Wir erreichen dadurch zwei Ziele: erstens handlungsfähige und starke Städte und Gemeinden in unserem Land BadenWürttemberg und zweitens eine noch aktivere und bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den maßgeblichen Entscheidungen in unseren Städten und Gemeinden.
Ich darf nochmals darauf hinweisen: Wir wollen keine Ausdehnung des Bürgerentscheids auf Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften, meine Damen und Herren, weil wir die Bürger an Verwaltungsverfahren nicht zu beteiligen brauchen, sondern an den daraus folgenden Sachentscheidungen. Und das wird jederzeit möglich sein.
Es gibt auch keine Ausdehnung auf eine Bürgerbeteiligung in Landkreisen. Wir möchten hier nicht Partikularinteressen fördern, sondern wir sehen den Landkreis als Gesamtes. Wir haben im Landkreis verschiedene Möglichkeiten, die Bürger durch Unterrichtung, Fragestunden und die aufgenommene Infopflicht zu beteiligen.
Ich muss noch erwähnen, dass in den letzten Jahren viele andere Bundesländer Bestimmungen aus unserer Gemeindeordnung übernommen haben
vor allen Dingen die Bürgermeisterverfassung; besten Dank, Herr Kollege. Das zeigt doch, dass wir mit unserer Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den kommunalen Vorschriften an vorderster Stelle stehen
Lassen Sie mich noch ein Thema ansprechen, nämlich den Anschluss- und Benutzungszwang für gemeindliche Nahund Fernwärmeanlagen: Auch hier kommen wir den spezifischen Anforderungen in den Städten und Gemeinden einen Schritt näher. Da habe ich auch die Unterstützung des Herrn Kollegen Oelmayer von den Grünen.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Selbstverständlich! – Abg. Junginger SPD: Wir, Rot-Grün, haben einen Gesetzentwurf eingebracht!)
Wir können hier bei verschiedensten Baugebieten die Ökologie entsprechend in den Vordergrund stellen, und das haben wir gemeinsam vertreten.
Aber trotzdem muss bei diesem Anschluss- und Benutzungszwang, meine Damen und Herren, immer noch die grundrechtlich geschützte Rechtsposition der Eigentümer gewahrt werden, und darauf muss – das ist keine Frage – Rücksicht genommen werden.
Zum Thema „Hinderungsgründe zum Eintritt in das kommunale Entscheidungsgremium Gemeinderat“: Ich glaube, bei der Absenkung der Einwohnergrenze von 20 000 auf 10 000 sind wir gegen Widerstände aus dem kommunalen Bereich den richtigen Schritt gegangen. Aber wir sind der Meinung, das war angezeigt. Es ist unproblematisch und auch richtig.
Bei der Beteiligung von Jugendlichen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass man das als Kannbestimmung aufnehmen sollte; denn es sollte dem kommunalen Entscheidungsgremium vorbehalten werden, in welcher Art und Weise die Beteiligung der Jugendlichen und der Erwachsenen durchgeführt wird. Deshalb sollte das eine Kannvorschrift sein. Wir stehen dazu.
Am 18. September stehen entscheidende Wahlen an, bei denen sich wohl das eine oder andere ändern wird. Darauf ist auch die Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen ausgerichtet. Auch dies müssen wir jetzt mitentscheiden, damit Rechtssicherheit besteht. Ein Nebeneffekt aus der Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen ergibt sich vielleicht in Bezug auf eine höhere Wahlbeteiligung.
Wir können hier Personalkosten einsparen und Bürokratie abbauen, ganz einfach Vereinfachungen vornehmen. All die anderen, kleineren Änderungen möchte ich nicht gesondert anführen. Sie haben dies gelesen. In den Beratungen des Innenausschusses wurde dies auch angesprochen. Das betrifft das Thema Kommunalwahlgesetz und dergleichen.
Herr Junginger und Herr Oelmayer, nachdem im Innenausschuss großer Konsens zu den Einzelbestimmungen bestand,
gehe ich davon aus, dass wir heute bei der Verabschiedung dieser weit reichenden Änderungen der Kommunalverfassung auch eine große Mehrheit erreichen werden. Nachdem wir den Oppositionsparteien entgegengekommen sind, gehe ich davon aus, dass wir vielleicht sogar einstimmig entscheiden können.
