Wir streben aber an – vermutlich auch das in Übereinstim mung mit allen Fraktionen –, die Ausgaben in der vom Rech nungshof vorgeschlagenen Höhe tatsächlich in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen. Insofern sind wir dem Rech nungshof, der normalerweise darauf angelegt ist, auf die Sen kung der Ausgaben hinzuwirken, dankbar für das, was er uns ins Stammbuch geschrieben hat.
Wo stehen wir? Wir haben 40 % der nationalen und interna tionalen Verpflichtungen beim Integrierten Rheinprogramm erfüllt, und wir werden bis 2028 pro Jahr ungefähr 25 Milli onen € allein für das IRP ausgeben müssen; dieser Zeitraum ist bereits 13 Jahre länger als der, den wir uns eigentlich vor genommen hatten. Ursprünglich wollten wir bis zum Jahr 2015 mit dem Programm fertig sein.
Wenn man es unter praktischen und finanziellen Gesichts punkten sieht, kann man noch mehrere Komponenten dazu nehmen. Erschwerend kommt möglicherweise ein Klimazu schlag hinzu. Man muss in der Zukunft mit dramatischeren Hochwassern rechnen, als das bisher der Fall war.
Umgekehrt können wir sagen, dass der Hochwasserschutz in der Fläche, der gut vorangekommen ist, vielleicht ein Stück weit auch eine Entlastung der Hochwassersituation am Rhein bringt. Das heißt, was in den Nebenflüssen zurückgehalten wird, kann zu diesem Zeitpunkt schon einmal nicht im Rhein landen.
Wir können unter finanziellen Gesichtspunkten auch feststel len: Bislang ist das Integrierte Rheinprogramm in seinem Fort kommen nicht an mangelnden finanziellen Mitteln geschei tert.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Nicht gescheitert, aber es ging ein bisschen langsam voran! Die Fran zosen hätten es gern schneller gehabt!)
Aber wir wollen ja Planfeststellungsbeschlüsse produzieren. Da kann schon sehr bald der Zeitpunkt eintreten, an dem es bei der Finanzierung klemmt. In der Zukunft kann es also ein Problem geben.
Wir wissen auch, dass wir neben der Ausweitung des Reten tionsvolumens erstens natürlich Dammsanierungen im Rhein gebiet durchführen müssen und zweitens auch an anderen Ge wässern I. Ordnung noch etwas zu tun haben. Insofern sind die 25 Millionen € jährlich rein für die Erhöhung des Reten tionsvolumens erforderlich. Wir haben also ein differenzier tes Bild. Die 25 Millionen € jährlich allein dafür sind die Un tergrenze dessen, was wir brauchen werden.
Warum ist die ganze Geschichte so dringlich? Sie ist es nicht nur wegen der internationalen Vereinbarung, obwohl schon allein das für ein Bundesland, das zusammen mit anderen Bundesländern eine Vereinbarung mit Frankreich geschlossen hat, ein guter Grund wäre. Vielmehr geht es vor allem ganz handfest um den Schutz unserer Bürger, und es geht um eine klassische politische Aufgabe.
Jetzt komme ich schon zu dem Aspekt, den ich vorhin ange kündigt habe: Es geht nämlich um den Lastenausgleich. An der einen Stelle muss eine Last getragen werden, damit an ei ner anderen Stelle eine Entlastung stattfindet. Man kann das in Bezug auf das Integrierte Rheinprogramm an einem Punkt festmachen: Das ist die Staustufe Iffezheim. Oberhalb der Staustufe muss etwas getan werden, damit unterhalb der Stau stufe der Bürger geschützt wird. So einfach ist eigentlich die Situation.
Vor diesem Hintergrund sind die Verzögerungen, die sich durch viele, viele Einsprüche, durch Proteste, durch Befürch tungen, auch durch Emotionen im Laufe der Jahre ergeben ha ben,
auch ein Grund dafür, dass sich die Dinge in die Länge gezo gen haben. Sie sind auch ein Grund dafür, dass die Dinge teu rer geworden sind.
Frau Dr. Splett, ich würde sagen, es wäre gut, wenn Sie und viele andere auch einmal vor Ort für etwas hinstehen würden.
(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Das machen wir! Von uns gehen die Proteste nicht aus! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Da gibt es andere Namen, die man hier nennen könnte!)
Deswegen will ich jetzt einfach einmal sagen: Wir brauchen nicht nur den Konsens im Parlament, nicht nur einen Konsens
hinsichtlich der Finanzierung. Vielmehr brauchen wir auch ei nen Konsens vor Ort, dass sich diejenigen, die sich zum Inte grierten Rheinprogramm bekennen – das sind alle vier Frak tionen –, auch wenn die Luft bleihaltig wird, hinstellen und sagen: Wir haben hier eine komplizierte Geschichte. Wir ha ben eine differenzierte, eine belastende Situation. Es gibt in der Tat den Effekt, dass die einen zugunsten der anderen eine Last tragen müssen. Genau dafür haben wir dann einzustehen.
Auch vor diesem Hintergrund finde ich es deplatziert, wenn Sie, Herr Kollege Sckerl, davon sprechen, dass die repräsen tative Demokratie restlos überholt sei. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Genau das Gegenteil ist der Fall: Das Integrierte Rheinpro gramm ist ein klassisches Beispiel dafür, dass man im Inter esse eines größeren Zusammenhangs gelegentlich auch gegen örtlichen Widerstand etwas durchsetzen muss. Es gibt einen schönen Spruch dazu, der heißt: Wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.
