haben sie nicht. Ich appelliere aber an die Kommunen, freiwillig Behindertenbeauftragte zu bestellen; sie sind eine Bereicherung.
Nach dem Vorschlag Ihrer Kollegin, es könnten auch ehrenamtliche Behindertenbeauftragte sein, wäre das nicht das Problem, Herr Palmer.
Bei Planungen von Vorhaben, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden sollen, tragen sie zur Verfahrensbeschleunigung bei; denn sind vor Ort keine Beauftragten vorhanden, müssen die entsprechenden Bundesverbände beteiligt werden.
Meine Damen und Herren, spätestens seit der Verwaltungsreform wissen wir: Vor Ort ist bürgernäher und besser.
Wir jedenfalls haben Vertrauen in die Kommunen. Schon heute ist es so, dass manche Kommunen behindertenfreundlicher sind, als es alle Gesetze zusammen je vorschreiben können.
Lieber Herr Staiger, zu Ihrem Vorwurf, es sei gegenüber Menschen mit Behinderungen Desinteresse vorhanden: Unser Gesetz ist für den Stellenwert der Politik für Menschen mit Behinderungen nicht der einzige Indikator in BadenWürttemberg.
Ein Gesamtbild besteht aus mehreren Facetten. Ich habe dies bei der Einbringung des Gesetzes deutlich gemacht. Ich erinnere an die Bestimmungen der Landesbauordnung, die seit 1996 eine umfassende Barrierefreiheit vorsieht, im Übrigen lange bevor Sie ein Bundesgesetz erlassen haben.
Im Bereich des allgemeinen Wohnungsbaus haben wir mit der letzten Novellierung auch Bestimmungen zur barrierefreien Zugänglichkeit von Wohnungen aufgenommen.
Im Landtagswahlrecht ist die Stimmabgabe mittels Stimmzettelschablonen enthalten. Das Hochschulrecht wurde entsprechend überarbeitet. Im Bereich des Kindergarten- und des Schulgesetzes sind integrative Maßnahmen Begriffe von großer Bedeutung.
Wie wichtig uns die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben ist, erkennen Sie auch daran, dass wir das erste Bundesland sind, das persönliche Budgets auf der Basis des SGB IX erprobt und wissenschaftlich auswertet. Oder denken Sie an
Wenn Sie Ihr Augenmerk auf die ersten Jahre im Leben eines Menschen lenken wollen, so merken Sie auch hier, dass wir im Bereich der Frühförderung eine Spitzenposition einnehmen.
Sie sehen also: Es lohnt sich, den Blick auf das gesamte Bild der Politik für Menschen mit Behinderungen zu lenken. Dann, Herr Staiger, werden Sie erkennen müssen, dass der Vorwurf des Desinteresses völlig unangebracht war.
Lassen Sie uns alle gemeinsam das heute beratene Gesetz mit Leben füllen und die Leitideen auch in die Bereiche einstrahlen, die vom Gesetz nicht unmittelbar umfasst sind. Das sind für mich vor allem die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Wir sollten Menschen mit Behinderungen als etwas Selbstverständliches ansehen und ihnen ihren Platz dort gewähren, wo sie hingehören: in der Mitte unserer Gesellschaft. Deswegen bitte ich Sie herzlich um die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/4108.
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstel- lungsgesetz – L-BGG)
Wer diesen Bestimmungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse deshalb jetzt über § 8 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen so beschlossen.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über § 10 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer stimmt zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen so beschlossen.