vorgezogen Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren. Der Nachteil ist, dass die Ausgleichsmaßnahme dann natür lich etwas geringer ausfällt. Die Verzinsung ist immerhin auf 30 % begrenzt, und zwar auf jährlich 3 % für maximal zehn Jahre.

Es ist jedoch ganz wichtig, dass wir diese Verordnung jetzt in Kraft setzen. Hier muss eher das Motto „Starten statt warten“ gelten. Ich denke, man kann über viele Dinge reden, z. B. da rüber, wie viele Punkte man für welche Maßnahme gibt oder nicht gibt und inwiefern das alles zueinander passt. Am An fang wird nicht alles hundertprozentig richtig sein, und man kann letztlich nur aus der Praxis die richtigen Folgerungen ziehen. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt starten.

Richtig und sinnvoll ist auch gewesen, denke ich, dass einige Vorschläge der Umweltverbände noch aufgegriffen wurden, die wir auch im Beirat für Natur- und Umweltschutz disku tiert hatten. Mit aufgenommen wurde auch der Bereich Arten schutz.

Ergänzend sollte angemerkt werden: In der Verordnung wird jetzt nur das geregelt, was noch geregelt werden muss. Ande re Dinge, die nicht enthalten sind, aber in den Gesetzen ste hen, gelten selbstverständlich weiterhin. Das betrifft insbe sondere zwei Dinge. Das eine ist, dass natürlich auch Maß nahmen in anderen Bereichen, die hier jetzt nicht geregelt sind, angerechnet werden müssen, jedoch nicht über das ver einfachte Verfahren über die Ökokonto-Verordnung. Das an dere ist, dass Ausgleichsmaßnahmen dann, wenn es zu einer Maßnahme kommt, in dem entsprechenden Naturraum statt finden müssen und nicht irgendwo anders, also z. B. nicht auf der Schwäbischen Alb, wenn die Maßnahme möglicherweise irgendwo im Rheintal ist. Ich denke, dass das selbstverständ lich, klar und eindeutig ist.

Deshalb habe ich gesagt: Lieber starten als warten bei dieser Verordnung. Es wird sicher nicht alles optimal sein. Aber das muss man dann letztlich auf dem Weg des Ganzen verändern. In diesem Sinn wird die SPD-Fraktion zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dieter Ehret FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Dr. Splett.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch wenn es schon spät ist, möchte ich einige Ausführungen zur Ökokonto-Verordnung machen. Die Landesregierung hat die nun vorgelegte Verordnung schon vor Jahren angekündigt. Minister Hauk hat im Jahr 2007 ver sprochen, sie noch 2007 vorzulegen. Jetzt haben wir Ende 2010, und die Regierung muss sich beeilen, sie noch vor Ab lauf der Legislaturperiode fertigzustellen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Was wir hiermit tun!)