Sind Sie schließlich bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Hochwasserschutz mit dem Integrierten Rheinprogramm nichts zu tun hat, sondern dass das Integrierte Rheinprogramm dafür da ist, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zu formulieren?
Herr Kollege Fleischer, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, meine Redezeit jetzt noch etwas verlängern zu dürfen,
Die Bürgermeister selbst haben sich im Gegensatz zu ehemaligen bzw. amtierenden Abgeordneten nicht dezidiert gegen das Integrierte Rheinprogramm ausgesprochen, allenfalls gegen die Art und Weise, wie es durchgeführt wird.
dass wir wünschen, dass in den Verfahren selber die Sorgen und Nöte sehr ernst genommen werden und gegebenenfalls entsprechend unserem Landtagsbeschluss auch Alternativen berücksichtigt werden können,
Alternativen im Verfahren und ohne Reduzierung der Retentionsmenge; denn diese ist vertraglich festgelegt.
Insofern sind wir uns einig, was die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger angeht. In einem sind wir uns aber überhaupt nicht einig, nämlich in der Frage, wann diese Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
(Abg. Fleischer CDU: So schnell wie möglich! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das habe ich ja gesagt!)
Wir sind der Meinung, dass wir im Verzug sind und dass keinerlei Verzögerung hingenommen werden soll. Ich lehne es ab, dass mit gespaltener Zunge über dieses Thema geredet wird.
Ich bitte Sie hiermit persönlich, die Lippenbekenntnisse, die Sie im Landtag von Baden-Württemberg abgeben: „Jawohl, wir wollen zügig das Integrierte Rheinprogramm fortsetzen und andere Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen“, vor Ort zu wiederholen.
Ich will allerdings darauf aufmerksam machen: Die Antwort des Herrn Abg. Caroli wird mindestens doppelt so lang sein wie die Frage.
Werter Kollege Dr. Caroli, was haben die letzten fünf Minuten Ihres Redebeitrags mit dem Tagesordnungspunkt zu tun?
Wenn ich einen Fünfjahreszeitraum für wichtige Hochwasserschutzprojekte zu einem 13-jährigen Zeitraum ausweite, dann kann das bei entsprechender Handhabung, bei nicht vorhandenem politischem Willen und fehlendem Geld zu erheblicher Verzögerung dringend anstehender Hochwasserschutzmaßnahmen führen. Das ist der Zusammenhang. Der ist doch so klar wie nur was und Logik hoch zehn.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheuermann, in der Begründung der Regierungsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf steht eigentlich die Antwort auf die Frage, warum Kollege Caroli so ausführlich über das Integrierte Rheinprogramm gesprochen hat. Hier wird zum Beispiel beim Polder Söllingen auf das Integrierte Rheinprogramm eingegangen.
Wenn man das liest – ich kann mich dem anschließen, was mein Vorredner gesagt hat –, denkt man zunächst: Da ist nichts weiter dabei, diese Verlängerung der Frist kann man ruhig machen.
Nur: Nach dem, was wir in der Begründung gelesen haben und was wir insbesondere von der Kollegin Berroth gehört haben, stellt sich für uns schon die Frage, ob hier der Hochwasserschutz unter dem Haushaltsdiktat zurückgestellt wird.
Wir haben, Herr Kollege Scheuermann, schon jetzt eine mehrjährige Verzögerung bei all den Maßnahmen, die wir nach dem Vertrag, den wir mit Frankreich geschlossen haben, schon längst hätten erfüllen sollen. Das ist nicht geschehen. Wir haben eine riesige Verzögerung.
Ich möchte daran erinnern: Jedes Mal, wenn die Altstadt von Heidelberg, wenn Baden-Baden oder eine andere Stadt, die am Rhein oder an einem seiner Nebenflüsse liegt, überschwemmt ist, kommt hier die Diskussion auf: Was können wir tun, um den Hochwasserschutz zu intensivieren? Was können wir tun, um das Integrierte Rheinprogramm schneller umzusetzen? Sobald das Hochwasser zurückgegangen ist, Herr Kollege Scheuermann, wird diese Diskussion wieder eingestellt. Dann stellt sich für uns schon die Frage, ob das der richtige Ansatz ist, den wir hier verfolgen.
Herr Kollege Walter, sind Sie mit mir einig, dass die bloße Möglichkeit, in Einzelfällen diese Frist zu verlängern, ja nicht bedeutet, dass alles hinausgeschoben wird? Es geht nur darum, dass man in bestimmten Fällen, in denen es vielleicht angemessen wäre, ein Jahr lang noch bestimmte Fragen abzuklären, bauen muss, obwohl die Fragen nicht geklärt sind. Das ist das Thema. Das heißt doch nicht, dass jetzt alles hinausgeschoben wird. Sie bauen hier einen Popanz auf.
Nein, wir bauen keinen Popanz, sondern wir sind hier gebrannte Kinder. Wir wissen doch, dass der Hochwasserschutz immer hintangestellt wird.
Warum ist das Integrierte Rheinprogramm bisher nicht verwirklicht worden? Gerade Sie haben auf die entsprechende Haushaltslage hingewiesen. Das Hochwasser kommt aber nicht nach Haushaltslage.
Haben Sie schon einmal die Zahlen gelesen? Herr Kollege Dr. Caroli hat darauf hingewiesen, welche wirtschaftlichen Schäden entstehen, wenn wir den Hochwasserschutz nicht intensivieren. Frau Kollegin, wer bezahlt das dann? Diese Frage müssen Sie beantworten, bevor Sie hier solche Zwischenfragen stellen.