Und keine Partei betrachtet sich als Unternehmen, nur weil sie einen Vorstand hat. Insofern kann man, wenn man etwas gegen Unternehmen haben sollte, den Begriff „Vorstand“ nicht unbedingt mit dem entsprechenden Begriff aus der Unternehmenswelt gleichsetzen. Man kann aber auch nicht
behaupten, dass das Modell von Vorstand und Aufsichtsrat, von Entscheidung und Kontrolle schlecht wäre, nur weil einige Aktiengesellschaften nicht erfolgreich sind. Diese Institutionen sind immer Institutionen der Menschen. Es wird immer Menschen geben, die nicht richtig handeln, und es wird immer Menschen geben, die weniger erfolgreich sind als andere. Es ist ein Irrglaube, zu meinen, mit Strukturen könnte man per se ohne Rücksicht auf den menschlichen Faktor den Erfolg bewirken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Schmiedel SPD: Das ist jetzt schon das dritte Mal! – Abg. Pfisterer CDU zur SPD: Gelassen bleiben! Gelassen bleiben!)
Ich freue mich darüber, dass die SPD offenbar ein Zitat von Konrad Adenauer schon von vornherein mit Beifall bedenkt.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Die Jungs sind höflich und ver- nünftig! – Abg. Fischer SPD: Nein! Das war auf die Ankündigung des Schlusses bezogen! – Abg. Capezzuto SPD: Der hat auf jeden Fall nicht so lange geredet! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie haben uns das erste Zitat noch nicht erklärt!)
Der Sinn des Staates muss sein, die schöpferischen Kräfte eines Volkes zu wecken, zusammenzuführen, zu pflegen und zu schützen.
Genau dies ist der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs: die schöpferischen Kräfte an unseren Hochschulen und Berufsakademien so weit wie möglich zu wecken, zusammenzuführen, zu pflegen, aber auch zu schützen.
(Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Äußerst schwache Rede!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einige Anmerkungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen und zum Prüfungsrecht des Rechnungshofs.
Ich möchte anmerken: Ich hatte mich schon vor dem Herrn Minister zu Wort gemeldet, aber der damals die Sitzung leitende Präsident hatte das nicht zur Kenntnis genommen.
In § 2 Abs. 4 des heute von uns zu beschließenden Gesetzes steht ausdrücklich, dass die Hochschulen durch Wissens-, Gestaltungs- und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die Praxis fördern. Ein wesentliches Transportmittel für diese Förderung ist natürlich die gegenseitige Beteiligung, Betätigung in wirtschaftlichen Unternehmen. Dies zu ermöglichen war ein wichtiges Anliegen der FDP/DVP.
Ein ebenso wichtiges Anliegen war uns, dass dadurch nicht bestehende Betriebe oder die Bildung neuer mittelständischer Betriebe gefährdet werden.
Deshalb wird in § 5 die deutliche Einschränkung vorgenommen, dass die Hochschulen wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen dürfen, wenn öffentliche Zwecke dies rechtfertigen und wenn das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Hochschule und deren vorrausichtlichem Bedarf steht.
Ähnliches, meine Damen und Herren, gilt auch für die Universitätsklinika, wie in den Erläuterungen zu diesem Gesetz erwähnt. Um es deutlich zu sagen, Frau Kollegin Bauer: Auch wir wollen nicht, dass Universitäten oder Klinika Speiseeis anbieten, und ich will genauso wenig, dass sie sich als Cateringunternehmen betätigen oder mit Wäschereien Wirtschaftsbetrieben Konkurrenz machen. Das Ziel dieser Regelung ist eindeutig, dass Wissenschaft, Forschung und Lehre durch die Umsetzung in reale wirtschaftliche Gegebenheiten mit der Praxis verknüpft werden.
Um dies entsprechend prüfen zu können, müssen wirtschaftliche Unternehmen der Hochschulen dem Wissenschaftsministerium angezeigt werden und dem Rechnungshof dann, wenn der Hochschule die Mehrheit der Anteile gehören. Dieser prüft dann auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung dieser Unternehmen. Das Recht der Betätigungsprüfung – darauf hat der Herr Wissenschaftsminister schon hingewiesen – hat der Rechnungshof auf jeden Fall.
Wie ist es bei den Universitätsklinika? Auch dort soll es das Prüfungsrecht des Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteiligungen geben, und, deutlich dazu erwähnt, die Prüfung des Jahresabschlusses umfasst die Prüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Hinzu kommt, was neu ist: Der Abschlussprüfer wird unter Beteiligung des Rechnungshofs bestellt, und die geprüften und testierten Jahresabschlüsse werden innerhalb von drei Monaten dem Rechnungshof vorgelegt.
