Diese Fälle zeigen, dass die gegenwärtige Struktur Fehler hat. Wenn wir erkennen, dass eine Struktur Fehler hat, dann müssen wir diese Struktur ändern.
Dabei sollte man sich auch nicht so sehr an diesen 65 Jahren stören, die diskutiert werden und auch in Ihrem Gesetzesvorschlag enthalten sind, die auch in unserem früheren Gesetzesvorschlag enthalten waren. Auch Bayern hat diese 65 Jahre. Man sollte diese 65 Jahre auch nicht überbewerten, weil Minister mit entsprechend mehr Dienstjahren eine Abschmelzung bekommen; das heißt, deren Ruhegehaltszahlung setzt vor dem 65. Lebensjahr ein. Die 65 Jahre sind ja nur dann maßgeblich, wenn nur das Mindestdienstalter erreicht ist.
Meine Damen und Herren, wir haben – wie die Grünen jetzt mit ihrem Gesetzesvorschlag – in dieser Legislaturperiode die Systemveränderungen, die nach wie vor aus unserer Sicht nötig sind, angemahnt. Ich darf auf unsere Gesetzentwürfe, die wir hier schon mehrfach diskutiert haben, noch einmal kurz eingehen.
Auch wir haben in unseren Gesetzentwürfen die Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre vorgesehen. Sie haben damals mit Mehrheit 60 Jahre beschlossen. Wir haben die Verringerung des Sockelbetrags von 40 % auf 30 % und eine Absenkung des Höchstsatzes der Versorgung von 75 % auf 70 % vorgeschlagen.
Beim Sockelbetrag sind Sie auf 38,27 % gegangen, beim Höchstsatz auf 71,75 % – aus unserer Sicht eher kosmetische Korrekturen, die dem Grundanliegen eines Strukturwandels, einer Strukturverbesserung nicht genügen.
Wenn auf die Besonderheit des Ministeramts oder der politischen Funktion im Besonderen hingewiesen wird: Es ist natürlich schon richtig, dass sich die berufliche Vita eines Ministers traditionell von der eines Beamten unterscheidet; das ist klar. Das lässt sich nicht ohne weiteres übertragen, wenngleich natürlich viele Regelungen für Minister aus dem Beamtenrecht entnommen sind.
Unabhängig davon möchte ich doch auf eines hinweisen: Ein Minister – eine Frau oder ein Mann, die zum Minister berufen werden – kommt nicht aus dem politischen Nichts, und er fällt in der Regel auch nach Beendigung der Amtszeit nicht in ein Nichts. Da muss man auch von der Realität ausgehen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, einmal aus der Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg vom 13. November 1997 zitieren. Ich hatte damals noch nicht die Gelegenheit, dem Landtag anzugehören. Damals wurde gesagt:
Deswegen muss er auch davon ausgehen, dass er vor dem 50. Lebensjahr die Bühne der Politik wieder verlässt, so leid es mir tut.
Wenn dem aber so ist, dann muss er mit 48 Jahren in der Lage sein, sich nach dem 50. Lebensjahr in dem angestammten Beruf, aus dem er kommt, die weiteren Einkünfte zu sichern.
Das war der Redebeitrag Ihres Fraktionsvorsitzenden Günther Oettinger in dieser Sitzung. Das war also ein klares Bekenntnis
dazu, dass jemand, der sehr jung aus dem politischen Amt ausscheidet, sich dann auch in zumutbarer Weise seine weiteren Einkünfte – wie andere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch – in der freien Wirtschaft suchen muss.
Konsequenterweise hat Herr Oettinger Ende des Jahres dann auch die Auffassung vertreten – nachzulesen in den „Stuttgarter Nachrichten“ –:
Wir sollten entlang der Entwicklung in der freien Wirtschaft das Regeldatum 65 für Pensionen einführen.
Ich bin gespannt, ob wir hierzu noch eine Stellungnahme bekommen. Es wurde angekündigt, ein Zeithorizont wurde aber nicht genannt. Wir fragen heute wieder: Gehen Sie in diese Richtung, oder ist das nur Schall und Rauch gewesen, was wir hier vernommen haben? Da hätte ich gern einmal eine Antwort. Wenn immerhin der künftige Ministerpräsident eine derartige Ankündigung macht, sollten wir ihn beim Wort nehmen und dann auch Taten einfordern, wenn dies versprochen wird.
Ich habe es am Anfang gesagt: Ich bin Realist und gehe davon aus, dass Herr Minister Müller für die Landesregierung auch heute keinen Handlungsbedarf sieht. Dementsprechend wurden auch unsere Anträge wie der Gesetzentwurf der Grünen, dem wir uns in der Intention in den meisten Punkten ohne weiteres anschließen können,
im Ständigen Ausschuss abgelehnt. Wir haben Ihnen deshalb heute für die Sitzung einen Entschließungsantrag auf den Tisch gelegt, der zwei wesentliche Punkte enthält.
