Die CDU-Fraktion meint, dass es dazu wichtig ist, eine möglichst unabhängige Institution zu haben, die eine selbstständige Position hat. Dies geschieht durch eine besondere Rechtsform. Das Landesinstitut für Schulentwicklung soll nämlich eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Gegensatz zum LEU sein, das eben unmittelbar der Kultusverwaltung untersteht.
Während inhaltlich die Aufgaben des LEU teilweise weitergeführt und vertieft werden und Neues dazukommt, ist diese Änderung der Rechtsform sehr wesentlich. Zwar liegt die Rechtsaufsicht für das neue Institut weiterhin beim Kultusministerium, aber nicht die Fachaufsicht. Dies ist eben schon wichtig, um die Unabhängigkeit zu erzeugen. Diese Unabhängigkeit ist dann auch attraktiv für Dritte, also externe Kräfte, die für das neue Institut vor allem in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung notwendig sind. Eine gute Zusammenarbeit mit den Schulen wird durch die Unabhängigkeit des Landesinstituts ebenfalls am ehesten gewährleistet.
Schließlich hat das neue Institut für die Schulen, wie die Frau Ministerin eben gesagt hat, eine Evaluation von außen durchzuführen. Während die Schulen zunächst eigene Prüfverfahren anwenden sollen und werden, die dann auch dokumentiert werden, hat das Landesinstitut die Aufgabe, diese Selbstevaluation durch eine von außen kommende so genannte Fremdevaluation zu ergänzen und zu begleiten. Dazu gibt es dann diese Teams, die eben genannt wurden. Das kann nur funktionieren, wenn dies in einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen beiden Partnern geschieht. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Vertrauensbasis zwischen Landesinstitut und Schule ist Kern einer erfolgreichen Evaluationsarbeit.
Die CDU-Fraktion unterstützt deshalb das Gesetz zur Errichtung des Landesinstituts für Schulenwicklung, da es
nicht nur Inhalte, sondern eben auch eine Rechtsform begründet, die die erforderliche Unabhängigkeit schafft.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine unabhängige Bildungsagentur mit den Schwerpunkten Bildungsplanarbeit, Schulentwicklung und Evaluation ist nicht nur sinnvoll, sondern vielmehr dringend erforderlich, damit die Schulen bei der Umsetzung der Bildungsplanreform nicht überfordert und allein gelassen werden. Es bedarf eines unabhängigen zentralen Dienstleisters, der die Schulen bei der eigenständigen Weiterentwicklung des Unterrichts unterstützt und die Wirkung der getroffenen Maßnahmen evaluiert.
Aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, die im Gesetzentwurf vorgestellte Konzeption des Landesinstituts für Schulentwicklung hat zwei schwerwiegende Strukturfehler: Das Institut ist fremdgelenkt und nicht wirklich unabhängig sowie wegen mangelnder Ressourcen nicht in der Lage, die große Aufgabenfülle zu bewältigen. Es wird deswegen leider nicht in der Lage sein, den Vorstellungen von einem unabhängigen, landesweiten, wissenschaftlich-pädagogischen Dienstleistungszentrum für Schulen und Schulverwaltung zu entsprechen.
Zunächst zum ersten Punkt: Aufgabenbewältigung. Frau Ministerin Schavan, wir hatten ja hier schon des Öfteren Disput in bildungspolitischen Angelegenheiten, aber heute ist es ja so, dass wir Sie unterstützen wollen.
Denn wenn ein Institut gegründet werden soll, soll es ja auch effektiv arbeiten können. Deswegen spreche ich jetzt noch einmal die große Aufgabenfülle an. Einiges wurde schon genannt.
Meine Damen und Herren, vergegenwärtigen Sie sich einmal, was das Institut zu tun hat: Bildungspläne für alle Schularten müssen fortlaufend entwickelt und koordiniert werden. Für die Umsetzung an den Schulen sind Materialien in Hülle und Fülle zu erarbeiten. Eine riesige Aufgabe besteht in der Entwicklung bzw. Anpassung der Bildungspläne für das berufliche Schulwesen, im Besonderen für die duale Ausbildung und die expandierende berufliche Vollzeitschule. Darüber hinaus sind die nationalen und internationalen Bildungsstandards sowie die Vorgaben der Kultusministerkonferenz mit den baden-württembergischen Standards abzustimmen. Schließlich hat das Institut eine breite
Palette von Evaluationsinstrumenten anzubieten, die die Selbstevaluation an der einzelnen Schule unterstützen sollen. Beispiele hierfür sind die Erstellung von Diagnosearbeiten für die Grundschule und der Vergleichsarbeiten in den allgemein bildenden weiterführenden Schulen sowie die von Teams des Landesinstituts durchzuführende unabhängige Fremdevaluation.
