ich garantiere das jedenfalls für meine Fraktion; bei der SPD wird es sicher keine Bohne anders sein –, werden wir nichts aus den Akten durchstechen. Wir haben das auch bisher nicht gemacht. Das macht auch gar keinen Sinn. Wir wollen ja enthüllen. Wir haben kein Interesse daran, dass sich etwas anonym aus der Zeitung ergibt.
(Abg. Mappus CDU: Wir auch nicht! – Abg. Drex- ler SPD: Herr Mappus, lesen Sie doch den Artikel einmal durch! Dann erschließt sich das auch Ihrer Fraktion!)
Wenn wir uns ohne einen Untersuchungsausschuss korrekt verhielten, könnten wir der Öffentlichkeit nicht klar machen, was die Grundlagen unserer Behauptungen sind. Deswegen müssen wir diesen Untersuchungsausschuss einset
zen, um eine zentrale Frage zu klären und in korrekter Weise der Öffentlichkeit klar machen zu können, worauf unsere Vorwürfe beruhen. Deswegen ist, glaube ich, die Beantragung dieses Untersuchungsausschusses völlig korrekt und hat mit Wahlkampf überhaupt nichts zu tun,
(Widerspruch bei der CDU – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Fleischer: Wie war das mit dem „schein- heilig“? – Lebhafte Unruhe)
Es wird an Ihnen liegen, wie schnell wir diesen Untersuchungsausschuss über die Bühne bekommen. Wir machen auch die Zusage, dass das so schnell geschehen kann, dass der Ausschuss seine Tätigkeit spätestens vor der heißen Wahlkampfphase beendet.
(Abg. Drexler SPD: Es gibt keine mehr! Fünf Mi- nuten für die Begründung und fünf Minuten für die Aussprache!)
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 13/4545. Ich lasse zunächst über Teil A abstimmen.
Zunächst möchte ich hierzu noch auf etwas hinweisen: Der dem einzusetzenden Untersuchungsausschuss von den Antragstellern gegebene Name enthält in seinem Klammerzusatz eine eindeutig negative Bewertung, die unparlamentarisch ist. Der Untersuchungsausschuss würde mit dieser Bezeichnung seiner Funktion als Teilorgan des Landtags in seiner nach außen gerichteten Tätigkeit nicht gerecht. Deshalb werden wir, so meine ich, dem Untersuchungsausschuss einen wertneutralen Namen geben müssen – es sei denn, die Antragsteller könnten signalisieren, dass sie bei der Verbescheidung auf diesen Klammerzusatz verzichten könnten. –
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ja! – Abg. Marian- ne Wonnay SPD: Ja! – Abg. Drexler SPD: Mir ist das egal!)
Bei dem Einsetzungsantrag selbst handelt es sich um einen Antrag einer qualifizierten Minderheit. Der Antrag ist von zwei Fraktionen unterzeichnet. Der Landtag ist deshalb rechtlich zur Annahme dieses Antrags verpflichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den letzten Untersuchungsausschüssen wurde auch immer, und zwar auf Bitten der Fraktion der FDP/DVP, wie folgt beschlossen: Ausgegangen wird von einem Ausschuss mit zehn Mitgliedern, davon sechs Sitzen für die CDU und vier Sitzen für die SPD. Nach dem Untersuchungsausschussgesetz muss jedoch jede Fraktion vertreten sein, und deswegen haben die Fraktion der FDP/DVP und die Fraktion GRÜNE auch jeweils einen Sitz bekommen, wodurch sich die Zahl der Mitglieder auf 12 erhöht hat. Bei einer Zahl von 13 Ausschussmitgliedern wäre die Fraktion der CDU unverhältnismäßig stark beteiligt, denn sie hätte damit
jetzt, bitte, rechnen können Sie doch wohl noch – die absolute Mehrheit. Diese absolute Mehrheit hat sie aber hier im Gremium nicht, und deswegen war immer klar, dass sechs Mitglieder von der CDU, vier Mitglieder von der SPD und je ein Mitglied von der FDP/DVP und den Grünen gekommen sind. Diesen Vorschlag haben wir nun auch gemacht. Deswegen betrug die Zahl der Mitglieder niemals 13, sondern immer 10 plus 1 plus 1.
(Abg. Mappus CDU: Das ist die d’Hondt’sche Rechnung! – Unruhe – Glocke des Präsidenten – Abg. Herrmann CDU: Ihr werdet eben immer weni- ger, aber dafür können wir nichts! – Heiterkeit)
(Zuruf von der CDU zur Opposition: Macht schnell, sonst werdet ihr noch weniger! – Heiterkeit bei der CDU – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Euch wird das Lachen noch vergehen! – Glocke des Präsidenten)
Ich darf doch bitten, jetzt Ruhe zu bewahren. – Wer Teil A mit dem Hinweis, dass der Klammerzusatz in der Überschrift entfällt, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Teil A des Antrags ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Teil B. Hierzu wurde gerade beantragt, die Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf 13 zu erhöhen. Gibt es Gegenstimmen?
(Abg. Ursula Haußmann SPD: So viel Angst! – Abg. Schmiedel SPD: Sie haben wohl verdammt viel zu verbergen!)
(Lebhafte Unruhe und Widerspruch bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Wir haben doch den Antrag ge- stellt! – Gegenruf des Abg. Mappus CDU: Aber unser Antrag ist der weiter gehende! – Glocke des Präsidenten)
Gut. Dann lasse ich jetzt über den Antrag abstimmen, dass der einzusetzende Untersuchungsausschuss 13 Mitglieder hat. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke.
(Abg. Birzele SPD: Was, die FDP/DVP auch? Die FDP/DVP entmannt sich selbst! – Abg. Drexler SPD: Das ist Selbstentblößung!)
Der Untersuchungsausschuss hat somit 13 Mitglieder, wobei die Fraktionen im Verhältnis von 7 (CDU) : 4 (SPD) : 1 (FDP/DVP) : 1 (GRÜNE) vertreten sind. Teil B des Antrags Drucksache 13/4545 ist damit in modifizierter Fassung beschlossen.
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Ihnen liegt ein Wahlvorschlag aller Fraktionen mit den zur Wahl vorgeschlagenen Mitgliedern und deren Stellvertretern vor (Anlage). Kann ich Ihre Zustimmung zu diesem Wahlvorschlag feststellen? – Das ist der Fall.
Wir kommen nun zur Wahl des Vorsitzenden. Das Vorschlagsrecht steht nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der Fraktion der CDU zu. Diese schlägt als Vorsitzenden Herrn Abg. Scheuermann vor.