Es wäre wahrscheinlich ein zu großes Projekt für das Ministerium gewesen, dies in einem Aufwasch zu tun. Aber wir sind der Auffassung, dass auch hier Reformen dringend angesagt sind.
Kurzum und zusammengefasst: Sie können mit der Zustimmung unserer Fraktion zum Gesetzentwurf rechnen. Einzelne Detailpunkte können wir im Ausschuss tatsächlich noch einmal beraten.
Ein Sprengstoff, der vielleicht im Gesetzentwurf enthalten war, nämlich die Rückwirkung dieses Gesetzes für die Fleischbeschauungsgebühren, wenn ich dies einmal so sagen darf, wurde vom Kollegen Herrmann – natürlich wohl wissend, dass das von der Opposition sonst ohnehin gekommen wäre – schon abgeräumt.
Auch zu diesem Antrag, Kollege Kleinmann, signalisieren wir im Prinzip schon vorab Zustimmung. Deshalb denke ich, dass bei diesem Gesetzentwurf auch in den Ausschussberatungen nicht mehr allzu viel Sprengstoff vorzufinden sein wird.
Ich freue mich auch, dass ich einmal zu einem Vorhaben der Landesregierung nicht konfrontativ argumentieren musste, sondern konsensual Stellung nehmen durfte.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung – Drucksache 13/3491
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung befasst sich im Rahmen der Neuordnung der Wirtschaftsförderung mit den rechtlichen Auswirkungen der Auflösung des Landesgewerbeamts Baden-Württemberg. Die Konzeption in Bezug auf das Landesgewerbeamt sieht in ihren Grundzügen wie folgt aus:
Im Zuge der Verwaltungsreform wird das Landesgewerbeamt zum 1. Januar 2005 alle hoheitlich geprägten Aufgabenbereiche an die Regierungspräsidien abgeben. Für die nicht hoheitlichen Aufgaben des Landesgewerbeamts ist Folgendes vorgesehen:
Als zentrale Anlaufstelle der Wirtschaft wurde bereits vor kurzem der W-Punkt im Haus der Wirtschaft eröffnet. An der Eröffnung hat übrigens Herr Abg. Schmiedel teilgenommen.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Fischer SPD: Jetzt steht es sogar im Proto- koll!)
Mit dem W-Punkt sollen Ratsuchende zum Thema Wirtschaftsförderung schnell und fachkundig darüber informiert werden, welche Organisationen welche Förderangebote bereithalten. Für diese Aufgabe stehen drei langjährige Mitarbeiterinnen des früheren LGA, die in den unterschiedlichen Themen der Wirtschaftsförderung erfahren sind, ganztägig zur Verfügung. Sie werden – das ist mir wichtig – von den Mitarbeitern des betreffenden Fachreferats im Wirtschaftsministerium – das sind vier Beamte des höheren Dienstes und drei Beamte des gehobenen Dienstes – intensiv unterstützt und geschult.
Die Arbeitsschwerpunkte des W-Punkts in den kommenden Monaten sind die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, die Optimierung des Internetauftritts und die intensivere Zusammenarbeit mit den Partnern – das sind die Industrieund Handelskammern, die Handwerkskammern, die L-Bank sowie kommunale und regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Ich glaube, wir sind da mit dem W-Punkt auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, die Kernbereiche der operativen Wirtschaftsförderung werden in das Wirtschaftsministerium aufgenommen. Damit gelingt es – so ist unsere Sicht –, konzeptionelle Arbeiten mit der Umsetzung der jeweiligen
Maßnahmen und Projekte zu verbinden. Bei einer Zerlegung der wirtschaftsfördernden Maßnahmen in konzeptionelle, beratende und finanzielle Förderung ginge die angestrebte Bündelung der Wirtschaftsförderung verloren. Denn die Besonderheit der Mittelstandsförderung besteht gerade in einer engen Verzahnung von konzeptioneller Tätigkeit und Wirtschaftsfördertätigkeit. Der enge Kontakt zu Wirtschaftsorganisationen ist Grundlage der Entwicklung und Planung von Programmen und Aktivitäten des Wirtschaftsministeriums.
Meine Damen und Herren, die Aufgaben des Betriebs des Hauses der Wirtschaft und des Veranstaltungsmanagements werden in einem Referat des Wirtschaftsministeriums wahrgenommen. Auch damit erhoffen wir uns Synergien in den Querschnittsbereichen.
