Protocol of the Session on July 28, 2005

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Die Frage ist: In welchem Umfang muss die Anlage für den Betrieb zugänglich sein? Die Einschränkung der Zugänglichkeit kann nicht gewissermaßen als Waffe benutzt werden, um einen solchen Betrieb nicht zu ermöglichen, der nach dem Gesetz in einem Vorranggebiet ausgewiesen werden soll. Auch das wäre schlicht und einfach rechtswidrig. Ich gehe nicht davon aus, dass man sich rechtswidrig verhält, aber ich gehe davon aus, dass man, wenn solche Klagen berechtigt sind, seitens der Aufsichtsbehörden gegen ein solches rechtswidriges Verhalten vorgeht.

Der dritte Punkt ist genauso ein rechtsstaatlicher: Wenn ein Beklagter der Meinung ist, dass er Berufung gegen ein Urteil einlegen sollte, dann hat er das gute Recht, zu überlegen: Gehe ich in Berufung, oder gehe ich nicht in Berufung? Wenn er meint, das Urteil sei falsch, dann entspricht es rechtsstaatlicher Praxis, dass er, ohne dass hier groß lamentiert und kommentiert wird, in die Berufung geht.

Das sind drei rechtsstaatliche Grundsätze. Die anderen Themen sind ausgiebig diskutiert worden. Wir werden sie sicherlich immer wieder diskutieren. Aber an dieser Stelle, meine ich, ist das die Auskunft zu den drei Anträgen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Meine Damen und Herren, das Wort erteile ich Herrn Minister Pfister.

(Abg. Schmiedel SPD: Ich bin mal gespannt, ob der die Feldwege frei macht!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann hat Recht.

(Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Die Landesregierung hat sich 1999 zum Ziel gesetzt, den Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. An diesem Ziel halten wir fest. Wir sind guten Mutes, dass wir dieses Ziel bis zum Ende dieses Jahrzehnts auch erreichen können. Wir sind einmal mit einem Anteil von 6 % gestartet. Wir liegen heute in der Größenordnung von 8,5 %, können einen Anteil von 12 % also am Ende dieses Jahrzehnts durchaus erreichen.

(Zurufe der Abg. Capezzuto und Haller SPD)

Dies ist auch unser Ziel, um das noch einmal überaus deutlich zu sagen.

Zur Erreichung dieses Ziels müssen alle Sparten im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien etwas beitragen. Bei der Stromerzeugung liegt die Wasserkraft mit einem Anteil von etwa 5,5 % im Jahr 2004 an der Spitze. Ich glaube auch, dass die Wasserkraft – jedenfalls in BadenWürttemberg – noch ein großes Zubaupotenzial besitzt. Wir wollen dieses mobilisieren. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Rheinfelden ist beschlossen. Es gibt noch andere Planungen für Kraftwerke entlang des Rheins.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Wir wollen die Möglichkeiten der Laufwassernutzung in Baden-Württemberg weiter verstärken.

An der zweiten Stelle in der Stromliga befindet sich die Biomasse mit einem Anteil von gut 1 % an der Stromerzeugung. Auch die Biomasse hat in Baden-Württemberg noch beträchtliche Wachstumspotenziale. Die Biomasse nimmt aber bereits heute einen sehr guten Platz bei der Wärmebereitstellung ein und dominiert hier mit einem Anteil von etwa 2,5 %. Das wirkt sich dann auch günstig auf die Zahlen beim Primärenergieverbrauch aus.

Auf dem dritten Platz in der Stromliga steht die Windenergie. Wir haben heute gut 250 Windenergieanlagen. Sie erzeugen pro Jahr etwa 300 Millionen Kilowattstunden Strom. Auch wenn Baden-Württemberg hinsichtlich der Windenergienutzung deutlich schlechtere natürliche Ausgangsvoraussetzungen hat als etwa Norddeutschland, kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass wir bis zum Jahr 2010 1 % des Stroms durch Windenergieanlagen erzeugen können. Dies würde bedeuten, dass wir den bisherigen Anteil verdoppelten. Wir liegen heute bei etwa 0,5 %.

