Protocol of the Session on June 30, 2005

Das ist nicht verwunderlich, weil das Ziel des Ressourcenund des Klimaschutzes

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

bei allen politischen Kräften im Land einen hohen Stellenwert besitzt. Wir wollen den Kommunen ermöglichen, zu

diesem globalen Ziel ihren örtlichen Beitrag zu leisten. Sämtliche kommunalen Landesverbände haben dies einhellig begrüßt.

Auf der anderen Seite dürfen wir die Kompetenzen der Kommunen aber auch nicht überstrapazieren oder zu sehr strapazieren.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Nach der Behandlung des Gesetzesvorschlags der Grünen im zuständigen Ausschuss des Landtags hat das Innenministerium ein Papier vorgelegt, in dem es auf verschiedene verfassungsrechtliche Aspekte hingewiesen hat. Dies veranlasst mich, noch einmal zu betonen, dass die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beschränkt sind. Nur soweit dieser Handlungsrahmen reicht, können Kommunen zu dem globalen Ziel des Klimaschutzes einen Beitrag leisten.

Wir haben eine, wie ich finde, sehr offene Gesetzesregelung gefunden. Wo genau hier die Grenzen liegen, werden wir spätestens erfahren, wenn Gerichte damit befasst werden, womit ja immer zu rechnen ist. Auf den verfassungsrechtlichen Rahmen muss ich jedoch hinweisen, da wir es beim Anschluss- und Benutzungszwang schließlich mit einem ziemlich scharfen Schwert zu tun haben, mit dem in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Eigentümer eingegriffen wird.

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: So ist es, genau!)

Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der unmittelbar auch den weiteren Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens betrifft. Meine Damen und Herren, wir haben in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass Bürgermeisterwahlen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfensters künftig gleichzeitig mit anderen Wahlen durchgeführt werden können. Wir haben bei der Abfassung des Gesetzentwurfs die angestrebte vorgezogene Bundestagswahl noch nicht vorhersehen können.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Vielleicht findet sie ja auch gar nicht statt!)

Wie wir mittlerweile erfahren haben, planen verschiedene Gemeinden, die anstehende Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl zu verbinden. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Gemeinden enttäuscht wären, wenn der Gesetzentwurf nicht rechtzeitig verabschiedet würde und in Kraft treten könnte. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, im Interesse der Kommunen zu einer zügigen Beratung und Umsetzung des Gesetzentwurfs beizutragen, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet und dem Anliegen dieser Gemeinden tatsächlich Rechnung getragen werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Heinz.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Oh! Der weiß doch auch nichts Neues!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eigentlich hätte ja der Kollege Scheuermann heute für die Fraktion hier stehen müssen, um den Gesetzentwurf einzubringen, weil schließlich er es war, der ihn angekündigt hat.

(Abg. Stickelberger SPD: Er hat es versprochen! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber?)

Versprochen. – Wir halten unsere Versprechen. Jetzt mache ich es für ihn. Es hat ein bisschen länger gedauert. Ein halbes Jahr ging ins Land. Der Minister sprach von Wochen. Wir addieren die Wochen zu einem halben Jahr, dann stimmt das wieder. Heute ist es so weit, und Sie können sich nun den Gesetzentwurf anschauen. Vieles von dem, was darin steht, wissen Sie und kennen Sie ja auch.

Ich denke, der Herr Minister hat die wesentlichen Inhalte alle vorgestellt. Deshalb möchte ich mir eigentlich nähere Ausführungen dazu sparen und nicht noch einmal darauf eingehen.

(Beifall des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Wenn Sie das nachher auch so machen, Herr Oelmayer, dann klatsche ich bei Ihnen auch.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Kein Problem! Das ma- chen Sie aber nicht!)

Lassen Sie mich nur ein oder zwei Punkte herausgreifen, die mir und unserer Fraktion wichtig sind.

Baden-Württemberg – auch das klang beim Minister an – hat 1955 als erstes Bundesland in Deutschland mit der Bürgerbeteiligung und dem Bürgerbegehren Elemente der direkten Demokratie eingeführt.

(Abg. Gall SPD: Respekt!)

Wir haben damit ein Stück unmittelbare Demokratie verwirklicht, Herr Gall.

(Abg. Gall SPD: Respekt!)

Dann hat es vielleicht 40 Jahre gedauert, bis alle anderen Bundesländer nachgezogen haben.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Die sind vorbeigezogen, nicht nachgezogen!)

Uns ist auch klar, dass die Welt sich verändert.