Für das Design Center und die Aufgabenbereiche Technik und Patente sind die Untersuchungen über die zukünftige Zuordnung noch nicht abgeschlossen. Hier laufen noch Gespräche mit den für eine Aufnahme infrage kommenden Institutionen.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass diese Neuordnung der Wirtschaftsförderung spürbare Verbesserungen erbringen wird. Konzepte und Umsetzungen kommen aus einer Hand, Entscheidungswege werden kürzer, das Beratungsangebot an die Wirtschaft wird intensiviert,
die Angebote für Unternehmen werden transparenter, die verschiedenen Ebenen und Prozesse werden besser vernetzt, die Koordination wird ausgebaut.
Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen: Die Wirtschaftsförderung wird nicht zerschlagen, sondern optimiert, denn es entsteht eine schlagkräftige Wirtschaftsförderung aus einem Guss. Daher bitte ich, dem Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter erteile, darf ich auf der Zuhörertribüne eine Delegation des Ausschusses für Wirtschaft, Privatisierung und Unternehmen des Nationalrats der Slowakischen Republik unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Ján Rusnák besonders begrüßen. Begleitet wird die Delegation vom Generalkonsul der Slowakischen Republik, Herrn Petr Mišik, sowie von Herrn Honorarkonsul Christoph Goeser. Herzlich willkommen hier im Landtag von BadenWürttemberg!
Unsere slowakischen Gäste befinden sich auf einem dreitägigen Informationsbesuch in Baden-Württemberg. Sie werden auch mit den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu einem Gedankenaustausch zusammentreffen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt und hoffe, dass Sie Baden-Württemberg in guter Erinnerung behalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein formal gesehen bedarf der Gesetzentwurf eigentlich nicht der Diskussion. Denn es geht lediglich darum, das umzusetzen und zu vollziehen, was bereits beschlossen ist, nämlich die Neuordnung der Wirtschaftsförderung. Dabei geht es darum, dass die Gründungsnorm des Landesgewerbeamts von 1952 jetzt außer Kraft gesetzt werden soll – das ist logisch – und dass im Übrigen der Begriff Landesgewerbeamt, wenn es diese Behörde als solche nicht mehr gibt, aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genommen werden soll.
Die Redezeiten, die zu diesem Punkt vereinbart wurden, basieren sicherlich auf dem Hintergrund, dass man zu den inhaltlichen Fragen, die hinter der Neuordnung stehen, einiges sagen sollte. Dem komme ich in Ergänzung dessen, was der Herr Staatssekretär gerade gesagt hat, gern nach.
Wir sind der Auffassung, dass die beschlossene Konzentrierung und Erhöhung der Transparenz im Ministerium sehr wichtig, sehr richtig und sehr gut ist. Das ist ein richtiger Weg, was gerade auch für einen Bereich gilt, der für unser exportorientiertes Land von besonderer Bedeutung ist, nämlich die Auslandsmarkterschließung mit Standortmarketing. Das wurde neu geordnet, indem ausdrücklich das Hochschulmarketing hinzugekommen ist.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Bei den Reisen, an denen wir den jeweiligen Minister begleitet haben – ob das Schaufler, Spöri oder Döring war oder ob es jetzt Pfister sein wird –, wenn wir mit mittelständischen Unternehmern unterwegs waren, haben wir immer wieder alle zusammen parteiübergreifend und fraktionsübergreifend gemerkt, dass an uns fast genauso viele, manchmal sogar noch mehr Fragen zum tertiären Bildungsbereich und zur Forschungsförderung gestellt wurden als zur eigentlichen direkten Wirtschaftsförderung. Deswegen war es dringend geboten, dass man beide Bereiche nunmehr unter einem Dach vereinigt hat und dass eine extra Abteilung für den Forschungsbereich geschaffen wurde. Beim Wirtschaftsministerium und beim Wissenschaftsministerium ressortierten unterschiedliche Institute: Fraunhofer-Institute, MaxPlanck-Institute usw. In der angewandten und in der theoretischen Forschung waren damit zwei Häuser zuständig. Insofern ist es sehr sinnvoll und sehr gut, dass man dies nunmehr zusammenbringt, damit wir – der Minister, der Staatssekretär, aber auch wir Abgeordnete, die sie begleiten – in der Zukunft entsprechende Antworten aus einer Hand geben und nacharbeiten können.
Es ist auch für das Tourismusland Nummer 1 in unserer Republik sehr wichtig, dass man die Förderung zusammenbindet und zu vernünftigen Konzentrierungen kommt. Das sollte ebenfalls fraktionsübergreifend einheitliche Meinung sein.
Zwar müssen mit der neuen Förderung lieb gewonnene, verschieden verlaufende Traditionen zwischen Baden und Württemberg nunmehr aufgegeben werden, doch machen