(Abg. Knapp SPD: Da müssen Sie zur CDU hinü- bergucken!)

Passen Sie auf, was ich Ihnen jetzt sage: Wir können unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich einen Anteil von 1 % erreichen. Ich möchte da auch ein bisschen den Vorstellungen derer entgegentreten, die glauben, dass bei dieser Zielvorgabe gewissermaßen das ganze Land voller Windkraftanlagen wäre.

(Abg. Schmiedel SPD: Frau Dr. Brenner!)

Ich will zwei Gründe dafür nennen:

Der eine Grund ist, dass wir in Baden-Württemberg eben – und das war richtig – landesweit Vorrang- und Ausschlussgebiete definiert haben.

(Minister Pfister)

Der zweite Grund ist, dass die jetzt aufgebauten Anlagen von ihrer Leistung her deutlich stärker sind als jene Anlagen aus der Anfangszeit der Windenergienutzung. Eine Verdopplung des Anteils der Windenergie an der Stromerzeugung bedeutet so in der Praxis ein Mehr von etwa der Hälfte der bisher aufgebauten Anlagen. Wie gesagt: Ende 2004 waren im Land 252 Windkraftanlagen in Betrieb, und mit rund 370 Anlagen wäre die Zielgröße von 1 % erreichbar. Diese Anlagen passen dann auch problemlos in die ausgewiesenen Vorranggebiete.

Ich möchte gern noch einige Bemerkungen zur Windkraftplanung und zu den anhängigen Gerichtsverfahren machen. Zur Frage der Nutzung staatlicher Waldwege wird Herr Kollege Hauk noch Stellung nehmen.

Erstens zur regionalen Windkraftplanung: Ich stelle fest, dass sich die anfängliche Aufgeregtheit über die regionale Windkraftplanung inzwischen merklich gelegt hat.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Gott sei Dank!)

Das ist der Erfolg unserer klaren Regelung im Landesplanungsgesetz.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Sie verlangt, in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Windkraftnutzung festzulegen und die übrigen Gebiete der Region von der Nutzung der Windenergie auszunehmen. Damit steht ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um regional und kommunal abgestimmte, eindeutige und landschaftsverträgliche Lösungen für die Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen zu erreichen. Wir können damit die Windkraftanlagen an geeigneten Standorten bündeln

(Unruhe)

und eine Vielzahl von weit gestreuten Einzelanlagen vermeiden. Das heißt, wir können mit diesem Planungsinstrument die befürchtete „Zerspargelung“ weitgehend ausschließen.

Mit besonderer Genugtuung kann ich auch mitteilen, dass die von der Landesregierung initiierte so genannte Schwarz-Weiß-Lösung in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Juli dieses Jahres als verfassungsgemäß bestätigt wurde. Dies ist aus unserer Sicht zwar selbstverständlich, gemessen an dem, was im Vorfeld der Regelungen von vielen Seiten dagegen vorgebracht wurde, jedoch bemerkenswert.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe bitten.

Ich finde, dass sich die Regionalverbände der neuen Planungsaufgabe mit großem Engagement angenommen haben.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Das glaube ich auch!)

Inzwischen hat die Hälfte der Regionalverbände ihre Regionalpläne für die Windkraftnutzung fortgeschrieben. Die übrigen Regionalverbände haben bereits vor geraumer Zeit Aufstellungsbeschlüsse gefasst und mit den Standortplanungen für Windkraftanlagen begonnen.