(Abg. Stickelberger SPD: Da stimmen wir zu! – Beifall des Abg. Stickelberger SPD)

Vor diesem Hintergrund prüfen wir natürlich auch, ob wir unter Umständen unsere Regelungen, die ein gewisses Alter haben, anpassen können. Aber ich denke, Baden-Württemberg ist selbstbewusst genug, um feststellen zu können: Wir orientieren uns bei den Änderungen, die wir vorhaben, nicht unbedingt an den Ländern, die uns hinterhergelaufen sind,

(Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

sondern überlegen selbst, was für uns gemäß ist und was für Baden-Württemberg die richtige Lösung ist.

(Abg. Hillebrand CDU: So ist es, genau!)

Wir suchen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer direkten Demokratie, die wir mit dem Gesetzentwurf jetzt ein bisschen stärken wollen, und der repräsentativen Demokratie. Schließlich wurden die Damen und Herren Gemeinderäte doch auch alle direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

(Abg. Hillebrand CDU: So ist es! – Abg. Teßmer SPD: Die Landräte nicht!)

Deshalb muss man hier ausgewogen vorgehen.

Mein und unser Ziel von der CDU-Fraktion sind ausgewogene Lösungen sowie starke, handlungsfähige Städte und Kommunen. Das zeichnet unser Land schon immer aus. Wir dürfen auch stolz sein. Wir haben, denke ich – das hat sich nicht zuletzt beim Finanzausgleich erwiesen –, die steuerstärksten Städte und Gemeinden in Deutschland. Deshalb mussten wir ja auch besonders viel in den Finanzausgleich einzahlen.

(Abg. Teßmer SPD: Trotz CDU!)

Ich will noch ein anderes Element der Gemeindeordnung ansprechen, das für die Stärke unserer Gemeinden ausschlaggebend ist: Das ist die Bürgermeisterverfassung. Auch dieses Element haben im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte die anderen Länder abgekupfert und bei sich eingeführt.

Sicherlich kann man als weiteren Punkt sagen: Obwohl wir – und das gebe ich ja zu – in die Finanzmasse der Kommunen eingegriffen haben, haben unsere Kommunen im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine gute Finanzausstattung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Hille- brand CDU: Die beste! – Abg. Teßmer SPD: Im- mer noch besser als Burkina Faso!)

Man könnte auch einen Vergleich mit Bayern anstellen. Die bayerischen Gemeinden stehen viel schlechter da als unsere Kommunen hier in Baden-Württemberg.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Die haben eine bessere Bürgerbeteiligung!)

Nicht zuletzt – und jetzt komme ich noch einmal auf die Bürgerbeteiligung zurück – greifen wir mit diesem Vorschlag eine Initiative der Bürgermeistervereinigung auf, die gesagt hat: Wir wollen hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen direkter Demokratie und gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

Wir greifen aber nicht blind jeden Vorschlag des Gemeindetags auf. Der Gemeindetag hätte ja auch gerne noch Grundstücksgeschäfte in den Negativkatalog aufgenommen. Das wollen wir nicht; wir wollen diese ausdrücklich zulassen, und wir wollen auch das Einvernehmen, nämlich die Zustimmung zu einem Baugesuch nach § 36 des Baugesetzbuchs, nicht in den Negativkatalog aufnehmen.

Lassen Sie mich noch eine weitere Anregung des Gemeindetags ansprechen, die im Verfahren gemacht wurde, nämlich zum Thema „Spenden und Sponsoring“. In der Sache bin ich da sehr eng beim Gemeindetag. Ich halte es für drin

gend geboten, für die kommunalen Entscheidungsgremien, Bürgermeister und Gemeinderat, Landrat und Kreistag, Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Rahmenbedingungen Spenden entgegengenommen werden dürfen und wie ein Sponsoring organisiert werden kann und aussehen soll. Ich denke, gerade in Zeiten, in denen das Geld knapp ist, ist das für die Kommunen eine interessante Möglichkeit. Wenn es der vom Innenministerium einberufenen Kommission nicht gelingt, Handlungsempfehlungen für die kommunale Ebene zu verabschieden, die das Risiko der Vorteilsnahme nach § 331 des Strafgesetzbuchs minimieren oder ausschließen, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir eine Regelung in der Gemeindeordnung anstreben. Mir würde aber auch schon ein Runderlass des Innenministeriums genügen, der für die Kommunen und die kommunale Ebene wenigstens etwas Sicherheit vor unnötigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schafft.

Gerne will ich noch das Thema der Bürgermeisterwahlen ansprechen, das der Minister am Schluss angesprochen hat.