Protocol of the Session on November 25, 2010

(Vereinzelt Beifall)

Ich glaube, das ist in diesem Prozess wichtig. Deswegen soll ten wir diese Ergänzung ins Schulgesetz aufnehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Unser grundlegendes Ziel muss es sein, den Schulausschluss – auch den zeitweiligen – zu verhindern. Dazu muss man sehr früh mit präventiven Maßnahmen anfangen. Das sollte mei nes Erachtens auch in § 90 zum Ausdruck kommen.

Der zweite Punkt – ich bin mir durchaus im Klaren, dass es schwierig ist, dies im Schulgesetz zu regeln –: Wir müssen das erreichen, was der Expertenkreis Amok als zwölfte Emp fehlung ausgesprochen hat: Kein Ausschluss ohne Anschluss: Perspektiven eröffnen. Das ist natürlich schwierig. Aber wir sollten uns zur Aufgabe machen, auch jungen Menschen, bei

denen ein Schulausschluss nötig ist, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen haben oder Sonstiges, eine Perspektive eröff nen. Das ist meines Erachtens ein extrem wichtiger Punkt.

Wichtig ist auch – das haben Sie im Entwurf vorgesehen – die Verpflichtung zu einem Gespräch mit dem Jugendamt. Das war schon bisher angedacht. Wir hatten im Jahr 2007 in einer Diskussion über Schulgesetzänderungen einen Antrag einge bracht, in dem wir gesagt haben: Wir wollen den Kontakt zwi schen Schule und Jugendamt stärken. Wir wollten ihn auch organisatorisch einrichten. Man kann sich darüber streiten, ob das notwendig ist. Aber es muss doch eine stärkere Vernet zung mit dem Jugendamt und der Jugendhilfe stattfinden.

Es kann nicht sein, dass wir einfach sagen: „Wir entledigen uns des Problems mit dem Schulausschluss.“ Vielmehr muss nachfolgend etwas kommen. Ich glaube, wir sollten beim Schulausschluss zumindest eine Andeutung in diese Richtung machen, dass auch das berücksichtigt werden sollte und die Schule nicht nur sagt: „Gut, dass wir den jungen Burschen jetzt loshaben.“ Wir haben schließlich auch eine Verantwor tung für die jungen Leute. Egal, was sie getan haben: Sie müs sen wieder aufs richtige Gleis kommen.

Das sind unsere Anregungen, die in der weiteren Beratung be rücksichtigt werden sollten.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erhält Frau Abg. Vossschulte.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Herr Kollege Zeller, Sie erinnern sich: Mit te der Neunzigerjahre haben wir § 90 des Schulgesetzes zum ersten Mal geändert. Ich habe mir damals die allergrößte Mü he gegeben, die Gremienbeteiligung so weit wie möglich he rauszunehmen. Sie war vorher so stark, dass der Schüler, bis er die Strafe endlich erlebte, gar nicht mehr wusste, wofür er bestraft wurde, weil so viel Zeit vergehen konnte.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Das ist wahr!)

Sie wollten damals zustimmen, aber Ihre Fraktion hat das lei der kassiert

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Was?)

und hat gesagt: Nein, da stimmen wir nicht zu.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das kann doch gar nicht sein!)

Das ist jetzt aber egal. Der AK III Ihrer Fraktion war sich je denfalls einig. Insofern zeigt sich, dass es sinnvoll war.

(Abg. Walter Heiler SPD: Das verwechseln Sie mit etwas anderem!)

Nein, nein. Das weiß ich noch ganz genau.

Zum Thema „Die Gremien sollen draußen bleiben“, Herr Zel ler. Im Übrigen bleibt alles so, wie es im Schulgesetz ist. Da

rin sind Beteiligungen vorgeschrieben. Darin ist geregelt, in welchen Fällen mit dem Klassenlehrer, in welchen Fällen mit der Klassenkonferenz und in welchen Fällen mit der Schul gemeinschaft zu sprechen ist. Das ist im Gesetz noch enthal ten. Wir wollen nicht alles herausnehmen.

Kein Schulleiter wird doch so blöd sein, eine solche Maßnah me zu verhängen, ohne vorher mit dem Klassenlehrer gespro chen zu haben. Bitte trauen Sie den Schulleitern auch etwas zu.

(Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

Das gestufte Vorgehen, Herr Kollege Lehmann, bleibt auch bestehen. Es fängt nicht gleich beim völligen Ausschluss an und geht dann zurück zum Nachsitzen,

(Vereinzelt Beifall)

sondern das bleibt, wie es war. Da gibt es überhaupt keine Än derung.

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Das wird aber to tal unterschiedlich gehandhabt! Ich kenne Schulen, die das nicht so machen!)

