In der Gesamtabwägung plädiere ich dafür, dass wir diesen dritten Weg gemeinsam gehen. Aber das Land wird es mit Sicherheit allein nicht schaffen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Wir brauchen Maßnahmen auf allen Ebenen: auf der Ebene der Europäischen Union, auf der Ebene des Bundes, natürlich im Land, aber auch auf der Ebene der Kommunen. All diese Ebenen müssen in ihrem jeweiligen Bereich die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Dazu gehört zum einen die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern. Meine Damen und Herren, der Bund muss endlich einen akzeptablen Gesetzentwurf zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes vorlegen.
Wir brauchen zum anderen vor allem eine Priorität für die Nachrüstung von Altfahrzeugen. Eine Marktuntersuchung von Roland Berger hat bestätigt, was auf der Hand liegt: Ohne Anreize läuft bei der Nachrüstung nichts. Wir brauchen die steuerliche Förderung, und wir brauchen die Aus
sicht auf Benutzervorteile – dass also Fahrzeuge mit Rußfilter von Fahrverboten ausgenommen werden. Das ist der logische Umkehrschluss.
Das Programm muss aber aufkommensneutral sein. Es kann nicht sein, dass Herr Trittin sagt: „Wir stecken aus der Ökosteuer zwar 19 Milliarden € ein“ – so viel ist es inzwischen, pro Jahr wohlgemerkt; der Begriff Ökosteuer sagt ja einiges
über den eigentlich notwendigen Verwendungszweck des Geldes aus –, „aber die Maßnahmen, die wir erreichen wollen, sollen die Länder über die Kfz-Steuer zahlen.“ Meine Damen und Herren, so sieht seriöse Politik aus meiner Sicht der Dinge mit Sicherheit nicht aus.
Deshalb wollen wir ein aufkommensneutrales Programm: Diejenigen, die nicht mitmachen, werden mit einem Malus belegt, diejenigen, die schnell mitmachen, mit einem umso größeren Bonus.
Die Bundesregierung macht es sich nach unserer Sicht der Dinge zu leicht, wenn sie einfach alles in Richtung der Länder abschiebt.
Zweitens: Wir brauchen eine Förderung der Aus- und Nachrüstung von Diesel-Lkw und -Bussen mit Partikelfiltern. Meine Damen und Herren, Lkw emittieren im Schnitt fünfmal so viele Partikel wie Pkw. Das muss man wissen. Vor allem steigen die Lkw-Verkehre ständig an, und insbesondere die ausländischen Fahrzeuge auf unseren Straßen sind bei diesem Thema – um es vorsichtig auszudrücken – nicht ganz so hilfreich. Dabei wird klar, dass wir uns diesem Thema mehr denn je widmen müssen.
Drittens: Wir brauchen eine noch stärkere Mautspreizung – es gibt sie ja bereits, aber sie muss noch verstärkt werden – zur Förderung umweltfreundlicher schwerer Lkw. Wir brauchen gleichzeitig wirtschaftliche Anreize zur Anschaffung von Neufahrzeugen mit Partikelfiltern.
In- und ausländische Lkw müssen gleichbehandelt werden. Gleichzeitig muss der Bund aber alle Vorkehrungen gegen Verkehrsverlagerungen mautpflichtiger Lkw treffen, insbesondere auf hoch belasteten Straßen in Städten – ein Problem, das im Moment zunehmend auftritt und wofür wir schnellstmöglich Abhilfe brauchen, zumal das Problem vorhersehbar war.
Viertens: Der Bund muss jetzt endlich die rechtlichen Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen – mit Benutzervorteilen für schadstoffarme Fahrzeuge – schaffen. Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht für schadstoffarme Fahrzeuge und ein entsprechendes Verkehrszeichen, weil es keinen Sinn macht, steuerliche Anreize für diese Fahrzeuge zu schaffen, wenn man nachher nicht überprüfen kann, ob das auch eingehalten wird oder nicht. Das bedarf einer Bundesverordnung. Ich glaube, diese kann relativ rasch erzielt werden. Wir brauchen das Ganze schnell.
Fünftens: Notwendig sind außerdem neue EU-weite, strenge Emissionsgrenzwerte für alle Dieselfahrzeuge, also Pkw und Lkw, die nur mit Partikelfilter eingehalten werden können. Dies sollte sich auch auf Stickstoffoxide beziehen. Vor allem brauchen wir, wie gesagt, eine Gleichberechtigung von Lkw und Pkw, die wir im Moment noch nicht haben.
Meine Damen und Herren, das Land wird auf regionaler und lokaler Ebene sinnvolle Maßnahmen entschieden umsetzen. Dabei ist der Beitrag der betroffenen Kommunen aber unverzichtbar. Auch dies wollen wir beschleunigen. Deshalb haben wir ein Förderprogramm für den ÖPNV aufgelegt. Wir wollen die Nachrüstung alter und die Ausrüstung neuer ÖPNV-Busse mit bestmöglicher Technik, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Ein Tabu, das ich nicht nur ansprechen möchte, sondern bei dem ich auch der Meinung bin, dass wir da heranmüssen – die Verkehrsministerkonferenz hat das Ganze übrigens einstimmig, ohne jegliche Gegenstimmen so beschlossen –: Wir brauchen schnellstens die Möglichkeit, ganz alte Dieselfahrzeuge – die wir „Stinker“ nennen, Euro 0 oder älter – für bestimmte Gebiete aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Möglichkeit brauchen wir. Wir brauchen sie mit einer gewissen Vorwarnzeit. Nach unserer Sicht der Dinge – aber darüber kann man reden; das wird auch nicht allein in Baden-Württemberg machbar sein; wir brauchen dazu eine breite Mehrheit im Bundesrat – könnte das bedeuten: Euro 0 oder älter ab dem 1. Januar 2008, Euro 1 oder älter ab dem 1. Januar 2010, Euro 2 oder älter ab dem 1. Januar 2012. Entsprechende Fahrverbote müssen flächendeckend möglich sein, weil wir das Thema ansonsten nicht in den Griff bekommen können.