Genau diese Situation haben wir. Das heißt aber nicht, dass wir ein autoritäres Staatsverständnis hätten, dass wir mit der Dampfwalze alles niederwalzen würden. Vielmehr sind wir mit unglaublichem Aufwand, der schon zu Verzögerungen im Umfang von Jahrzehnten geführt hat, auf Bedenken und Ein wände der Bürger eingegangen. Aber wir können nicht davon ausgehen, dass wir die Betroffenen einfach fragen können und damit die Probleme gelöst wären. Wir würden dadurch die Probleme verschärfen. Wir haben eine Gesamtverantwortung, und dieser Gesamtverantwortung haben wir uns zu stellen, hier und vor Ort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und der Wasserrahmenrichtli nie zu diskutieren. Ich möchte dem Rechnungshof im Namen meiner Fraktion zunächst einmal ganz herzlich für die über
sichtliche Darstellung der Problematik bei beiden Themen danken. Dabei will ich aber auch nicht verschweigen, Frau Ministerin Gönner, dass ich mir eine solche Darstellung ei gentlich nicht vom Rechnungshof, sondern vom zuständigen Ministerium gewünscht hätte.
Ich bin aber sehr froh, dass wir nach den Diskussionen im Umweltausschuss und im Finanzausschuss jetzt zu einer Lö sung gekommen sind, die auch in der Beschlussempfehlung enthalten ist, nämlich der Verpflichtung, im Abstand von drei Jahren dem Landtag über die fortgeschriebenen Ablauf- und Finanzierungspläne zu berichten, damit wir jeweils eine ak tuelle Übersicht über die Thematik haben, die uns allen hier im Haus am Herzen liegt.
Durchaus anerkennen möchte ich auch, dass das, was umge setzt wurde, im Wesentlichen ordentlich umgesetzt wurde. Auch das ist ein Ergebnis des Berichts des Rechnungshofs. Allerdings haben wir im Unterschied zu unserem Nachbar land Rheinland-Pfalz das Problem, dass sich die meisten Rückhalteräume bei uns noch nicht im Bau befinden. Durch den Bericht des Rechnungshofs mussten wir nun erfahren, dass vor dem Jahr 2028 an eine Fertigstellung der 13 notwen digen Rückhalteräume nicht zu denken ist.
Heute sind bei uns in Baden-Württemberg gerade einmal drei der 13 Rückhalteräume fertig, den Polder Söllingen/Greffern eingerechnet, bei dem die Probeflutungen mangels Hochwas sers außerhalb der Vegetationsperiode noch nicht stattfinden konnten. Ein einziger weiterer Rückhalteraum, nämlich der Polder Rheinschanzinsel, ist im Bau. Für zwei weitere Rück halteräume liegen immerhin Planfeststellungsbeschlüsse vor; bei allen anderen stocken jedoch die Verfahren, oder es wur den noch nicht einmal Planungen aufgenommen.
Der eigentliche Skandal ist deshalb an zwei Punkten festzu machen. Zum einen ist das der Punkt, über den wir hier in letz ter Zeit schon öfter diskutiert haben, nämlich der Rückhalte raum Weil-Breisach. Hier ist von der Regierung selbst bzw. von den zuständigen Vertretern Sand gestreut worden. Wir wissen über die Diskussion um Kies, Schotter und Geschiebe Bescheid.
Zum anderen liegt es aber auch daran, dass viele Planungen noch gar nicht aufgenommen wurden; ich nenne hier als Bei spiele nur Elisabethenwört, Freistett und Ichenheim/Meißen heim/Ottenheim. Das ist das eigentliche Problem, und es hat mich, als ich die Beratende Äußerung des Rechnungshofs ge lesen habe, auch am meisten entsetzt, dass dort bis heute null Euro ausgegeben wurden und dass dort bis heute überhaupt noch gar keine Anstrengungen unternommen wurden.
Ich habe durchaus Verständnis dafür – das betonen auch Sie, Frau Ministerin, zu Recht immer wieder –, dass Qualität vor Schnelligkeit gehen muss, um unnötige Konflikte, die dann möglicherweise zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen, zu vermeiden oder zumindest so weit zu reduzieren, wie es ir gend geht. Ausschließen kann man solche Konflikte natürlich nicht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das eingehen, was der Kollege Müller zu diesem Thema eben ausgeführt hat.
Natürlich gibt es das erwähnte Problem, und wir alle sind uns einig, dass das Ganze kommen muss und dass man örtlichem Widerstand entsprechend begegnen muss. Diesen Konsens, glaube ich, gibt es in allen vier Fraktionen.
Wenn man sich auf unsere Diskussion über den Gesetzent wurf von vorhin bezieht, muss man allerdings zwei Dinge se hen. Zum einen geben wir mit diesem Gesetzentwurf nur Kompetenzen, die bisher beim Landtag sind, an das Volk. Aber entsprechende Kompetenzen bezüglich des Hochwas serschutzes haben wir letztlich noch nicht einmal als Landtag von Baden-Württemberg.
Zum anderen muss man auch sehen, dass man bei den Ausei nandersetzungen, wie sie jetzt beispielsweise über den Polder Elzmündung stattfinden, bei Weitem nicht auf die Quoren kommen würde, die wir mit den genannten 5 % vorgeschla gen haben. Es müssten, wie Kollege Stickelberger gesagt hat, 375 000 Bürgerinnen und Bürger sein.
Daher finde ich Ihren grundsätzlichen Einwand durchaus rich tig. Man muss aber auch deutlich sagen, dass dieser Einwand auf unseren Gesetzentwurf, den wir vorhin eingebracht haben, nicht zutrifft.