Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II) – Drucksache 13/3698
Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die notwendigen landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zum Zweiten Buch des Sozialgesetz
Ich hätte jetzt gern ein paar Bemerkungen zum Thema Ausführungsgesetze auf Landesebene und Notwendigkeiten der Umsetzung gemacht, aber ich sehe, der Kollege Palmer ist nicht mehr da. Das hätte ihm vielleicht zu der Erkenntnis verholfen, dass Bundesgesetze nicht unbedingt einer landesrechtlichen Ausführung bedürfen.
Bundesgesetze bedürfen nicht immer einer landesrechtlichen Ausführung, und das sollte man auch wissen, wenn man derartige Ausführungen macht.
Wie Sie wissen, hat die Union der Hartz-IV-Reform im Vermittlungsverfahren zugestimmt – nach langen und schweren Verhandlungen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist grundsätzlich vernünftig und wurde von uns auch immer vertreten. Die Landesregierung hatte sich deshalb auch bereits vor Jahren für die Zusammenlegung dieser beiden Systeme ausgesprochen.
Sie wissen auch, dass der Landesregierung eine andere Organisationslösung lieber gewesen wäre. Wir wollten eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Kommunen. Wir hatten hierzu auch schon dezidierte Vorschläge ausgearbeitet. Im Vermittlungsausschuss haben wir uns dann aber auf einen Kompromiss, vor allem in der Frage der Trägerschaft, verständigen müssen.
Baden-Württemberg hat sich nun an der konstruktiven Umsetzung der Hartz-IV-Reform beteiligt. Ich sage allerdings dazu: Auch wir sehen auf Bundesebene noch etwas Nachholbedarf. Insbesondere in der Frage der Regelung der Arbeitsgemeinschaft und der Zusammenarbeit unterhalb der rechtlichen Arbeitsgemeinschaft hat sich gezeigt, dass es in der Umsetzung noch einige Dinge gibt, die geregelt werden sollten. Wir würden uns freuen, wenn sich auch die Bundesregierung hier im Sinne und im Interesse der Kommunen an einer entsprechenden Umsetzung konstruktiv beteiligen würde.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf zum Ausführungsgesetz des SGB II tun wir das Notwendige, was wir als Land tun müssen, um die Ausführung voranzubringen. Das Ausführungsgesetz enthält die notwendigen Regelungen, damit das neue Arbeitslosengeld II in Baden-Württemberg mit Beginn des nächsten Jahres möglichst reibungsfrei umgesetzt werden kann. Im Einzelnen regeln wir, dass die Stadt- und Landkreise ihre Aufgaben in kommunaler Selbstverwaltung erledigen und dass die Landkreise ihre Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit deren Einwilligung übertragen können, und zwar auch in den Fällen, in denen ein Kreis optiert hat, und wir regeln die Aufsicht über die Kreise.
Das Gesetz enthält keine Regelungen für die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen, insbesondere auch keine Regelungen zur Frage der Weitergabe der Einsparungen des Landes beim Wohngeld an die Kommunen. Die Frage
der Weitergabe der so genannten Brutto- oder Nettoentlastungen werden wir mit dem Verfahren zur Aufstellung des Haushalts 2005/2006 lösen. Dies erfolgt im Übrigen im ausdrücklichen Einvernehmen mit den kommunalen Verbänden, die großen Wert darauf legen, dass das Inkrafttreten der Delegationsmöglichkeit bereits zum 1. Januar 2005 möglich ist. Damit dies möglich ist, haben wir diese beiden Dinge voneinander getrennt.
Im Übrigen sei hier nur ausgeführt, dass aus meiner Sicht auch nur das an die Kreise weitergegeben werden kann, was tatsächlich an Entlastung im Landeshaushalt eintritt. Die Entlastung beim Wohngeld verbleibt nicht im Landeshaushalt. Vielmehr ist die Belastung durch den Sonderausgleich Ost gegenzurechnen. In meinen Augen ist diese Weitergabe der Nettoentlastung richtig. Sie entspricht zudem dem Vorgehen aller Länder und dem politischen Kompromiss aus dem Vermittlungsverfahren zum kommunalen Optionsgesetz vom Juni dieses Jahres.
