Er ist staatspolitisch richtig. Sie brauchen jetzt gar nicht zu lachen. Wir kennen ja auch die Stimmung in der CDUFraktion.
Ich würde Ihnen trotzdem den Ratschlag geben – denn all die Punkte, die Sie angegeben haben, sind nicht glaubwürdig –, dann doch irgendwann die Konsequenz zu ziehen. Ich sage Ihnen noch einmal: Sie werden in den nächsten sechs Monaten der einsamste Ministerpräsident eines Bundeslands sein, weil sich in der Macht alles auf Ihren Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin fokussieren wird.
Ein Beispiel hat es schon gegeben: den Neubau der Uniklinik in Ulm. Der Fraktionsvorsitzende sagt ihn zu – zu Recht; alle Ministerien sind dieser Auffassung –, und der Ministerpräsident kassiert die Kabinettsvorlage. Die Presse spekuliert darüber, ob das deshalb geschah, weil der Vorschlag von Herrn Oettinger kam. Diesen Erfolg wollen Sie ihm nicht gönnen.
Ich halte das alles für nicht gut und nicht in Ordnung. Deswegen: Überlegen Sie sich das noch einmal. Mir macht es auch nichts aus, wenn unser Antrag heute abgelehnt wird.
Ich weiß, dass das geschieht. In diesem Parlament ist das schon immer so gewesen, wenn die Opposition einen Antrag gestellt hat. Aber im Nachhinein machen Sie es dann.
Es gibt x Beispiele dafür, dass Sie das dann vier Monate später machen. Das macht mir nichts aus; so ist hier der Ablauf. Aber Sie selbst müssen aufpassen, dass Sie nicht noch mehr beschädigt werden. Die heutige Debatte – Ihre angeblichen Rücktrittsgründe – hat Sie in einem hohen Maße beschädigt. Das werden Sie morgen in den Zeitungen lesen können.
Oder trauen sie sich nach dieser Rede trotzdem etwas zu? Dann sind Sie gefragt, Anfang Dezember zu sagen, wo der Bartel den Most holt.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3703.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der verstorbene Abg. Dr. Horst Glück war Mitglied des Rundfunkrats des Südwestrundfunks. Nach § 14 Abs. 7 Satz 2 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger zu bestimmen.
Sie finden auf Ihren Tischen einen Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, in dem Herr Abg. Jürgen Hofer zur Wahl als Nachfolger für den Rest dieser Amtszeit vorgeschlagen wird (Anlage 2).
Wenn niemand widerspricht, könnten wir nach § 97 Abs. 2 der Geschäftsordnung durch Handzeichen abstimmen. – Ich sehe nicht, dass jemand dagegen wäre.
Dann lasse ich abstimmen. Wer für die Wahl des Herrn Abg. Hofer ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Herr Abg. Hofer ist einstimmig gewählt.
Meine Damen und Herren, auf Ihren Tischen finden Sie einen Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zur Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Staatlichen Toto-Lotto GmbH (Anlage 3).
Nach § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden acht Mitglieder des Kuratoriums von der Gesellschafterversammlung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auf Vorschlag des Landtags bestellt. Für die aus dem Kuratorium ausscheidenden Herren Abg. Alfred Haas und Dr. Wolfgang Reinhart werden von der CDU-Fraktion die Herren Abg. Dr. Erwin Vetter und Rolf Kurz zur Wahl vorgeschlagen.
Wer für die beiden Kollegen stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Wahl der beiden Herren Dr. Vetter und Kurz in das Kuratorium der Staatlichen Toto-Lotto GmbH ist einstimmig zugestimmt worden.
Ich frage jetzt, ob wir Punkt 5 der Tagesordnung – das ist ein Punkt, der eine Stunde und zehn Minuten dauert – noch aufrufen sollen. –
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 13/3680
b) Antrag der Fraktion der SPD – Einsetzung einer Kommission zur Reform des Landtagswahlrechts – Drucksache 13/3594
c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Eckpunkte einer Wahlrechtsreform – Drucksache 13/3280
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: nach der Begründung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 5 a durch die Regierung für die Begründung der Anträge unter den Tagesordnungspunkten 5 b und c je fünf Minuten und für die Aussprache über den gesamten Tagesordnungspunkt zehn Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf soll das Landtagswahlrecht in verfahrenstechnischer Hinsicht dem weiterentwickelten Bundestags- und Europawahlrecht angepasst werden. Es soll also jedenfalls nicht grundlegend verändert werden. Die Harmonisierung einer Reihe von Verfahrensbestimmungen liegt zum einen im Interesse der Wahlberechtigten, zum anderen aber auch im Interesse der Wahlorganisation. Die letzten Änderungen der Verfahrensbestimmungen erfolgten vor mehr als 20 Jahren.
Es gibt zwei Entscheidungen des Staatsgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2003. Sie erinnern sich: Wahlprüfungsbeschwerden zu der Landtagswahl 2001. Dabei wurde das geltende Landtagswahlrecht bestätigt. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Im Ergebnis brauchen wir deshalb keine Änderung des Landtagswahlrechts.
Erstens: Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge soll jeder stimmberechtigte Teilnehmer einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung auch berechtigt sein, der Versammlung für die Wahl der Bewerber bzw. der Vertreter für die Vertreterversammlung Vorschläge zu unterbreiten. Außerdem soll jeder Bewerber das Recht erhalten, sich und dann natürlich auch sein Programm der Versammlung vorzustellen.
Die zweite Änderung betrifft die Auslegung des Wählerverzeichnisses. In Übereinstimmung mit dem Bundes- und dem Kommunalwahlrecht wird sie durch das Recht der Einsichtnahme unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt.
Drittens werden in Annäherung an das Bundeswahlrecht zugunsten der Gemeinden und der Wahlberechtigten die Wahlvorschlagstermine einheitlich um 14 Tage vorverlegt. Dies hat dann vor allem auch für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen Bedeutung.
Viertens: Wie bei der letzten Bundestagswahl und der Europawahl sowie den Landtagswahlen der meisten Bundesländer soll bei der Urnenwahl der Wahlumschlag wegfallen.