Nun unsere Stellungnahme zu den von SPD und Grünen vorgelegten Anträgen. Da gibt es zum einen Anträge, die auch bei Körperschaftsvermögen das Prüfungsrecht des Rechnungshofs wollen. Auch wir haben das diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das Körperschafts
vermögen mitnichten Landesvermögen ist, sondern Geld, das den Universitäten aus anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird oder vielleicht schon vor langer Zeit zur Verfügung gestellt wurde. Hierfür besteht keine Prüfungsnotwendigkeit vonseiten des Landes.
Zum Prüfungsrecht bei den Hochschulen stellen Grüne und SPD ähnliche Anträge. Die Grünen wollen generell, dass der Rechnungshof Haushalts- und Wirtschaftsführung prüft, also auch bei kleinen Unternehmen und wohlgemerkt, wenn Sie es so einfügen, dann auch mit der Erweiterung, die ich vorhin genannt habe, nämlich der Bestellung des Wirtschaftsprüfers unter Beteiligung des Rechnungshofs und jährliche Vorlage der Bilanzen. Ob Sie das bei einer Zweiprozentbeteiligung wollen, die es mitunter auch geben kann, sollten Sie sich überlegen. Wir wollen es nicht.
Die SPD will, dass bis zu 25 % der Anteile, also eigentlich bei einer geringfügigen Beteiligung, an den Rechnungshof berichtet wird. Ich weiß nun gar nicht, was da berichtet werden soll; das ist eine ganz neue Form. Die SPD beantragt dann bei einer größeren Beteiligung – ich frage mich, was für die SPD eine größere Beteiligung ist – –
Der Punkt, Frau Bauer, den Sie angesprochen haben, der auch im Finanzausschuss behandelt wurde, betrifft die Universitätsklinika. Das ist der SPD interessanterweise überhaupt nicht aufgefallen. Dazu hat sie nämlich überhaupt keinen Antrag vorgelegt. Die Grünen wiederum haben ohne irgendeine Begrenzung eine Prüfung verlangt. Ich habe schon gesagt, warum wir das nicht für sinnvoll halten.
Nein, wir wollen so vorgehen, wie Frau Bauer es an anderer Stelle vorgeschlagen hat. Sie haben gesagt: „Lassen Sie es uns doch nach drei Jahren noch einmal anschauen.“ Wir wollen es in zwei Jahren noch einmal anschauen.
Wir wollen nämlich abwarten, wie viele Beteiligungen überhaupt stattfinden und in welcher Größenordnung sie sind. Dann allerdings wollen wir – und das steht deutlich in unserem Entschließungsantrag –, dass berichtet wird, inwieweit die Prüfungsrechte des Rechnungshofs, wie sie jetzt im Gesetz stehen, ausreichen.
Vielleicht lassen Sie mich jetzt fertig machen. Ich habe mit meinem Husten gerade wirklich Probleme, und das wird durch Ihre Zwischenquatscherei nicht besser.
Wir bitten Stellung zu nehmen, inwieweit die Prüfungsrechte des Rechnungshofs ausreichen, um eventuelle Verstöße aufzudecken, und inwieweit die Einhaltung des Gesetzesziels, dass Hochschulen und Universitätsklinika mit Unternehmensgründungen oder -beteiligungen nicht in Konkurrenz zu mittelständischen Unternehmen treten sollen, gewährleistet ist. Indirekt heißt das ja auch: Inwieweit genügt die Tätigkeit der Aufsichtsräte und die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer? Ich gebe ehrlich zu: Ich habe auch gewisse Bedenken. Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Er ist mitnichten „weiße Salbe“. Vielmehr wird sich der Landtag damit zu befassen haben.
Aber eine Unterstellung, Frau Bregenzer, muss ich doch scharf zurückweisen. Sie haben behauptet, es könne die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers beeinflussen, wenn sein Vorgesetzter im Aufsichtsrat der Universität sitzt. Diese Unterstellung ist wirklich scharf zurückzuweisen.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Wichmann: Dann lesen Sie mal die Protokolle vom FlowTex-Unter- suchungsausschuss! FlowTex lässt grüßen!)
Das ist eine Beleidigung für jeden Wirtschaftsprüfer. Ich kann Ihnen aber auch sagen: Der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfungsbüros wird gar nicht sehr in Versuchung kommen, weil das von Ihnen Angesprochene gar nicht seine Aufgabe ist. Und ob er § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes so genau kennt, weiß ich nicht.