Das sind doch enorme Aufgabengebiete, die weit über das hinausgehen, was bisher vom LEU, also dem Landesinstitut für Erziehung und Unterricht, an Aufgaben bewerkstelligt werden musste.
Aus der Aufzählung ergibt sich also, dass das bisherige Aufgabenpotenzial deutlich überschritten wird. Deshalb ist eine kostenneutrale Einführung des neuen Instituts, wie von der Landesregierung propagiert, völlig unrealistisch.
Die Fülle der neuen Aufgaben erfordert vielmehr, das Institut mit ausreichenden Mitteln für Personal- und Sachkosten auszustatten. Dabei sorgen wir uns zum Beispiel um eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des Instituts und um ausreichend viele und qualifizierte Inspektoren für die externe Evaluation. Vergleiche mit anderen Ländern machen deutlich, dass die vorgesehene Zahl von 120 externen Inspektoren bei weitem nicht ausreichen wird.
Nun zum zweiten Punkt: Unabhängigkeit des Instituts. Das vorgesehene Verfahren der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat verhindert eine unabhängige und offene Aufgabenwahrnehmung.
Fremdgelenkte Beamte können schwerlich unabhängige Dienstleister der teilautonomen Einzelschule sein. Frau Kollegin Lazarus, die Rechtsform allein gewährleistet die Unabhängigkeit natürlich noch nicht. Wir teilen deshalb die Kritik von Landeseltern- und Landesschulbeirat, die die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder durch den Landtag, eine direkte Berichterstattung des Instituts an den Landtag und die Berufung Externer in den Aufsichtsrat fordern.
Meine Damen und Herren, ohne qualifizierte Betreuung durch ein unabhängiges pädagogisches Zentrum können die Schulen den Reformprozess nicht schultern. Wegen mangelnder Ressourcen und Ihres starren Festhaltens an obrigkeitsstaatlicher Kontrolle ist nun aber leider ein Papiertiger im Entstehen, der den Schulentwicklungsprozessen eher im Wege steht, als sie effektiv zu fördern. Im Verlauf der anstehenden Beratungen des Gesetzes werden wir deshalb Anträge einbringen, um die voraussehbare Fehlentwicklung zu korrigieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg ist auf dem Weg, seinen Schulen weiteren eigenen Gestaltungsspielraum zu geben. Den Schulen wächst damit – das ist die andere Seite dieser Medaille – ein größeres Maß an eigener Verantwortung zu. Noch mehr als zuvor werden sie für die Qualität ihrer Arbeit, das heißt vor allem, für die Qualität ihres Unterrichts selbst verantwortlich sein. Dem können Schulen und Lehrer nur dadurch gerecht werden, dass sie sich ihrer Qualität stärker und bewusster selbst vergewissern; die Fachleute sprechen dabei von Evaluation.
Der größere Gestaltungsspielraum der Schulen findet seinen Ausdruck auch in den neuen Bildungsplänen. Diese geben nicht mehr vor, was im Unterricht gelehrt werden muss, sondern sie sagen, was Schülerinnen und Schüler im Verlauf eines Schuljahrs oder auch eines Schullebens gelernt haben sollen. Das ist übrigens eine Regelung, die ich selbst an diesem Rednerpult schon vor sieben Jahren vehement gefordert habe.
(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Wintruff: Das ist nicht das ers- te Mal, dass ich das höre!)
Auch dieser neue Bildungsplan verlangt von den Schulen ausdrücklich den Blick auf das Ergebnis ihres Tuns; er verlangt also die Kontrolle und Bewertung ihrer Qualität mit dem Ziel, diese weiter zu verbessern. Die Schulen werden hier nicht alleine gelassen. Mit der Weiterentwicklung der Lehrerbildungsseminare sowie der Akademien für Lehrerfortbildung haben wir in der Lehreraus- und -weiterbildung bereits zwei wesentliche begleitende Schritte vollzogen.
