Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Danke. Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir müssen jetzt noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung – die zu dem Gesetzentwurf eingegangene Eingabe für erledigt zu erklären – abstimmen. – Sie stimmen Abschnitt II der Beschlussempfehlung zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 13/4040
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Schulgesetzes erneut gewissenhaft durchgearbeitet.
Ich darf Ihnen zugestehen, dass viel Vernünftiges und auch Durchdachtes darin steht. So sollen die Schüler danach zur Selbstständigkeit erzogen und soll ihnen Freude am Lernen und an der Leistung vermittelt werden. Ich stimme beiden Aussagen ausdrücklich zu.
Des Weiteren – auch damit haben Sie Recht – soll der Unterricht im Klassenverband und in Gruppen ermöglicht werden. Stattfinden sollen unterrichtsbezogene Ergänzungsstunden, individuelle Förderung und Hausaufgabenbetreuung usw. bis hin zur sportlichen, künstlerischen und handwerklichen Freizeitgestaltung und zur Rhythmisierung des Unterrichts.
Am Beispiel der Rhythmisierung des Unterrichts kann man sehr schön aufzeigen, dass all dies schon längst möglich ist. Die Schulen sind gehalten, die ihnen gegebenen Möglich
Nach dem Lob muss ich ein Fazit ziehen, das nicht so sonderlich positiv ausfällt. Unser Fazit zu dem Gesetzentwurf der SPD lautet: Er beinhaltet nichts Neues, nichts, was nicht ohnehin schon heute an jeder Schule umgesetzt werden kann, nämlich an jeder Schule, die die ihr zugestandene Eigenständigkeit sinnvoll und vor allem auch richtungweisend umzusetzen weiß.
Ihre Forderung nach mehr Mitteln für zusätzliches pädagogisches Personal wird unsererseits – das wird Sie nicht wundern – strikt abgelehnt. Wir setzen unseren Schwerpunkt weiterhin bei den Hauptschulen, die in besonderer Weise pädagogisch gefordert sind. Ich nenne sie bewusst nicht „Brennpunktschulen“. Die CDU-Fraktion hält am bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen und vor allem auch von Ganztagsangeboten fest.
Im Gegensatz zur SPD-Fraktion behalten wir dabei vor allem das finanziell Machbare im Auge und wollen deshalb das Ehrenamt in Form von Jugendbegleitern in die pädagogische Arbeit mit einbeziehen, wie dies unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung hier dargelegt hat. Es haben diesbezüglich Gespräche stattgefunden, und es stehen weitere Gespräche unmittelbar bevor.
(Abg. Schmiedel SPD: Wieso brauchen Hauptschu- len besondere pädagogische Herausforderungen? Das wäre einmal interessant!)
Herr Schmiedel, wollen Sie hier weiterreden? Das wäre vielleicht interessant. Ich habe gar nicht gewusst, dass Sie etwas von Schule verstehen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Blenke CDU: Viel- leicht war er mal auf einer Schule! – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)
ja – und hängen keiner Heilslehre an, die die Ganztagsschule als Einstieg in eine vom Staat verwaltete Kindheit und Jugend sieht
Für uns ist die Ganztagsschule eine sinnvolle Maßnahme zur Ergänzung der traditionellen Halbtagsschule. Wir wollen übrigens auch – ich sage das ganz bewusst – allein er
ziehenden Müttern und Vätern ermöglichen, ihre Kinder möglichst lange und umfassend selbst zu erziehen.
Deswegen, meine Damen und Herren, setzen wir auf die Verbesserung von familien-, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen, die dann ohne äußere Zwänge eine echte Wahl ermöglichen. Mit uns, meine Damen und Herren, wird es keine Zwangsganztagsschule geben.
(Beifall bei der CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Armutszeugnis! Er hat es zwar gelesen, aber nicht verstanden!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat zu ihrem Gesetzentwurf eine eigene Anhörung hier in diesem Saal durchgeführt, nachdem sich CDU und FDP/DVP im Schulausschuss geweigert haben, eine gemeinsame Anhörung des Schulausschusses durchzuführen.
Schade – es hätte Ihnen nämlich gut getan –, Herr Röhm, dass Sie nicht dabei waren, sonst hätten Sie etwas anderes gehört.
Fast alle, Herr Röhm, meine Damen und Herren, haben unserem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich zähle es Ihnen einmal auf: der Städtetag, der Gemeindetag, der Landkreistag, Eltern, Lehrerverbände, der Landesschülerbeirat, der Landesschulbeirat, der Landessportverband, die Arbeitgeber, der Baden-Württembergische Handwerkstag, Kirchen, Musikschulen. Herr Röhm, jetzt ist die Frage: Wer liegt daneben? Liegen die alle daneben, oder liegen Sie daneben?
Herr Röhm, Sie haben offensichtlich auch nicht kapiert, worum es geht. Es geht darum, dass nach unserem Gesetzentwurf für Ganztagsschulen nicht mehr nach § 22 des Schulgesetzes jeweils die Durchführung eines Schulversuchs beim Kultusministerium beantragt werden muss, sondern sie als ganz normale Regelschulen gelten sollen.
Das hat nichts mit Zwang oder einer Zwangsverpflichtung zu tun, sondern es ist eine ganz normale Schule. Ich glaube, Sie haben den Gesetzentwurf doch nicht ganz richtig gelesen.