Abschließend ein Wort an Sie, meine Damen und Herren von der FDP/DVP: Sie haben von diesem Vorhaben bereits seit dem Jahr 2000 gewusst.
2000 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst; 2003 sind die Kernsätze dieser Erhebung beschlossen worden. Jetzt, nachdem sie schon in der Planung ist, wollen Sie Ihr ramponiertes Image als Bürgerrechtspartei aufpolieren, indem Sie auf einen fahrenden Zug der Kritik aufspringen.
Sorgen Sie lieber dafür, dass Sie sich hier im Land bei wichtigen und entscheidenden bildungspolitischen Vorhaben als
Partei profilieren. Da vermisse ich bis jetzt jegliches bildungspolitische Profil. Das wäre angesagt – aber nicht, hier auf einen fahrenden Zug aufzuspringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Zeller, wenn Ihre Ausführungen in der ersten Runde in einem Deutschaufsatz niedergelegt worden wären, hätte ich jetzt am Rand vermerkt: „Thema verfehlt“.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Sie sind doch gar keine Lehrerin! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wer hätte gedacht, dass dem Zeller irgend- jemand zuhört? – Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)
Ich bin aber trotzdem dankbar, dass Sie doch akzeptieren, dass der Beschluss, den der Landtag im Sommer 2005 gefasst hat, nach wie vor seine Richtigkeit und Gültigkeit hat. Das will ich gerne annehmen.
Ich freue mich ganz besonders darüber, dass die Grünen ihre Haltung so geändert haben, dass sie unserer Haltung zu diesem Thema zustimmen können.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Macht Sie das nicht nachdenklich? – Abg. Renate Rastätter GRÜ- NE: Wir haben eine Vorreiterrolle übernommen! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Noch besser. – Nein, ich finde es im Interesse der Bildungspolitik im Land, aber auch im Interesse der Bildungspolitik im Bund wirklich wichtig, dass hier Einigkeit herbeigeführt wird, soweit sie noch nicht besteht.
Natürlich brauchen wir diese Daten. Ich glaube, das ist jetzt wirklich schon sehr deutlich geworden, und wir brauchen darüber nicht weiter zu diskutieren. Geben wir doch der Kultusministerkonferenz jetzt einmal die Chance, ihre Gedanken weiterzuentwickeln, um dann konkrete Vorschläge auf den Tisch dieses Hauses zu legen. Herr Kluck, die Diskussion über den Datenschutz ist an dieser Stelle ein wenig verfrüht.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Es ist nie zu früh, sondern oft zu spät! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nie zu früh und oft zu spät!)
Ich denke, das Bemühen von uns allen an dieser Stelle ist auch deutlich geworden: Niemand will den gläsernen Schüler. Was wir jedoch tatsächlich wollen, ist, die Chance, die in einem solchen Bildungsregister liegen kann, zu nutzen. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen das, und ich denke, auch den Kin
dern und Jugendlichen in der restlichen Bundesrepublik wird das nicht schaden. So können wir als Baden-Württemberger in Ruhe und Gelassenheit abwarten, was sich auf der Bundesebene tut, und dies dann hier weiter diskutieren. Aber ich denke, wir sollten unserem Kultusminister Rückendeckung geben, damit die Kultusministerkonferenz nicht auf halbem Wege stehen bleibt, sondern sich zusammenrauft und über alle Landesgrenzen hinweg eine gemeinsame Basis für ein solches Bildungsregister findet. Dann wollen wir diese Chancen des Bildungsregisters auch nutzen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Staatsministeriums – Keine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs – Drucksache 14/296
Gleichzeitig rufe ich den hierzu vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/421, auf.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die ARD und das ZDF haben vor Kurzem eine Studie zu dem Thema erstellt: „Wer nutzt wie das Internet?“ Dabei stellte sich heraus, dass das Wichtigste für die Menschen bei der Nutzung des Internets ist, zu mailen, Informationen einzuholen, Bankgeschäfte zu erledigen, sich an Foren und Chats zu beteiligen sowie Dinge zu bestellen und Waren zu kaufen. Von der Nutzung des Radios ist praktisch gar nicht die Rede, weil nur noch eine verschwindend geringe Anzahl von Menschen diesen Weg nutzen.
Das heißt, obwohl ARD und ZDF darüber Bescheid wissen, wollen sie zusammen mit den Ministerpräsidenten, die das beschlossen haben, eine zusätzliche Gebühr einführen. Dabei wäre es vor dem Hintergrund der Diskussion um technologische Neuerungen wichtig und richtig, ein Moratorium zu setzen und die Einführung einer solchen Gebühr zunächst zurückzustellen. – Herr Bachmann, Sie können auch einmal klatschen, wenn jemand von den Grünen spricht. Sie hatten gerade zum Beifall angesetzt und haben dann gemerkt, es spricht jemand von der Gegenseite. So einfach ist es denn doch nicht. Sie können klatschen, wenn Ihnen danach ist.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Selber klatschen! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wenn bei Ihnen nicht genügend da sind, die klat- schen können!)
