Protocol of the Session on November 11, 2004

(Abg. Fischer SPD: Das ist weniger als ein Trippel- schritt!)

Es ist ja schon einiges in den Plenarsitzungen der vergangenen Monate diskutiert worden, und in einigen Punkten liegen Regierungsfraktionen und Opposition nicht so weit auseinander. Ich denke schon, dass wir, gerade was Bürgerbeteiligung und Ähnliches anbelangt, hier einiges zustande bringen.

Meine Damen und Herren, ich kann als Innenminister ebenfalls nur um Zustimmung nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen bitten. Ich bin sicher, dass wir dann auch einen zweiten Schritt miteinander gehen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs. Sie stimmen der Überweisung an den Innenausschuss zu. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 11 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform der Staatlichen Vermögensund Hochbauverwaltung Baden-Württemberg – Drucksache 13/3720

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich das Wort erteilen? –

(Abg. Schmid SPD: Herr Reinhart fehlt schon wie- der! – Abg. Fischer SPD: Das Finanzministerium ist in Auflösung begriffen! – Abg. Schmid SPD: Herr Rückert, wir brauchen Sie wieder! – Abg. Dr. Caroli SPD: Ist die Regierung noch regierungsfä- hig? Ungeheuerlich! – Abg. Zeller SPD: Herr Pfis- ter soll es machen! – Abg. Fischer SPD: Der Staatssekretär war schon heute Mittag nicht da, und jetzt fehlt er wieder! Das ist unmöglich! – Weitere Zurufe und große Unruhe)

Wer übernimmt für die Regierung die Begründung des Gesetzentwurfs? – Meine Damen und Herren, der Herr Minister ist nicht anwesend. Darf ich das Wort an die Fraktionen geben? –

(Abg. Schmid SPD: Absetzen!)

Herr Abg. Dr. Scheffold. – Ist auch nicht anwesend.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Auflösungserscheinungen!)

Wer ist bereit, für die SPD zu sprechen? –

(Abg. Fischer SPD: Wir zitieren jetzt den Herrn Minister herbei! Staatssekretär Dr. Reinhart hat heute Mittag schon einmal gefehlt!)

Herr Abg. Theurer, ich erteile Ihnen das Wort.

(Anhaltende Unruhe und Zurufe)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf aus unserer Sicht, aus der Sicht der FDP/DVP-Fraktion, erklären, dass wir es begrüßen, dass die Landesregierung hier eine Initiative ergreift, um das gesamte Bau- und Immobilienwesen des Landes in einen Landesbetrieb zu überführen.

(Staatssekretär Dr. Reinhart betritt den Plenarsaal. – Abg. Fischer SPD: Jetzt kommt er wieder und te- lefoniert!)

Es ist eine alte Forderung der FDP/DVP, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir die Wirtschaftlichkeit der Hochbauverwaltung erhöhen, wie wir Wirtschaftlichkeits

reserven im Bereich der Liegenschaften des Landes verbessern. Dem trägt dieser Gesetzentwurf Rechnung. Hier werden noch schwierige Aufgaben auf die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukommen. Es ist nicht ganz einfach – das wissen wir zum Beispiel aus den Erfahrungen beim Immobilienmanagement in den Kommunen –, die Reserven, die bei unseren Immobilien vorhanden sind, zu erheben. In einer Zeit, in der die Haushaltskassen knapp sind, ist es für die FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich, hier auch alle vorhandenen Reserven aufzudecken. Dem dient eine Überführung in den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

Ich möchte hierbei auch klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass für unsere Fraktion in Teilbereichen oder auch in Gänze die vollständige Privatisierung dieses Bereichs denkbar ist, sodass man das nicht von vornherein ausschließen sollte. Mit einer solchen Überführung in einen Landesbetrieb ist auch nicht ausgeschlossen, das Immobilienvermögen des Landes später teilweise oder vielleicht sogar vollständig materiell oder auch formell zu privatisieren. Wir wissen aber natürlich auch, dass wir eine ganze Reihe von Liegenschaften haben – niemand kann das besser beurteilen als der mittlerweile eingetroffene Staatssekretär im Finanzministerium Wolfgang Reinhart –, die unter Denkmalschutz stehen. Ich denke zum Beispiel an das Schloss Schwetzingen oder an Liegenschaften hier in Stuttgart, bei denen mit der Gebäudewirtschaft natürlich noch ganz andere Ziele verfolgt werden und für die man eine Nutzung gesucht hat, die auch denkmalverträglich ist, indem man beispielsweise Behörden in solchen Kulturdenkmalen untergebracht hat. Es ist natürlich klar und absehbar, dass solche Immobilien nicht einfach veräußert oder privatisiert werden können.