Meine Damen und Herren, diese frühzeitige Ankündigung der Fahrverbote lässt allen Betroffenen Zeit, sich darauf einzurichten und möglicherweise auch stark emittierende Fahrzeuge durch neue, abgasarme oder zumindest abgasärmere Fahrzeuge zu ersetzen.
Eines will ich nicht, und das ist mit mir auch nicht zu machen, meine Damen und Herren: was unter dem Begriff „kurzzeitige Fahrverbote“ an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung eine gewisse Zeit lang medial kolportiert wurde, nach dem Motto: „Wir messen morgens mal, und wenn der Grenzwert überschritten wird, dann stoppen wir die Fahrzeuge – so quasi am Ortseingang von Stuttgart oder wo auch immer.“
Meine Damen und Herren, in der Umsetzung ist das ein Irrsinn und rechtlich hochgradig fragwürdig. Das ist also einfach nicht umsetzbar.
Ein kurzzeitiges sozusagen immissionsabhängiges Fahrverbot ist mit uns nicht zu machen, ein längerfristig generell angekündigtes Fahrverbot, bezogen auf den Fahrzeugtyp, hingegen sehr wohl. Das ist ein enormer Unterschied. Deshalb wollte ich das in aller Offenheit ansprechen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Auch die Kommunen können und müssen selbst handeln. Sie haben mit § 45 der Straßenverkehrsordnung ein eigenes Instrument, um selbstständig bestimmte verkehrsleitende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen anzuordnen. Zu denken ist hier insbesondere an Verkehrslenkung und Verkehrsverflüssigung. Das allein wird das Problem nicht lösen, aber ich sprach vorhin ganz bewusst davon, dass wir eine Multikausalität haben. Das heißt, dass wir viele einzelne Maßnahmen ergreifen müssen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Dazu gehört übrigens, so komisch es sich anhört, auch das verstärkte Straßenreinigen. Das bringt etwa 5 % bis 7 % Minderung, wenn man es entsprechend macht. Das sind Maßnahmen, die auch die Kommunen ergreifen können.
Meine Damen und Herren, die festgestellten Überschreitungen des Feinstaubgrenzwerts haben nicht nur mächtig Staub aufgewirbelt, sondern zwingen auch dazu, neue, teilweise auch unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen; aber für Hektik und Panikmache besteht keinerlei Anlass. Wir lassen uns auch nicht zu kurzfristigem Aktionismus hinreißen, sondern werden auf der Grundlage von Fakten und profunden Ursachenanalysen die notwendigen und vor allem die nachhaltig wirkenden Maßnahmen ergreifen. Hier wäre ich nicht nur für einen breiten Konsens in diesem Hause dankbar, sondern vor allem auch dafür, dass man, Herr Kollege Palmer, verantwortungsvoll mit dem Thema umgeht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die verhältnismäßig verantwortungsvolle und sachliche Rede des Ministers lässt zwei Interpretationen zu: Entweder strebt er einen Imagewandel im Vorgriff auf die morgige Wahl an, oder er hat sich in der Tat grünen Positionen in dieser Sache angeschlossen.
Ich stelle fest, dass der Minister vor einem Dreivierteljahr noch dafür eingetreten ist, die Grenzwerte auszusetzen, dass Sie vor vier Wochen noch beantragt haben, die Grenzwerte zu überprüfen, und dass er heute sagt: „Die Grenzwerte sind richtig, ich halte sie für gut.“ Das ist ein Erkenntnisfortschritt. Wir können uns dem anschließen.
Herr Kollege Scheuermann, weil Sie gefragt haben: Die Anträge können als erledigt betrachtet werden. Ich möchte Ihnen aber doch noch mit auf den Weg geben, dass ich zwei Punkte angesprochen habe, auf die Sie nicht repliziert haben und die als Verbesserungsvorschläge gedacht sind. Ich habe vorgeschlagen, erstens die Förderung bei den Bussen nicht aus dem bisherigen Förderprogramm abzuziehen, sondern dieses Geld zusätzlich zur Verfügung zu stellen, und zweitens dem Vorbild Bayerns zu folgen und auch bei den bestehenden Leasingverträgen noch einmal über eine Nachrüstung der Fahrzeuge nachzudenken. Das könnten kleine Ergänzungen zu dem vom Ausschuss Beschlossenen sein.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Verbescheidung der beiden Anträge. Beide Anträge können, wie Herr Abg. Boris Palmer erklärt hat, für erledigt erklärt werden.
Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Baden-Württemberg und seine privilegierten Beziehungen zu Frankreich – Drucksache 13/3236
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne begrüße ich besonders den Generalkonsul von Frankreich, Herrn Henri Reynaud.
Herr Generalkonsul, ich möchte die Besprechung der Großen Anfrage zu den privilegierten Beziehungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Französischen Republik gern dazu nutzen, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die hervorragende und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ihrem Generalkonsulat und dem Land Baden-Württemberg zu danken.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für den aufgerufenen Tagesordnungspunkt folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache und fünf Minuten für das Schlusswort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung vom Januar 2003 zum 40-Jahr-Jubiläum des Elysée-Vertrags hatte die Absicht, der deutsch-französischen Erfolgsgeschichte von Aussöhnung und Freundschaft neue Impulse zu geben.