Die Festlegung von Zahl und Umfang der Vorranggebiete ist übrigens allein Sache der Regionalverbände – aufgrund ihrer Planungskompetenz. Dass dabei aber unterschiedliche Mengen herauskommen, liegt in der Natur der Sache. Denn weiterhin gilt: Windkraft muss in Baden-Württemberg gezielt dort eingesetzt werden, wo es ökonomisch sinnvoll und ökologisch vertretbar ist. An anderen Stellen, Herr Kollege Dr. Witzel, sollte man gefälligst die Finger davon lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Drautz FDP/DVP)

Ganz offensichtlich gehen die Regionalverbände auf diesem Neuland ausdrücklich mit Augenmaß vor. Jedenfalls ist in einigen wenigen Gerichtsverfahren die Gültigkeit der angegriffenen Regionalpläne erfreulicherweise bestätigt worden.

Zweitens ein Wort zu den anhängigen Gerichtsverfahren zu den Windkraftanlagen am Schauinsland. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem Antrag des Landes auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg inzwischen stattgegeben. Mit diesem Urteil ist das Land Baden-Württemberg verpflichtet worden, die Genehmigung der im Januar 2003 beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Freiburg auch für den Bereich „Holzschlägermatte“ zu erteilen. Es ist nach wie vor nicht beabsichtigt, auf die Durchführung des Berufungsverfahrens zu verzichten, weil an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg nach wie vor erhebliche Zweifel bestehen. Die Berufung ist auch deshalb geboten, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Dies wird durch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausdrücklich bestätigt. Im Übrigen hält die Landesregierung an der Auffassung fest, dass die Anlagen das Landschaftsbild verunstalten. Die Weisung gegenüber der Stadt Freiburg, die Baugenehmigung für die Windkraftanlagen zu widerrufen, wird deshalb nicht zurückgenommen.

Abschließend noch eine Bemerkung zum Thema „Bevorzugung von Wasserkraft und Biomasse“: Sie wissen, dass trotz der angespannten Finanzsituation des Landeshaushalts die Fördermittel für das Programm „Energieholz BadenWürttemberg“ im vergangenen Jahr in vollem Umfang, nämlich in Höhe von 1,2 Millionen €, ausgezahlt werden konnten. Im laufenden Jahr stehen Fördermittel in derselben Größenordnung zur Verfügung. Zudem wurden die Konditionen des EEG für Biomasse und für Wasserkraft deutlich verbessert, während bei der Subventionierung der Windkraftnutzung an Land Einschnitte bei der Vergütung vorgenommen wurden. Die Begründung habe ich bereits geliefert.

Also unter dem Strich, meine Damen und Herren: Ich glaube, dass wir es mit den Instrumentarien, die wir haben, schaffen können, bis zum Ende dieses Jahrzehnts unser Ziel der Verdopplung des Anteils der alternativen Energieträger an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg zu erreichen. Dies ist unser Ziel, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Ziel auch erreichen können.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Mappus CDU: Sehr gute Rede!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kaufmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat in Bezug auf die Zielsetzungen ja doch sehr moderat geantwortet und hat darauf verzichtet, wie Sie, Frau Brenner, zunächst einmal einen Pappkameraden aufzubauen, auf den man dann zielen kann.

(Zuruf der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU)

„Auf jedem Hügel eine Windkraftanlage“ – auf dieser Grundlage lässt sich trefflich argumentieren.

Ich darf noch einmal daran erinnern, worum es geht. Die Windenergie hat sicher keinen herausragenden Anteil an der Energieversorgung, leistet aber einen wichtigen Beitrag, den wir im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien benötigen. Die Windkraft ist die Energie, die bislang auch die großen Zuwachsraten hatte. Wir sind in Baden-Württemberg nur bei einem Anteil von etwa 0,3 oder 0,4 %. Dieser Anteil wäre auch in Baden-Württemberg ausbaubar. Das hat der Herr Minister soeben gesagt und darauf hingewiesen, dass wir an diesem Ziel festhalten. Das würde für Baden-Württemberg bei der Leistung, die neue Windkraftanlagen gegenwärtig haben, vielleicht 200 neue Windkraftanlagen bedeuten. Wenn sich die Technik weiter verbessert, ist es durchaus möglich, dann auch die angestrebten Anteile von 3, 4, 5 oder 6 % zu erreichen, wie es auch in anderen Bundesländern angestrebt wird.