Ich darf für unsere Fraktion also festhalten, dass wir es begrüßen, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der ja nun im Parlament weiterberaten wird. Wir sehen dies als einen ersten Schritt an, um Wirtschaftlichkeitsreserven im Bereich der Gebäudewirtschaft und des Immobilienmanagements zu heben und für den Landeshaushalt nutzbar zu machen, um Geld einzusparen, was in Zeiten knapper Kassen immer wichtiger wird. Wir sehen dadurch auch alle Möglichkeiten beibehalten, dass in Zukunft Teile oder vielleicht irgendwann auch einmal große Teile des Gebäudevermögens des Landes in private Hände übergeben werden – alles im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Landesverwaltung. Insofern begrüßen wir noch einmal ausdrücklich die Vorlage dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Professor Reinhart.

(Abg. Fischer SPD: Mit einer Rüge! – Abg. Knapp SPD: Wenn auch spät! – Zuruf von der SPD: Ist er schon da?)

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Staatssekretär ist immer da – er war auch da –

(Abg. Fischer SPD: Ha, ha, ha!)

und auch nicht zu spät. Dass das Parlament die Tagesordnungspunkte im Turbotempo abhandelt, spricht ja für die Effizienz des Parlaments,

(Zuruf des Abg. Blenke CDU)

und um Effizienz geht es auch bei dieser Gesetzesvorlage. Vor diesem Hintergrund kann ich alle Kolleginnen und Kollegen beruhigen: Wir standen selbstverständlich vor dem Plenarsaal zur Verfügung, und ich freue mich auch, dass ich jetzt diesen Gesetzentwurf einbringen kann, wenn auch entgegen der heutigen Terminplanung zu einem viel früheren Zeitpunkt.

Meine Damen, meine Herren, wir wollen einen eigenständigen Betrieb „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ schaffen, der im Rahmen der Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 auch die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung neu ordnen soll. Es muss sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist – das ist ein bekannter alter Grundsatz. Wenn wir uns den Veränderungen stellen wollen, dann trifft dieser Gesetzentwurf auch unter den Stichworten Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Synergien und Flexibilität, die wir in den jüngsten Tagen diskutiert haben, diesen Kern. Insoweit darf ich schon an dieser Stelle den Worten des Kollegen Theurer, dem ich zugehört habe, zustimmen.

Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf, den wir hier einbringen? Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung gewährleistet für die Landeseinrichtungen eine zweckmäßige und wirtschaftliche Unterbringung einschließlich der nötigen Baumaßnahmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt aus einer Hand, und die Fachkunde beim Bauen, der effektive Ressourceneinsatz und ein effizientes Flächencontrolling bestimmen das Handeln.

Sie trägt aber auch Verantwortung für hochwertige und teure Bausubstanz. Ich erwähne zum Beispiel die Schlösser und Gärten, die wir als besonders kostbare Bausubstanz in unserem Kulturland Baden-Württemberg erachten.

Um dieser Verantwortung auch künftig Rechnung tragen zu können, müssen wir die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung neu organisieren. Vermögen und Bau besteht bisher aus der Landesvermögens- und Bauabteilung bei der OFD Stuttgart und den 15 Ämtern für Landesaufgaben. Das heißt, wir haben bisher eine hierarchische Behördenstruktur, die nach unserer Auffassung nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerade im Bereich Immobilien und Bau passt.