Die kommunalen Verbände begrüßen die Regelungen des Ausführungsgesetzes. Im Anhörungsverfahren hatten sie einige kleinere Änderungswünsche. Wir haben diese zum Teil im Gesetzestext, zum Teil durch Klarstellungen in der Begründung übernommen. Änderungswünsche zur Höhe der Erstattung der Verwaltungskosten haben wir dabei nicht berücksichtigt, damit Landkreise und Delegationsgemeinden die Kostenerstattung nach der gesetzlichen Regelung zunächst selbst vereinbaren können. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung dient deshalb nur als Auffanglinie.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs II werden die notwendigen landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen geschaffen, um im Interesse einer möglichst effizienten Umsetzung von Hartz IV eine Delegationsmöglichkeit an die Kommunen vorzusehen. Inhaltlich hat die Frau Ministerin schon das Wesentliche und das Wichtigste gesagt.
Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass mit dieser Delegationsmöglichkeit der Verwaltungsvollzug erleichtert wird und mehr Bürgernähe geschaffen wird sowie bewährte Arbeitsstrukturen fortgeführt werden können. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.
Die CDU-Fraktion steht inhaltlich voll und ganz zu den Hartz-IV-Reformen. Hartz IV erfüllt nach unserer Ansicht die Bedingungen am Arbeitsmarkt, die auch von uns seit Jahren gefordert werden und die wir jetzt verwirklicht sehen.
Ich glaube nicht, dass wir uns heute darüber austauschen müssen, welche inhaltlichen Gemeinsamkeiten wir mit der
Bundesregierung bei der Grundsatzentscheidung zu Hartz IV haben. Vielmehr möchte ich Ihre Aufmerksamkeit und meine Sorge auf die handwerklich schlecht vorbereitete Umsetzung von Hartz IV lenken.
Ich stelle dazu fest: Der Bundestag hat gut gearbeitet, aber die mit der Umsetzung beauftragte Bundesregierung hat mehr als geschlampt, meine Damen und Herren,
und damit in breiten Teilen der Bevölkerung und in den Kommunen bis in den letzten Winkel unseres Landes für große Verunsicherung und Verwirrung gesorgt.
Ich weiß nicht, ob das eine Zwischenfrage ist, die der Herr Präsident genehmigt hat und die dann nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.
Herr Kollege Rüeck, das war ein Zwischenruf. Es steht dem Redner frei, darauf einzugehen oder nicht.
(Abg. Moser SPD: Was ist denn das Besondere an Nitzenhausen? – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Wo ist denn Nitzenhausen?)
Herr Kollege Moser, ich werde Ihnen und auch der Kollegin Lösch gern die Gemeinde in einem Vor-Ort-Termin vorstellen und Ihnen auch den dort vorkommenden „Rana viridis secco“ zeigen.
Wir können einen Sammelbus organisieren, Frau Kollegin Dr. Brenner, nach Nitzenhausen – einer Urlaubsgemeinde bei uns, die ich jedem in diesem Hause nur empfehlen kann.
Meine Damen und Herren, der Bundestag hat gut gearbeitet, aber die mit der Umsetzung beauftragte Bundesregierung hat nur geschlampt. Ich habe das gesagt und werde das
auch begründen. Zum Beispiel wird von den mit der Ausführung beauftragten Ämtern und Behörden berichtet, dass bis zum heutigen Tag die EDV absolut unzureichend funktioniert, dass eingehende Daten verschwinden, dass Ausdrucke nicht möglich sind und dass Überweisungen nicht sicher erfasst werden können. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe nicht, dass hier Toll Collect grüßen lässt.