Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
und verweise dazu auf Abschnitt I Ziffer 1 Buchst. a der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses. Wer § 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3856-9, den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3856-28, und den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3856-29.
Herr Präsident, ich beantrage namentliche Abstimmung und die Zulassung einer Begründung dieses Antrags.
(Zurufe von der CDU, u. a. des Abg. Zimmermann – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Herr Zimmer- mann, das ist Kernkompetenz! Das wollen wir doch! – Anhaltende Unruhe – Abg. Dr. Reinhart CDU: Wir unterstellen das vorherige Abstim- mungsergebnis! – Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, wenn es weniger Querrufe gibt, dann geht die Abstimmung bzw. die Beratung schneller und Sie kommen früher zum Mittagessen.
(Unruhe – Abg. Fleischer CDU zu Abg. Drexler SPD: Anfälle außerhalb des Saales! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD – Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Aufregung legt sich, wenn wir zum Thema kommen.
Wir haben es beim vorliegenden Paragrafen mit den Bestimmungen zu tun, die dem so genannten Bologna-Prozess Rechnung tragen sollen. Das heißt, es geht um die Bachelor- und Masterabschlüsse. Bei diesem Punkt ist es, meine ich, schon wichtig, dass man sich ihm in der Diskussion hier einige Minuten widmen kann.
Sie wissen, in der Bologna-Deklaration wird die Erwartung aufgezeigt, dass aufeinander aufbauende Studiengänge konzipiert und europaweit kompatible Abschlüsse verlangt werden. Ich will nur am Rande daran erinnern, dass Bache
lor und Master in diesen Erklärungen selbst expressis verbis nicht genannt sind. Bachelor- und Masterabschlüsse sind allerdings auch nach unserer Auffassung eine sinnvolle Konzeption für ein Studiensystem, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt. Sie sind aber nicht in jedem Falle zwingend. Deshalb, meine Damen und Herren, muss die Frage der Akzeptanz und die Frage der sachlichen Notwendigkeit geprüft und berücksichtigt werden.
Denn es geht bei diesen Regelungen schließlich auch um die berufliche Zukunft der Studenten. Es geht um die Qualität der Ausbildung, und es geht letztendlich auch um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hier sind bei rigorosen Systembrüchen und Zwangsbeglückungen immer Hinterfragungen notwendig. Die Landesregierung selbst hat ja die so genannten Staatsexamensstudiengänge, also die Ausbildung zu Medizinern, Juristen und Lehrern, und übrigens auch die Studiengänge mit einem kirchlichen Abschluss nicht in die Bachelor- und Masterregelungen einbezogen.
Wenn sich das Land in einem Bereich, der für den Staatsdienst von besonderem Interesse ist, so massiv zurückhält, wird es schwer, andere von der Notwendigkeit solcher Anpassungen zu überzeugen. Konsequent ist da in der Tat der Antrag der Fraktion GRÜNE, der das widersprüchliche Verhalten der Landesregierung in diesem Punkt aufzeigt. Er zieht aber letztlich aus unserer Sicht eine falsche Schlussfolgerung.
Wir möchten uns den Vorschlägen der Rektorenkonferenz anschließen, um hier eine gewisse Flexibilisierung zu erreichen. Das wäre notwendig. Deshalb beantragen wir, dass in § 29 folgende Regelung aufgeführt wird:
Die Hochschulen können in Fächergruppen, die mit dem Master abschließen, durchgängige fünfjährige Studiengänge einrichten. Studierende solcher Studiengänge müssen die Möglichkeit haben, in die gestufte Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge zu wechseln. In begründeten Ausnahmefällen ist es den Hochschulen möglich, die Diplom- und Magisterabschlüsse beizubehalten.
Meine Damen und Herren, das ist das wesentliche Element. Es ist nach unserer Meinung ein sehr moderater Änderungsvorschlag, aber mit beachtlichen positiven Konsequenzen in Bezug auf die Möglichkeit, sich einer hochschulpolitischen Entwicklung flexibel anzupassen.
Wir wollen verhindern, dass mit diesem Hinweis auf den Bologna-Prozess und in Bezug auf die Vorgabe betreffend Bachelor- und Masterstudiengänge den Hochschulen eine Uniformierung der Studienstruktur diktiert wird. Genau das haben Sie an dieser Stelle vor.
Wir geben die Entscheidung an die Hochschulen zurück. Dort kann kompetent entschieden werden, und dann wird
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu Buchstabe d unseres Änderungsantrags. Den Ausführungen von Minister Dr. Frankenberg, nur der Starke könne sich Schwäche leisten, möchte ich entgegenstellen: Gemeinsam sind auch die Schwachen mächtig.