Kollegin Berroth, wir sind uns im ganzen Haus darüber einig – das hat sich im Ausschuss gezeigt –, dass wir eine grundlegende Reform der Gebühren brauchen. Warum sollen wir jetzt nicht die Zeit nutzen, um innerhalb der kommenden zwei oder drei Jahre ein besseres Modell zu finden? Wir haben eines, die FDP hat eines. Jetzt kann man darüber diskutieren, welches das beste ist. Wir versteifen uns gar nicht auf das, was wir eingebracht haben – wir halten es natürlich derzeit für das beste Modell auf dem Markt –, sondern wir sind da offen.
Jetzt sind wir dabei, auf eine Gebühr, von der wir wissen, dass sie überholt ist, noch eine weitere für die PCs draufzusatteln. Das halten wir für einen völlig falschen Weg.
Ganz deutlich möchte ich hinzufügen – das ist ja teilweise umstritten –: Schon 1987 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk – das ist eigentlich ein völlig normaler Vorgang, den man nicht verbieten darf – die Möglichkeit haben muss, technische Neuerungen zu nutzen. Das heißt, die Onlinebeschränkung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die wir jetzt haben, ist vor dem Hintergrund, dass sich derzeit sehr viel tut und das Internet immer wichtiger wird, völlig absurd. Das müssen wir zukünftig abschaffen. Ich hoffe, wir erzielen hier Einigkeit in diesem Haus und können dieses Problem im nächsten Rundfunkstaatsvertrag angehen.
Außerdem – auch das ist eine Forderung der Grünen – muss es allen öffentlich-rechtlichen Anstalten zukünftig möglich sein, ihre Programme über das Internet zu verbreiten. Wie Sie alle wissen, kommt nicht nur das Internet hinzu, sondern geht es auch um all die mobilen Endgeräte. Schon während der WM war auch in Baden-Württemberg die Landesanstalt für Kommunikation ganz scharf darauf, dass man auf dem Handy WM-Spiele anschauen darf. Das heißt, hier gibt es eine neue Entwicklung, und dann können wir nicht so tun, als ob ARD und ZDF daran nicht teilhaben dürften.
Meine Damen und Herren, unser Konzept zur Änderung der Gebühren heißt: eine Mediengebühr pro Haushalt. Interessanterweise erfahren wir mittlerweile Unterstützung aus der Bayerischen Staatskanzlei in Person des Herrn Sinner. Die FDP will eine Medienabgabe für jeden Erwachsenen, wobei ich es ordnungspolitisch schon etwas seltsam finde, dass diese Abgabe über das Finanzamt eingezogen werden soll. Ich weiß nicht, ob das wirklich liberal ist – meiner Ansicht nach nicht.
(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Am besten über die Kommune! – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Es ist kosteneffizienter! – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
Aber noch einmal zum Moratorium. Viele Regierungschefs sagen: „Die Zeit bis zum 1. Januar 2007 ist zu kurz; wir kriegen das nicht mehr hin.“ Jetzt treffen sich aber diese Herren nächste Woche, und ich frage Sie: Warum soll es nicht möglich sein, hier ein Moratorium zu beschließen? Das sind doch alles noch lauter agile junge Männer,
die sich immer im Fernsehen und sonst überall dynamisch darstellen. Die sollen es nicht hinkriegen, einen Beschluss zu fassen, der noch zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt? Das können Sie mir wirklich nicht weismachen.
Unser Konzept der haushaltsbezogenen Mediengebühr hätte mehrere Vorteile, Kollegin Berroth. Bei der GEZ müssten keine Geräte mehr angemeldet werden.
Nein, das ist keine Beschnüffelung. – Und wir haben – was Sie vorhin angesprochen haben – eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Zu unserem Antrag hat jetzt die Landesregierung die Stellungnahme abgegeben: „Das können wir nicht machen; das ist eine Sonderabgabe.“ Ich frage Sie: Warum? Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die Rundfunkgebühr ist so, wie sie gestaltet ist, legitim, sie ist legal. Analog zu dieser Rundfunkgebühr wollen wir jetzt eine Mediengebühr einführen. Das heißt, es ist sozusagen genau das Gleiche in Grün – im wahrsten Sinne des Wortes. Warum soll das nicht gehen? Wie bei der Rundfunkgebühr – das war ja auch ein Argument in diesem Urteil – ist es völlig unerheblich, ob jemand tatsächlich diese öffentlich-rechtlichen Sender schaut oder nicht. Sie wird eben erhoben, und so wird es bei der Mediengebühr auch sein.