Protocol of the Session on October 12, 2006

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Punkt! Das reicht!)

Wenn Sie einverstanden sind. Für mich reicht es auch. Das ist eine klare Antwort.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ja, da bin ich einverstanden! Ich nehme Sie dann auch beim Wort! Ich habe aber noch eine Nachfrage!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Oelmayer. Bitte.

Eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär – nachdem mir heute Vormittag der zuständige Minister die Frage nicht beantworten konnte, stelle ich sie jetzt noch einmal –: Wie sieht die Landesregierung die Finanzierung der Neubaustrecke, natürlich auch im Zusammenhang mit der Finanzierung von GVFG-Maßnahmen? Wenn Stuttgart 21 nicht gebaut wird, wird dann die Landesregierung trotzdem die Neubaustrecke unterstützen?

Lieber Kollege Oelmayer, ich habe schon vermutet, dass Sie jede Möglichkeit ergreifen werden, um die Kurve in Richtung Stuttgart 21 zu bekommen. Wir hatten heute Morgen eine beeindruckende Debatte im Landtag. Eine beeindruckende Mehrheit in diesem Landtag spricht sich für dieses Projekt aus. Es ist eindeutig klar, dass die Parteien, denen das Land wirklich am Herzen liegt, die Vorsorge tragen, dass es mit dem Land gut weitergeht, uneingeschränkt zu Stuttgart 21 stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Sie geben mir also auch keine Antwort!)

Sie isolieren sich immer mehr, unabhängig davon, welchen Aufhänger Sie suchen, um wieder Stuttgart 21 zu thematisieren.

Jetzt zu Ihrer Frage – in der Fragestunde bezieht man sich ja inhaltlich immer auf eine vorgelegte Frage –: Der Ausbau der Straßenbahn in Ulm hat mit der Entscheidung zu Stuttgart 21 nichts zu tun. Wir wissen, dass ein Antrag auf GVFG-Förderung von der Stadt Ulm gestellt ist, dass das

(Staatssekretär Rudolf Köberle)

Planfeststellungsverfahren läuft und dass mit dem Planfeststellungsbeschluss noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen ist.

Das Projekt ist nach Prüfung so weit, dass man heute sagen kann, es ist vermutlich förderfähig. Dann müssen wir mit der Stadt reden, wie wir den GVFG-Anteil einplanen können. So, wie momentan die Haushaltslage bei den GVFGMitteln ist, wird es in Ulm keinen anderen Weg geben als bei allen anderen Projekten, die jetzt anstehen, nämlich den Weg, mit dem Vorhabenträger zu verhandeln, wie er vorfinanzieren kann und wir dann refinanzieren können.

Keine weiteren Zusatzfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. T h e r e s i a B a u e r G R Ü N E – F i n a n z i e l l e s V o l u m e n d e r G V F G - F ö r d e r u n g f ü r d e n S t r a ß e n b a u u n d d e r z u r ü c k g e s t e l l t e n F ö r d e r a n t r ä g e

Bitte, Frau Abg. Bauer.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie hoch ist die Gesamtsumme der Aufwendungen des Landes für den kommunalen Straßenbau, bestehend aus noch auszuzahlenden Zuschüssen für bis einschließlich 2005 abgeschlossene Bauprojekte, dem Restzuschussbedarf aller bewilligten Maßnahmen des GVFG-Programms 2006 bis 2010 und der Gesamtzuschusssumme des nachrichtlichen Programms?

b) Welches Volumen hatten die ausgezahlten GVFG-Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in den Jahren 2003 bis 2005 und die in diesem Zeitraum von den Bewilligungsstellen zurückgestellten GVFG-Förderanträge?

Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage erhält Herr Staatssekretär Köberle das Wort.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ob der das weiß?)