Das hängt von der Schwere des Vergehens ab. Man kann auch bei der nächsten Stufe einsetzen. Aber bei bestimmten Fällen braucht man die Voraussetzungen. Man kann den Schü ler nicht unmittelbar hinauswerfen, falls er nicht etwas ganz Schlimmes getan hat, wie etwa diese Mordandrohung.

Auch die Zielvereinbarungen bleiben erhalten. Wir legen gro ßen Wert darauf, dass dabei auch die Eltern einbezogen wer den. Das wird man nicht in jedem Fall durchsetzen können, weil manche Eltern nicht erscheinen. Aber wenn es erst ein mal im Gesetz steht, hat der Schulleiter eine bessere Handha be.

Schließlich zum Kontakt zwischen Jugendamt und Schule: Es ist klar, dass das in der Regel mit einem Gespräch zu verse hen ist, weil die Schule den Schüler natürlich nicht einfach aufgeben, ihn hinausschicken und sagen kann: „Sieh zu, wie du weiterkommst.“ Insofern haben Sie völlig recht.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Professorin Dr. Schick das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Ich freue mich sehr, dass es möglich ist, solch ein diffi ziles, schwieriges und pädagogisches Thema hier in dieser Differenziertheit anzusprechen. Ich freue mich auch, dass solch ein hoher Grundkonsens darüber besteht, dass die recht liche Regelung der besonderen Erziehungssituationen – die sogar bis hin zu Ordnungsmaßnahmen greifen – sicherlich im mer die Ultima Ratio sind. Aber dies bedeutet natürlich im Besonderen, dass auch die Ultima Ratio gut geregelt und klar geregelt sein muss, dass hier die Interessen – vor allem auch der Opfer – im Mittelpunkt stehen müssen. Deswegen freut

es mich, dass wir hier – so erlebe ich es – einen ganz hohen Grundkonsens haben.

Die Landesregierung unterstützt die Initiative der Regierungs fraktionen. Ich darf hinzufügen: Ich freue mich über diese In itiative, die zu einer weiteren Unterstützung der Handlungs möglichkeiten der Schulleitungen vor Ort führen wird.

Es ist angesprochen worden: Bereits im Jahr 2002 hat der Landtag diesen Paragrafen zuletzt wesentlich geändert und verschlankt. Damit hat er es möglich gemacht, dass die päd agogisch Verantwortlichen vor Ort hier alle Möglichkeiten zur Handlung, aber auch die notwendigen pädagogischen Freihei ten haben.

Die Erfahrungen aus dem Land, die wir im Kultusministeri um seit dieser damaligen Änderung aufnehmen, sind sehr po sitiv. Der damalige Schritt war richtig, so wie auch der jetzi ge Schritt eine weitere wesentliche Unterstützung des Han delns der Schulleitungen und der Lehrkräfte vor Ort sein wird.

Ich denke, rechtliches Handeln an der Schule ist – das ist uns allen bewusst – vielleicht am besten einmal von Albert Schweitzer beschrieben worden. Er hat gesagt: „Das Funda ment des Rechts ist die Humanität.“ So verstehe ich Schul recht. Es ist kein Recht um des Rechts willen, sondern um der Humanität, der Förderung und dem Sich-Kümmern um jun ge Menschen Ausdruck und Rahmen zu verleihen.

Herr Lehmann, die Punkte, die Sie angesprochen haben, sind auch in unser aller Bewusstsein sehr stark, insbesondere die Frage: Was kommt vor der Maßnahme, und was kommt da nach? Die von Ihnen angesprochenen Möglichkeiten eines Maßnahmenkatalogs – so verstehe ich die Freiheit der Schu len in unserem Land – sind Aufgaben der Schulen. Deren Auf gabe ist es, sich dafür einen passenden Maßnahmenkatalog zu geben. Deswegen ist das keine rechtlich zu regelnde Stufen kette, sondern liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule.

(Zuruf des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

Ich gehe auch davon aus, dass diese Verantwortung an den Schulen so wahrgenommen wird.

Ich danke also für die Initiative. Die Landesregierung unter stützt dieses Gesetzesvorhaben und freut sich auf die Umset zung als weitere Unterstützung der Tätigkeit der Schulleitun gen und der Lehrkräfte vor Ort.

Bei diesen möchte ich mich in diesem Zusammenhang herz lich bedanken. Mit solchen außergewöhnlichen Situationen umzugehen ist immer eine Herausforderung für die Pädago ginnen und Pädagogen vor Ort. Mein Eindruck ist: Dies ge lingt im Land sehr hervorragend. Deswegen ein Dank an all diejenigen, die das möglich machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Vielen Dank. – Es lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7118 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Sie stimmen zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Samm lung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. II S. 1799) – Drucksache 14/7159