Das uns allen wohl bekannte, geschätzte und zum Teil sogar geliebte LEU – ich bedaure sehr, dass dieser Ausdruck damit auch untergehen wird – wird organisatorisch und inhaltlich weiterentwickelt zum Landesinstitut für Schulentwicklung. Die Abkürzung für diesen Namen steht noch aus. Ich würde einmal „LiSch“ vorschlagen; denn irgendein Kurzwort werden wir hierfür brauchen. Dieses lange Wort werden wir nicht ewig vor uns hertragen.
Die Weiterentwicklung zum Landesinstitut für Schulentwicklung ist der dritte Schritt, der mit der Stärkung von Eigenständigkeit und Qualitätsverantwortung der Schulen in sachlogischem Zusammenhang steht. Das Landesinstitut für Schulentwicklung wird den Schulen als zentraler Dienstleister bei der Aufgabe der Selbstevaluation zur Seite stehen. Gleichzeitig wird es aber auch die Fremdevaluation, also die unabhängige und systematische Evaluation von außen, bringen und bieten. Bundesweit betreten wir damit Neuland. Aber ich finde, dieses Zusammenkommen von Fremdund Selbstevaluation im gleichen Hause hat etwas Befruchtendes, weil die Kriterien von Selbst- und Fremdevaluation und die jeweils gewonnenen Erkenntnisse auch miteinander
Herr Dr. Caroli, mit den wenigen Menschen, die dort sind, ist klar: Das, was Sie aufgezählt haben, können die nicht alles selbst machen. Ich finde es auch außerordentlich gut, dass sie nicht alles selber machen, sondern sehr gezielt Aufgaben nach außen, an Fachleute vergeben können, nämlich an die, die sich auf ein bestimmtes Thema spezialisiert haben. Wenn man meint, man müsse alles selbst machen, kommt meistens nicht nur Gutes dabei heraus. Man muss dort, wo es Leute gibt, die etwas besser können, auch Aufträge vergeben.
Ich hoffe auch, dass die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und den Fachleuten von außen eine weitere Qualitätssteigerung bringt und vielleicht – das ist eine kleine Hoffnung von mir – auf mittlere Sicht auch mehr Bildungsforschung im Südwesten. Wenn man sich nämlich die Landschaft der Bildungsforschung anguckt, dann merkt man ein deutliches Nord-Süd-Gefälle, weil der Norden hier weit vorn ist. Da haben wir durchaus noch einiges zu leisten. Nachdem wir hier so gute Schulergebnisse haben, finde ich es erst recht gut, dass wir das aufarbeiten und dann auch an andere weitergeben.
Erfreulich ist, dass der Anhörungsentwurf des Gesetzes zur Errichtung dieses Instituts von allen Seiten grundsätzlich große Zustimmung erfahren hat. Gefragt wurden und Stellung genommen haben Landeseltern-, Landesschüler- und Landesschulbeirat, der Berufsschullehrerverband, der Beamtenbund und die Kirchen. Und erfreulich ist, dass dabei gemachte weitere Verbesserungsvorschläge auch aufgenommen wurden.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Er gibt dem neuen Institut selbst größeren Freiraum, indem er die direkte staatliche Einwirkung zurücknimmt. Durch die beim Kultusministerium liegende Rechtsaufsicht – das wurde von Frau Kollegin Lazarus bereits angesprochen – bleibt zugleich die dem Land obliegende Verantwortung dennoch gewahrt. Qualitätsentwicklung durch Eigenständigkeit und Qualitätsverantwortung, das ist nach meiner Überzeugung das Zukunftskonzept für unsere Schulen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung kann und wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen treten ein für selbstständige Schulen, für einen Abbau der Schulverwaltung, für eine Bildungsplanreform und für die Evaluation der Ergebnisse von Schule und Unterricht durch eine unabhängige Evaluationsagentur. Insofern sind wir in den Zielen mit der Landesregierung weitgehend einig, wenn auch nicht mit den Umsetzungsschritten im Detail.
Als Element einer solchen Schulpolitik macht eine Umgestaltung des LEU Sinn und ist dringend notwendig, wie meine Vorredner ja bereits ausgeführt haben. Allerdings sehen auch wir Grünen einige sehr kritische Punkte im vorlie
Erstens: Evaluation. Wer andere evaluiert, muss sich auch selbst der Evaluation stellen. Auch das neue Institut für Schulentwicklung muss rechenschaftspflichtig sein. Deshalb ist es notwendig, dass auch dessen Entwicklung begutachtet und bewertet wird. Die Ministerin muss eine Antwort darauf geben, wie dies geschehen soll.