Mit dem Gesetz errichten wir nun den Landesbetrieb „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“. Die 15 Ämter für Landesaufgaben und die bisherige Landesvermögens- und Bauabteilung der OFD werden zusammengefasst und bilden den neuen, eigenständigen Landesbetrieb außerhalb der OFD. Der neue Betrieb nimmt die Eigentümer- und Bauherrenfunktion im gesamten Immobilien- und Baubereich des Landes wahr. Er ist ein rechtlich unselbstständiger und organisatorisch abgetrennter Teil der unmittelbaren Landesverwaltung mit unternehmerischer Ausrichtung und gehört damit weiterhin zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Der Landesbetrieb untersteht damit auch in vollem Umfang der Aufsicht durch Regierung und Landesparla

(Staatssekretär Dr. Reinhart)

ment und arbeitet analog § 26 der Landeshaushaltsordnung nach kaufmännischen Grundsätzen. Sitz der Betriebsleitung wird Stuttgart sein.

Mit der Neuorganisation entfällt die Struktur mehrerer Behörden auf zwei Ebenen. Mit dem neuen Landesbetrieb schaffen wir die bisher fehlende eigenständige organisatorische Struktur für eine unternehmerisch ausgerichtete Einheit der Landesverwaltung. Wir sehen darin mehrere Vorteile. Ein Vorteil liegt in der Kongruenz von Aufgabe und Organisation. Das bedeutet eine unternehmerische Einheit, die bei wirtschaftlichen Grundsätzen ja eine wichtige Bedeutung hat. Ein weiterer Vorteil ist die engste Zusammenarbeit zwischen der Betriebsleitung und den operativen Dienststellen in der Fläche des Landes. Dies schafft volle Corporate Identity

(Oh-Rufe von der SPD)

und beschleunigt die Verfahren. Auch die Finanzverwaltung

(Abg. Theurer FDP/DVP: Kann alles!)

ist auf dem Weg, sich modern, effizient, effektiv und damit auch wirtschaftlich auszurichten.

(Abg. Zeller SPD: Aber nur auf dem Weg! Noch nicht angekommen!)

Alles beginnt, Herr Kollege Zeller, wie Sie wissen, mit dem ersten Schritt. Diesen wichtigsten Schritt tun wir nun am 1. Januar 2005. Das ganze betriebliche Handeln wird eindeutiger auf ein betriebswirtschaftliches Ziel ausgerichtet. Für die Immobilien und deren Nutzung wird betriebswirtschaftliche Kostentransparenz hergestellt. Die Grundstücke werden nicht Betriebsvermögen des Landesbetriebs, sie bleiben unmittelbar im Eigentum des Landes. Diese Frage, Herr Kollege Hofer, ist im Vorfeld ja schon einmal erörtert worden.

Regierung und Landtag behalten die volle Übersicht über die ausgebrachten Haushaltsmittel. Der Immobilien- und Baubereich bleibt im Einzelplan 12 des Staatshaushaltsplans separat ausgewiesen. Über die Immobilien besteht auch weiterhin ein umfassendes Informationssystem; dieses wird weiterentwickelt und vor allen Dingen betriebswirtschaftlich dargestellt. Die Mitarbeiter können die Kosten ihres Handelns künftig durch die für einen Wirtschaftsbetrieb vorgegebene kaufmännische Buchführung – das halte ich für ganz entscheidend – selbst genau beurteilen. Das heißt, die Behörde wird zwar Landesbetrieb, hat aber eine kaufmännische Ausrichtung. Das halte ich, was die Zukunft dieser Verwaltung angeht, für eine ganz wesentliche Neuerung.

Am Status der Mitarbeiter wird sich nichts ändern. Arbeitsrechtlich bleibt Arbeitgeber bzw. Dienstherr auch in Zukunft das Land Baden-Württemberg. Ferner ist nicht beabsichtigt, in Konkurrenz zu freiberuflichen Architekten und Ingenieuren am Markt zu treten. Der Betrieb wird sich auch künftig ausschließlich um die Erledigung der für das Land notwendigen Bau- und Immobilienaufgaben kümmern. Was heißt das? Wir bleiben weiterhin Manager des eigenen Vermögens, treten aber nicht in Konkurrenz zu Architekten, In

genieuren oder Privaten. Es wird also nicht so sein, dass wir auf dem freien Markt Wettbewerb mit anderen machten.