Sie können davon ausgehen, dass ich das weiß, lieber Kollege Palmer. Sie haben vorher einen wichtigen Punkt verpasst. Ich wundere mich, dass Sie nicht da sind, wenn es um Stuttgart 21 geht.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, liebe Kollegin Bauer, wie folgt:

Zu a: Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für Vorhaben des kommunalen Straßenbaus nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz ist ein fünfjähriges Programm, das jährlich fortgeschrieben wird. Das aktuelle GVFG-Programm 2006 bis 2010 beinhaltet 1 088 Maßnahmen mit Gesamtkosten von über 3,2 Milliarden €. Von diesen Gesamtkosten wer

den aus dem GVFG-Fördertopf rund 1,7 Milliarden € bereitgestellt. Es ist ja nicht die gesamte Baumaßnahme jeweils förderfähig, sondern nur anteilig. Bis 2005 wurden davon bereits rund 940 Millionen € an die Kommunen ausgezahlt. Bis 2010 erhalten die Städte, Gemeinden und Landkreise zum Bau bzw. zur Abwicklung dieser Vorhaben noch über 720 Millionen €.

Sie fragen nach dem nachrichtlichen Programm. Die Zuwendungssumme im nachrichtlichen Programm beträgt 109 Millionen €.

Weitere anstehende Projekte mit einem Zuwendungsvolumen in Höhe von 350 Millionen € werden in Wartelisten geführt bzw. sind bei den Regierungspräsidien angefragt oder angemeldet.

Zu b: Die GVFG-Fördermittel für den kommunalen Straßenbau betrugen im Jahr 2003 159 Millionen € im Jahr, 2004 135 Millionen € und im Jahr 2005 118 Millionen €. Die Vorhabenträger können einen Antrag auf Förderung nach dem GVFG erst dann stellen, wenn die Vorhaben nach entsprechender Anmeldung und Prüfung in das GVFG-Programm aufgenommen und alle sonstigen förderrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind. Ein sogenannter Antragstau entsteht somit bereits bei der Programmaufnahme. Wir können nur so viele Projekte ins Programm zulassen, wie Mittel bereitstehen, um das Projekt entsprechend zu fördern.

Von 2003 bis 2005 mussten nach Kenntnis des Ministeriums – die Regierungspräsidien wickeln ja das Ganze ab – keine Förderanträge zurückgestellt werden.

Zusatzfrage, Frau Abg. Bauer.

Gehört der Heidelberger Neckarufertunnel zu diesen Projekten mit einer Summe von 350 Millionen €, die auf der Warteliste stehen, also angefragt oder angemeldet sind?

Bei der Zahl von über 1 000 Maßnahmen habe ich diesen Einzelpunkt nicht im Kopf. Das muss ich zugeben. Wenn Sie nicht noch nach den anderen 1 000 fragen, kann ich Ihnen das noch mitteilen.

Das erhalte ich dann?

Finanzminister Stratthaus war vor wenigen Tagen in Heidelberg und hat höchste Priorität für einen Neckarufertunnel zugesagt. Deswegen habe ich gedacht, es sei vielleicht bei Ihnen präsent.

Ich war ja nicht dabei.

Ich habe noch eine Nachfrage.

Zweite Zusatzfrage, Frau Abg. Bauer.

Die zweite Zusatzfrage bezieht sich darauf: Wie viele Jahre müsste eine fertige Maßnahme, die alle Fördervoraussetzungen erfüllt, …

Die planfestgestellt und förderfähig ist.

… warten, wenn sie im Jahr 2007 aufgenommen würde? Wie viele Jahre Wartezeit wären voraussichtlich anzunehmen, bis die ersten Zuschüsse des Landes ausgezahlt werden könnten?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn es in das Programm 2007 aufgenommen wird, dann haben wir ja ein Jahr mehr. Dann haben wir einen Fünfjahreszeitraum bis 2011; das kann in diesem Zeitraum anfinanziert werden, durchfinanziert werden; das hängt natürlich von der Größe des Projekts und von der Gesamtsumme dessen ab, was an GVFG-Mitteln zur Verfügung steht.

Dass es ein bisschen enger zugeht, das wissen Sie seit ein oder zwei Wochen, weil wir ja 10 Millionen € aus dem kommunalen Straßenbau zur Entlastung der Situation im ÖPNV umgeschichtet haben. Das fand ja nicht Ihre Kritik, sondern ganz im Gegenteil Ihre Zustimmung.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Sehr gut!)

So wie wir immer sind, Herr Palmer.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Bitte.

Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – A u f t r a g s v e r g a b e b e i m N e u b a u d e r C h i r u r g i e a m U n i v e r s i t ä t s k l i n i k u m U l m