Wir halten unsere Gemeindeordnung mit dieser Gesetzesänderung für die kommenden Jahre jung, frisch und munter.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Was ist denn da jung und frisch? – Abg. Stickelberger SPD: Gilt das auch für Bürgermeister?)
Wir geben den Bürgern mehr Rechte, meine Damen und Herren, und wir erhalten die so wichtige kommunale Selbstverwaltung in unseren Städten und Gemeinden.
Die CDU-Fraktion wird natürlich geschlossen dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, zustimmen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Drautz FDP/ DVP – Abg. Seimetz CDU: Gute Rede! – Abg. Sti- ckelberger SPD: Das war keine Rede, das war eine Hymne! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE zur CDU: Habt ihr eure Frauen vergrault?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Hymne unseres geschätzten Kollegen Kübler
auf die Landesregierung und auf Baden-Württemberg bin ich bereit, als erstes einige Lobesworte an die Regierung und die Regierungsfraktionen zu richten.
Die Hausaufgaben, die seit dem Jahr 2001 hätten erledigt werden sollen, sind viereinhalb Jahre später gemacht worden.
dass seit Jahren D-Mark-Beträge in Euro-Beträge umgewandelt wurden. Außerdem ist der überflüssige Positivkatalog abgeschafft worden. Weiter wurde das Quorum maßvoll von 30 auf 25 % – und damit viel zu wenig – herabgesetzt. Selbstverständlich hat man auch Lebenspartnerschaften wahrgenommen, die in den gemeindlichen Gremien dieselben Auswirkungen wie Ehepartnerschaften haben.
Man hat des Weiteren auf längeres Betreiben von uns Ausschließungsgründe für den Bereich vorgesehen, in dem die Kommunen Gesellschaften mit mehr als hälftiger Beteiligung beherrschen. Auch dies sind Regelungen, die selbstverständlich zu belobigen sind. Das hätte man allerdings schon vorher ohne weiteres miteinander machen können.
Es stellt sich ja mehr die Frage, warum es viereinhalb Jahre gedauert hat, bis diese Regelungen umgesetzt worden sind.
Es ist auch zu erwähnen, dass Gesetzentwürfe von unserer Seite zu den wichtigen Fragen von mehr Bürgerbeteiligung nicht nur einmal, sondern wiederholt ins Parlament eingebracht worden sind – sogar auf der Grundlage, die jetzt Gesetzentwurf der Regierung ist. Diese Gesetzentwürfe sind jedes Mal mit dem Hinweis abgelehnt worden, es käme der ganz große Wurf.
Ich vermisse etwas, was gestern das Kabinett beschlossen hat: das Gemeindewirtschaftsrecht. Ich kündige an, dass wir dies noch einmal vertieft im weiteren großen Wurf zu diskutieren haben.
Herr Kollege Kübler, in einem ganz zentralen Punkt, nämlich bei § 21 der Gemeindeordnung, liegen wir weit, weit, weit auseinander. Wir diskutieren über diesen Punkt jetzt zum dritten oder vierten Mal miteinander. Wir hatten zusammen mit den Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der Anfang Juni dieses Jahres Anlass zur Diskussion hier im Plenum gegeben hat. Wir haben nach Vorlage Ihres Gesetzentwurfs die Diskussion nochmals geführt und im Innenausschuss die Debatte noch etwas vertieft. Allerdings sage ich, dass dort nur wenige Punkte noch einer weiteren Klärung zugeführt werden konnten.
Ich hatte für meine Fraktion angeregt, bei dem positiven Anschluss- und Benutzungszwang für Fern- und Nahwärmeversorgungseinrichtungen auch noch ausdrücklich in den Gesetzestext die Formulierung „oder aus Gründen der Erhaltung der natürlichen Lebensräume“ aufzunehmen und nicht nur auf das örtliche Interesse zu verweisen. Ich hatte vorgeschlagen, dies als einen der Gründe zu nennen. Daraufhin ist dargelegt worden, dass man juristische Probleme bekommen könnte – Herr Kübler hat das angesprochen –, weil sich erst einmal die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Gemeinden auf ihren lokalen Wirkungsbereich beschränke. Ich drücke die Daumen, dass auch ohne diese klarstellende Ergänzung die weiteren gerichtlichen Klärungen zugunsten der Gemeinden ausgehen, die Fernwärmeund Nahwärmeversorgung als etwas Wichtiges ansehen, auch wenn es unmittelbar Klimawerte in der Gemeinde nicht verändert.