Der eine Punkt ist, dass man dann, wenn man schon die 65 Jahre nicht festlegen will – jedenfalls seitens der Koalitionsfraktionen will man es offenbar nicht –, wenn es also bei den bisherigen Regelungen bleibt, zumindest private Einkünfte auf die Pensionsbezüge anrechnet, wie dies mit Bezügen geschieht, die aus öffentlichen Ämtern herrühren. Das wäre unseres Erachtens eine sinnvolle Kompensation.
Wenn Minister früh ausscheiden, dann ist es, glaube ich, gerechtfertigt und dringend notwendig, die privaten Einkünfte ebenso zu behandeln wie die Einkünfte aus öffentlichen Ämtern, die ja nach den einschlägigen Bestimmungen ebenfalls angerechnet werden. Warum soll das nicht der Fall sein?
Als zweiten Punkt unseres Antrags schlagen wir vor, einfach einmal klare Verhältnisse zu schaffen. Deshalb beantragen wir, Mitglieder der Regierung, die jetzt berufen werden, wenn die Regierungsbildung ansteht, gleich zu behandeln und dann für alle das gleiche Bezugsalter vorzusehen, wie dies bisher in § 16 des Ministergesetzes bereits geregelt ist. Dann haben wir klare Verhältnisse und hören auf mit dem Wirrwarr von Regelungen, Übergangsregelungen und Neuregelungen. Wir wollen eine klare Regelung für eine neue Regierung, die für alle Minister gilt. Das ist die Intention unseres Antrags.
Ich glaube, das wäre ein Kompromissvorschlag, der den Bedenken entgegenwirkt, die gegen die Bezugszahl 65 Jahre vorgebracht werden, und der insgesamt einen sinnvollen Ausgleich der Interessen herstellt. Unabhängig davon sind wir immer bereit, über die Höhe von Ministergehältern zu sprechen. Die SPD-Fraktion hat sich da ja auch mit anderen zusammen bemüht, klare und neue Regelungen zu schaffen, was die Abgeordnetendiäten angeht. Auch da besteht, wie wir alle wissen, Handlungsbedarf.
Ich glaube, wir sollten vermeiden, eine Neiddiskussion zu führen, aber wir sollten uns klar dazu bekennen, dass wir angemessene Gehälter wollen, aber keine Versorgung, die für den Normalbürger nicht mehr durchschaubar ist und die von ihm nicht mehr nachvollziehbar ist, vor allem wenn er sich mit anderen vergleicht, die nach dem Arbeitsleben in der freien Wirtschaft Rente beziehen. Insoweit hat der Kollege Theurer zum Beispiel im Ständigen Ausschuss Vorschläge gemacht, die wir vielleicht an anderer Stelle durchaus vertiefen sollten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, wenigstens unserem Kompromissvorschlag zuzustimmen, ich hoffe, dass sich damit vielleicht ein Weg findet, gemeinsam zu einer Position zu kommen, die auch in der Öffentlichkeit, in den Medien und vor den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Bestand hat und von ihnen akzeptiert wird.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jetzt aber wirklich! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Jetzt darf er wieder vor- treten!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst brauchen wir keinen anderen Ort, Herr Kollege Stickelberger, um die Vorschläge, die ich unterbreitet habe, zu vertiefen. Das können wir natürlich auch hier machen. Wir sollten das auch nicht „vielleicht“ machen, sondern ganz sicher. Ich finde, dass das Parlament bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs die Chance vertan hat, einmal über die Grenzen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen hinweg zu diskutieren, welche Vergütungen und welche Pensionsleistungen für Regierungsmitglieder angemessen sind. Ich meine, dass sich dieses Thema weniger denn je dazu eignet, hier parteipolitische Auseinandersetzungen zu führen. Sie – das sage ich an die Adresse der Opposition gerichtet – haben das versucht.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Stimmt doch gar nicht! Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, Kollege Theurer!)
Die Anlässe waren da: die Rücktritte zweier Minister und die Frage, warum ein Minister, der auch ein Kollege in diesem Parlament ist, entsprechende Pensionen erhält. Das haben Sie zum Anlass genommen.
Das kann man, und das darf man – das ist keine Frage; aber ich meine, dass es der Sache nicht dient. Es ist legitim und es ist politisch in Ordnung, aber es dient der Sache nicht.
Ich meine, dass Ihre Vorschläge nicht weit genug gehen. In manchen Punkten gehen sie sogar in die falsche Richtung. Ich möchte Ihnen das auch begründen. Eine Diskussion über die Frage, ob ein Sockelbetrag von 40 % oder von 38,x % der richtige ist oder ob der Höchstbetrag bei 70 oder 75 % liegen sollte, geht nach meinem Dafürhalten an der Sache vorbei.
Nein, der entscheidende Punkt am jetzigen System – wo die FDP/DVP grundsätzlich in eine andere Richtung möchte und grundsätzliche Kritik übt – ist doch, dass das jetzige System zu wenig durchlässig ist und den Austausch zwischen privater Wirtschaft und Regierung zu wenig ermöglicht, sodass alle Regelungen in der Landesregierung eher am öffentlichen Dienst, eher am Beamtenrecht anknüpfen als an den Bezügen in der privaten Wirtschaft.
Deshalb ist es für Angehörige des öffentlichen Dienstes, für Beamte weniger risikohaft, in eine Landesregierung einzu