Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 13/3785 abzustimmen. Dort wird empfohlen, alle Eingaben für erledigt zu erklären.
Ich habe nun noch bekannt zu geben, dass durch die Verabschiedung des Elektronik-Anpassungsgesetzes – Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung – die Fundstellenangabe
im Einleitungssatz der Artikel 4 und 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts geändert werden muss. – Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechenden Fundstellenänderungen bei der Veröffentlichung im Gesetzblatt vorzunehmen.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Aber natürlich! Su- chet, so werdet ihr finden! – Abg. Hauk CDU: Schon das dritte Mal, Herr Präsident!)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung des Landesinstituts für Schulentwicklung – Drucksache 13/3678
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Schulausschuss lagen Anträge von SPD und Grünen vor, die Änderungen am Gesetz begehrten. Diese Anträge sind auch heute wieder vorgelegt worden.
Lassen Sie mich zuerst feststellen, dass es keine grundsätzliche Ablehnung der Gründung dieses Instituts gab. Es ist ein Institut, das mit Bildungsplanarbeit, Bildungsforschung und Qualitätskontrolle durch Evaluation genau die vorgesehenen Schwerpunkte setzt.
Die Anträge befassen sich aus meiner Sicht mit Rand- oder Detailfragen wie zum Beispiel, ob der Name des Instituts kurz und so umfassend bleiben soll, wie er jetzt ist – nämlich „Landesinstitut für Schulentwicklung“ –, oder ob er spezifiziert werden soll. Darüber kann man trefflich streiten. Aber wo soll die Schulentwicklung eigentlich dokumentiert und durchgeführt werden, wenn nicht im Unterricht?
Wir sind also nicht für eine Änderung des Namens. Wir halten den jetzigen Namen für wirklich umfassend.
Ferner spielen in den Anträgen die Besetzung und die Wahl des Aufsichtsrats eine Rolle. Die Grünen wollen, dass Eltern-, Schüler-, Hochschul- und Wirtschaftsvertreter die Mehrheit der Sitze einnehmen. Die SPD will vier vom Landtag gewählte Vertreter dabeihaben.
Meine Damen, meine Herren, auch das kann man wollen. Ob das aber den Aufgaben eines Aufsichtsrats entspräche, bestreite ich; denn wie es schon der Name ausdrückt, ist der Aufsichtsrat ein Aufsichtsgremium, in dem Wirtschaftspläne genehmigt und Haushaltspläne aufgestellt werden, deren Einhaltung nachher überprüft wird, und in dem die Geschäftsführung insgesamt kontrolliert wird. So steht es auch in § 7 des Gesetzes.
Im Aufsichtsrat werden keine politischen Richtlinien festgelegt, schon gar nicht aus der Sicht einzelner Gruppen. Wer dies wollte, wäre übrigens recht enttäuscht, wenn er darin vertreten wäre, da Aufsichtsräte einer besonders strengen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Es dürfte noch nicht einmal eine Vorberatung außerhalb des Gremiums stattfinden oder anschließend im Landeselternbeirat oder sonst wo ein Bericht gegeben werden; das ist alles gar nicht möglich.
Die fachliche Beratung der Geschäftsführung – ich gehe davon aus, dass die Oppositionsanträge das eigentlich bezwecken – könnte ja nach § 7 Abs. 4 in einem Beirat stattfinden. Ob dieser geschaffen wird, bleibt im Gesetz offen. Das ist Sache des Aufsichtsrats selbst.
Als Drittes wird in den Anträgen eine Berichtspflicht an den Landtag gewünscht. Wie die Landesregierung im Ausschuss erklärt hat, gehört ein solcher Bericht zu den selbstverständlichen Pflichten des Landesinstituts. Ebenso selbstverständlich sei die Beratung im Schulausschuss und gegebenenfalls im Landtag. Meine Damen, meine Herren, Selbstverständlichkeiten braucht man nicht in ein Gesetz aufzunehmen.
Die finanzielle Ausstattung des Instituts war ebenfalls ein Kritikpunkt bei der Beratung im Schulausschuss. Es ist sicher richtig, dass durch die Bestellung von Evaluationsteams ein noch nicht exakt quantifizierbarer Finanzbedarf entstehen könnte. Doch gerade die Evaluation muss erst aufgebaut werden. Vergleichbare Erfahrungen gibt es deutschlandweit noch nicht. In diesem Bereich leistet Baden-Württemberg Pionierarbeit.
Deshalb wäre es auch nicht sinnvoll, sozusagen auf Verdacht Personalkosten anzusetzen. Deshalb ist im Augenblick davon auszugehen, dass die zukünftige personelle Ausweitung kostenneutral zu erfolgen hat, wie es auch in dem Gesetzentwurf steht.
Zunächst beginnen übrigens die Schulen mit der Selbstevaluation, und erst danach kommt im zweiten Schritt – also zeitlich versetzt – die Fremdevaluation.
Sollte sich im nächsten Doppelhaushalt 2007/2008 erweisen, dass tatsächlich ein größerer Bedarf besteht, als jetzt geplant ist, und dass dieser nicht vom KM aus eigenen Ressourcen gedeckt werden könnte, wäre das dann dort zu beraten und zu entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die noch fehlende Erfahrung über den Finanzbedarf dieses Instituts ist Ursache für eine vorsichtige Handhabung der Mitteleinstellung, sondern sicher auch die aktuelle Haushaltslage. Schulpolitiker der Opposition sind da bisweilen, muss ich sagen, etwas großzügig – vorsichtig ausgedrückt.
Ich habe in der Schulausschusssitzung, zum Teil durch Zwischenfragen, insgesamt dreimal nachgefragt, wie denn die in den Änderungsanträgen formulierten Wünsche finanziert werden sollten, und habe jedes Mal die Antwort bekommen, das solle „durch Umschichtung“ geschehen.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das ist doch ein mo- dernes Wort! – Abg. Dr. Caroli SPD: Was denn sonst? – Abg. Zeller SPD: Das werden Sie dann bei der Haushaltsberatung erleben! Wir machen doch jetzt keine Haushaltsberatung!)
Deswegen klagen wir nicht über die geringe Finanzausstattung, sondern ebnen dem Landesinstitut den gesetzlichen Weg zum Start.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Seimetz CDU: Genau! Gute Rede! – Abg. Wacker CDU: Kurz und präzise!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse zunächst zusammen, was ich in der ersten Lesung als wesentliche Kritikpunkte vorgetragen habe.
Die Konzeption für das neue Landesinstitut für Schulentwicklung hat zwei schwerwiegende Mängel: Das Institut ist nicht unabhängig und wegen mangelnder Ressourcen nicht in der Lage, die riesige Aufgabenfülle zu bewältigen.