Um die Unabhängigkeit der Medien zu sichern, müssen sich die Parteien in diesem Bereich eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung auferlegen.
Die Ausübung politischer Macht und die Einflussnahme auf die Medien gehören nicht in eine Hand, meine Damen und Herren.
Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, sind deshalb davon überzeugt, dass es erforderlich ist, Medienbeteiligungen von Parteien – abgesehen von Organen der Mitgliederinformation – sowohl im Parteiengesetz wie in den Landespressegesetzen ausdrücklich zu verbieten.
(Abg. Drexler SPD: Das ist verfassungswidrig! – Abg. Birzele SPD: Sie meinen, dass das verfas- sungsgemäß ist? Glauben Sie, dass das verfas- sungsmäßig zulässig ist? – Weitere Zurufe von der SPD)
(Lebhafter Widerspruch bei der SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie sind schnell bei der Hand mit Verfassungsänderungen!)
Solange dies noch nicht erfolgt ist, muss zumindest die Impressumspflicht in den Landespressegesetzen so weit erweitert werden, dass eine unmittelbare oder mittelbare Parteienbeteiligung an dem entsprechenden Verlag eindeutig erkennbar ist.
Zum zweiten Antrag der SPD – Konzentration im Pressewesen – abschließend nur ein Satz: Das Anliegen der SPD wäre glaubhafter, wenn nicht erst in der vergangenen Woche die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag eine Novelle zum GWB verabschiedet hätte, mit der die Pressefusionskontrolle deutlich geschwächt wird. So viel zur Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass der gelernte Redakteur auch gelernt hätte, zum Thema zu schreiben und dann später zum Thema zu reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hier ist die übliche peinliche Retourkutsche. Es geht hier nicht um die Beteiligungen der SPD –
darüber kann man diskutieren –, sondern es geht hier um Baden-Württemberg, und es geht um die Offenlegung.
Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was die Landesregierung hier geantwortet hat, ist nicht sonderlich ergiebig, um es freundlich auszudrücken.
Herr Staatsminister, da diese Stellungnahme ja Ihr Amtsvorgänger unterzeichnet hat und da Sie dafür bekannt sind, den Dingen mehr auf den Grund zu gehen, wünsche ich mir, dass Sie uns hier andere Antworten bieten als das, was uns Herr Exstaatsminister Palmer geboten hat.
Der Kollege Pauli hatte die undankbare Aufgabe, dieses dünne Papierchen, das uns die Landesregierung als Stellungnahme gegeben hat, zu verteidigen. Deshalb muss man schon entschuldigen, dass er hier hintereinander zunächst
Alles, was hier aufgeführt wird, was übermäßige Bürokratie sei, meine Damen und Herren, das ist wirklich nicht wahr. Wenn man einen Praktikanten ein paar Stunden bei der LfK hinsetzt, hat man die Informationen, die die SPD hier einklagt, zusammengetragen. Was spricht eigentlich dagegen, dass im Impressum die Verflechtungen deutlich werden, wenn das andere Bundesländer auch machen?
Ich habe auch gar nichts dagegen, dass dann auch die Parteienbeteiligungen aufgeführt werden. Das ist doch gar nicht das Thema. Aber hier geht es zunächst einmal um einen Antrag in Baden-Württemberg. Da kann man sich nicht damit herausreden, dass die SPD bei der „Frankfurter Rundschau“ oder sonst wo eine Beteiligung hat.
Was mich bei Ihrer Rede, Kollege Pauli, gewundert hat, war, dass Sie einklagen, dass die SPD das dann auch tun solle. Aber Sie haben die Liste vorliegen.
Ja, aber offensichtlich ist das bei der SPD transparent. Wo ist dann hier das Problem? Sie sind doch immer für Transparenz und Offenheit.
Ja, wo es sinnvoll ist. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass die Menschen, wenn sie eine Zeitung aufschlagen, aus dem Impressum erkennen, wo da eine Beteiligung ist, wer dahinter steckt usw.
Noch. Vielleicht gibt es auch bald einen ganz neuen. Das wissen wir nicht, bzw. das wissen wir eigentlich.