Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, die Amtszeit des jetzigen Vorstands endete am 22. Juli 2004. Gemäß § 36 Abs. 1 des Landesmediengesetzes werden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, die weiteren ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands und für jedes ehrenamtliche Mitglied ein Stellvertreter vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt. Kommt bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Vorstands die nach § 36 Abs. 1 Satz 1 erforderliche Mehrheit für die Wahl aller Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter nicht zustande, werden diese aufgrund von Wahlvorschlägen der Fraktionen im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) gewählt.
Dieser Fall ist eingetreten, nachdem in der Plenarsitzung am 10. November 2004 ein Wahlversuch fehlgeschlagen ist.
Auf Ihren Tischen finden Sie einen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Form eines Stimmzettels für die Wahl des Vorsitzenden des Vorstands (Anlage 1). Dies ist der rote Stimmzettel. Die Wahl durch den Landtag bedarf der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er 65 Stimmen erreicht hat.
Wir führen nun zunächst die Wahl des Vorsitzenden des Vorstands durch. Dazu bitte ich Sie, diesen roten Stimmzettel zu verwenden. Sie haben eine Stimme. Wenn Sie dem Vorschlag folgen wollen, kreuzen Sie bitte den Vorgeschlagenen an. Es besteht eine positive Kennzeichnungspflicht. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Stimmzettel, bei dem der Name durch einen anderen Namen ersetzt ist, ungültig ist. Bitte füllen Sie den roten Stimmzettel aus, und werfen Sie diesen in die von den Schriftführern bereitgehaltenen Wahlurnen.
Ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.
Mit Ja haben 79 Abgeordnete gestimmt. 44 Stimmzettel waren ohne positive Kennzeichnung. 3 Stimmzettel waren ungültig.
Wir kommen nunmehr zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der übrigen Mitglieder und Stellvertreter. Dazu liegt Ihnen in Form eines gelben Stimmzettels jeweils ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD vor (Anlagen 2 und 3). Sie haben für jeden Bewerber jeweils eine Stimme. Die Wahl durch den Landtag bedarf der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder. Auch hier gilt, dass Sie keine anderen Namen auf dem Stimmzettel eintragen dürfen. Bitte füllen Sie den gelben Stimmzettel positiv aus, und werfen Sie diesen in eine der von den Schriftführern bereitgehaltenen Wahlurnen.
Ist jemand im Saal, der noch abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen. Wir geben das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes – Drucksache 13/3839
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums – Ruhegehaltszahlungen an ehemalige Minister – Drucksache 13/3769
c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums – Novellierung des Ministergesetzes – Drucksache 13/3945
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgesetzt: für die Begründung zu a fünf Minuten, für die Begründung zu b und c fünf Minuten und für die Aussprache über den gesamten Tagesordnungspunkt zehn Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten.
(Abg. Drexler SPD: Er ist noch nicht da! – Zuruf von der CDU: Dann setzen wir es halt ab! – Heiter- keit – Abg. Drexler SPD zu dem sich ans Redner- pult begebenden Abg. Oelmayer GRÜNE: Frei re- den! Keine Unterlagen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht für die kleine Verspätung. Aber nach den anstrengenden Wahlvorgängen
Zum Thema Ministergesetz: Wir als Fraktion GRÜNE haben uns bereits im vergangenen Jahr, noch bevor die Fälle Palmer und Döring richtig virulent geworden sind,
mit der Frage der Pensionszahlungen an die ausgeschiedenen Minister und Ministerinnen des Landes auseinander gesetzt und sind zu der Auffassung gekommen, dass diese Zahlungen viel zu üppig – um nicht zu sagen: überzogen – und mit den allgemeinen Entwicklungen der Sozialversicherungssysteme nicht mehr vereinbar sind. Deswegen haben wir uns die Mühe gemacht und in das hohe Haus einen Gesetzentwurf eingebracht.
Es geht einfach darum, dass wir der Auffassung sind, dass die Entwicklungen bei den Ministerpensionszahlungen an die allgemeinen Entwicklungen angepasst werden müssen.
Ein erster und aus unserer Sicht ganz entscheidender Punkt ist, dass wir die Altersgrenze für die Auszahlung der Pensionen auf das 65. Lebensjahr festgesetzt haben wollen. Wir meinen sogar, dass dies so festgesetzt werden muss, einfach deswegen, weil in allen anderen Versorgungssystemen, insbesondere in den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Systemen, 65 Jahre das Regelalter ist, um Pensionszahlungen oder Rentenzahlungen zu erhalten.
Damit befinden wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Prinzip in guter Gesellschaft, weil nämlich der Bayerische Landtag für die Bayerische Staatsregierung und deren Ministerinnen und Minister diese Altersgrenze von 65 Jahren erst zum 1. Januar 2004 eingeführt hat. Was in Bayern gilt, kann bei uns genauso Gültigkeit haben und muss unserer Ansicht nach auch Gültigkeit haben.