Protocol of the Session on April 20, 2005

Deswegen danke ich Ihnen für die breite Zustimmung, und ich danke Ihnen, sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4115.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/4231. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Architektengesetzes

Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Ingenieurgesetzes

Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. April 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes und zur Ausführung des Baugesetzbuchs“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 1. Juli 2004 – Denkschrift 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2002 – Drucksachen 13/3330, 13/4103

Berichterstatterin: Abg. Ursula Lazarus

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 22. Januar 2004 – Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 – Drucksachen 13/2833, 13/4104

Berichterstatter: Abg. Schmid

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 3. September 2004 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2002 durch den Landtag – Drucksachen 13/3535, 13/4105

Berichterstatter: Abg. Schmid

Das Präsidium hat für die Aussprache zu a bis c eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Frau Landtagspräsidentin, Herr Präsident Frank, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kennen die Finanzprobleme der öffentlichen Hand. Sie beschäftigen uns zunehmend auch in den Debatten hier im Landtag.

Um den Haushalt auszugleichen, hat der Finanzminister im Haushaltsjahr 2002 neue Kredite in Höhe von netto 1,9 Milliarden € aufgenommen; in den Folgejahren liegt die Summe teilweise sogar noch höher, beispielsweise schon im Jahr 2003. Dadurch ist auch die Kreditfinanzierungsquote unseres Landes gegenüber früheren Haushaltsjahren erheblich angestiegen. Das alles macht uns besorgt und wird hier auch zunehmend thematisiert.

In diesem Kontext muss man auch die Denkschrift des Rechnungshofs sehen, meine Damen und Herren. Sie liest sich im Grunde wie eine Anleitung zur Haushaltskonsolidierung des Landes. Die Vorschläge der Finanzkontrolle nennen konkrete Einsparmöglichkeiten für uns. Sie belaufen sich auf eine Höhe von fast 100 Millionen € und betreffen mehr als 300 Personalstellen. Ich will versuchen, einige Punkte anzusprechen.

Zunächst weist der Rechnungshof auf das Einsparpotenzial beim Personal und bei Sachgütern hin. Durch die zentrale Festsetzung und Abrechnung von Reisekosten und durch ein papierloses Verfahren können bis zu 118 Personalstellen abgebaut werden. Damit ließen sich die Kosten immerhin um 8,2 Millionen € jährlich reduzieren. Das Finanzministerium arbeitet bereits an der Umsetzung dieser Empfehlungen des Rechnungshofs.

Rund 200 weitere Personalstellen ließen sich bei der Landesforstverwaltung einsparen, wenn die Verwaltungsarbeit mithilfe der hierfür entwickelten Software verbessert würde. Aufgrund der Verwaltungsstrukturreform ist dies im Übrigen auch ein Vorschlag, der vor allem der kommunalen Seite helfen kann, die Effizienzrendite von 20 % zu erbringen.

Erste Fortschritte bei Einsparungen im Bereich der Gebäudereinigung konnten bereits aufgrund früherer Rechnungshofuntersuchungen erreicht werden. In der aktuellen Rechnungshofdenkschrift gibt es nun einen Vorschlag zu organisatorischen Veränderungen, die weitere Einsparungen möglich machen und an deren Umsetzung ebenfalls bereits gearbeitet wird.

Der Rechnungshof hat schließlich auch Vorschläge zur Organisation und zur Umwidmung von Finanzmitteln vorgelegt, die die Ausstattung der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe verbessern.

Ein zweiter wichtiger Punkt der Rechnungshofdenkschrift betrifft den Umgang mit dem Vermögen des Landes. Mehr denn je verlangt die angespannte Haushaltslage unseres Landes, dass mit diesem Vermögen und mit Steuermitteln sorgsam umgegangen wird. Der Rechnungshof gibt auch hier Anregungen, wie dies geschehen kann. So weist er darauf hin, dass das Land seine Beteiligungen an privaten Gesellschaften und deren finanzielle Ausstattung auf den Umfang beschränken sollte, der für die Wahrung der Landesinteressen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist nach den Feststellungen des Rechnungshofs bei der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim beispielsweise darauf zu achten, dass die Kapitalausstattung der GmbH auf das betrieblich erforderliche Maß zurückgeführt wird.

Die Universitätsklinika sollten sich nach einem Beitrag des Rechnungshofs bei der Beteiligung an privaten Gesellschaften zurückhalten und nur in Bereichen tätig sein, die im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenstellung stehen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass hier die strittigen Fragen auch schon durch die Neufassung des Universitätsklinika-Gesetzes geklärt und aufgenommen worden sind.

Der Rechnungshof weist dann zutreffend auch darauf hin, dass bei Repräsentationsausgaben der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Anlass stehen sollte.

Ein weiterer Bereich, mit dem sich der Rechnungshof in der Denkschrift beschäftigt, betrifft die Datenverarbeitung in der Landesverwaltung. Sie müsste und könnte nach Auffassung des Rechnungshofs wirtschaftlicher betrieben werden. Noch beschäftigen sich zu viele Bedienstete an den unterschiedlichsten Stellen mit den gleichen Aufgaben. Der Rechnungshof rät hier zu mehr Zentralisierung, um Doppelarbeit zu vermeiden. Für Datenverarbeitungsprojekte werden zahlreiche externe Berater mit Gutachten beauftragt. Das spricht für Zweifel an der eigenen Leistungsfähigkeit. Der Rechnungshof hat dargelegt, dass ein Teil der Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden könnte. Wenn man im Übrigen in Datenverarbeitung investiert, sollte sie auch genutzt werden. Dies gilt beispielsweise für das Informationssystem der Personalverwaltung. Auch hierzu gibt es einen Beitrag des Rechnungshofs, der bedenkenswert ist.

Ein weiterer Punkt der Rechnungshofdenkschrift betrifft die Förderprogramme. Die Förderprogramme müssen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Nach einem Beitrag des Rechnungshofs wurde so der Bau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof in Karlsruhe untersucht, für das 745 000 € an Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt wurden. Die vom Rechnungshof angeregte Alternativprüfung hat hierfür eine enorm kostengünstigere Lösung erbracht. Dadurch konnten etwa 700 000 € an Fördermitteln eingespart werden. Der Rechnungshof weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass die Förderkriterien ganz allgemein klarer formuliert werden müssten und dass die Förderung zeitnah den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden sollte. Der Rechnungshof gibt in seiner Denkschrift noch weitere Beispiele.

Das Land könnte nach den Feststellungen des Rechnungshofs auch mehr Einnahmen aus Steuern und Gebühren erzielen. Das wird in einem Beitrag des Rechnungshofs ausgeführt, der sich mit der Einkommen- und der Lohnsteuer sowie den Einnahmen der Notariate befasst. Der Rechnungshof weist etwa darauf hin, dass die Effektivität der Lohnsteueraußenprüfung gesteigert werden sollte. Er weist darauf hin, dass höhere Einnahmen bei der Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn zu erwarten sind, wenn die spezialisierten Sachbearbeiter hier stärker eingebunden werden. Auch bei den Notariaten ließen sich Steigerungen bei den Einnahmen aus Gebühren erzielen, wenn die gesetzlich vorgesehenen Einnahmemöglichkeiten voll genutzt würden. Auch das ist ein Diskussionspunkt, den wir an dieser Stelle schon aufgegriffen haben.