Noch eine Bemerkung zu Ihnen, Frau Netzhammer: Wir haben nicht beantragt, jetzt 32 Millionen € für den erweiterten Vergaberahmen zusätzlich auszugeben. Wir haben lediglich beantragt, mit dem Vergaberahmen die Möglichkeit zu eröffnen, dann, wenn die Haushaltsrahmenbedingungen stimmen, auch einen größeren Vergaberahmen – –
Nein, es ist umgekehrt formuliert. Das ist zunächst einmal ausgeschlossen. Man muss eine neue Gesetzesänderung vornehmen, um den Vergaberahmen zu erweitern.
Genau das ist das falsche Signal an die Hochschulen. Zu Recht fühlen sich die Hochschulen da von Ihnen ein Stück weit an der Nase herumgeführt.
Noch eine Bemerkung zu der Reparaturmaßnahme, die jetzt durch die Zustimmungspflicht zu der Rechtsverordnung vorgenommen wird. Das ist schon einmal ein Zugeständnis und hat sicher sehr viel mit der Intervention des Rechnungshofs zu tun. In der Sache ist es dennoch das falsche Vorgehen. Es ist das übliche Strickmuster bei der Landesregierung, dass im Gesetz die unverbindlichen Rahmenbedingungen stehen und das Eingemachte dann ins Kleinge
druckte der Rechtsverordnung kommt. Die gesamten finanziellen Auswirkungen gehören – auch angesichts des Haushaltsvorbehalts des Parlaments – ins Gesetz und nicht in eine Rechtsverordnung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll das neue Recht der Professorenbesoldung zum 1. Januar 2005 bei den Hochschulen des Landes eingeführt werden. Das ist im Finanzausschuss ausgiebig, intensiv und mit großer Kompetenz diskutiert worden.
Ich glaube, man braucht deswegen nicht mehr auf alle Einzelheiten einzugehen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält die grundsätzlichen Regelungen zu den Leistungsbezügen sowie zu Forschungs- und Lehrzulagen für Professoren. Die weiteren Regelungen sollen, wie in anderen Ländern auch, einer Rechtsverordnung vorbehalten bleiben. In dieser Rechtsverordnung sollen vor allem auch die zusätzlichen Bestimmungen zur Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge getroffen werden.
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Empfehlung des Finanzausschusses, dass die Rechtsverordnung mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags ergehen soll. Damit wird der Landtag auch in die weiteren Entscheidungen zur Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen eingebunden. Die Landesregierung wird noch in diesem Jahr dem Finanzausschuss den Entwurf der Rechtsverordnung vorlegen. Sie wird in dieser Rechtsverordnung die kostenneutrale Umsetzung der neuen Professorenbesoldung bei der Beamtenversorgung sicherstellen. Im Finanzausschuss wird die Landesregierung dies noch näher darlegen.
Damit soll im Grundsatz die Umstellung auf die neue Professorenbesoldung im Land insgesamt kostenneutral sein. Da das Land sowohl bei der neuen Besoldung als auch bei der Versorgung der Professoren im Ländervergleich einen Spitzenplatz einnimmt – ich glaube, es ist ganz wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen: wir nehmen einen Spitzenplatz ein –,
ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen bei der Einstellung von Professoren weiterhin gesichert.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der CDU sowie der FDP/DVP haben zu diesem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und anderer Gesetze einen Antrag eingebracht. Lassen Sie mich dazu einige Sätze sagen.
Der Landtag hat am 30. Juni 2004 das VerwaltungsstrukturReformgesetz mit Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen. Die Landesregierung hat jedoch bereits zuvor, und zwar am 22. Juni 2004, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Einbringung in den Landtag beschlossen.
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs am 23. September 2004 im Finanzausschuss ist es durch ein bedauerliches Versehen, das bei uns lag, unterblieben, den Gesetzentwurf an die späteren Beschlüsse des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes redaktionell anzupassen.
Dies soll nunmehr mit dem Ihnen vorliegenden Antrag nachvollzogen werden. Es geht lediglich um die Vervollständigung des im Gesetzentwurf enthaltenen Katalogs der künftig wegfallenden Ämter der Landesbesoldungsordnung B aus Anlass des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes. Die Landesregierung empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, es wurde noch ein Antrag eingebracht. Darin geht es um die Verbesserung der Besitzstandswahrung für die derzeitigen Fachhochschulprofessoren. Wir sind der Ansicht, dass dieser Antrag abgelehnt werden sollte.
Ich bitte Sie deswegen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP/DVP zuzustimmen und den Antrag, der eine Verbesserung der Besitzstandswahrung für die derzeitigen Fachhochschulprofessoren begehrt, abzulehnen.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/3399.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/3572 Abschnitt I.
Dazu rufe ich die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 13/3614-1, 13/3614-2, 13/3614-3, 13/3614-4 und 13/3614-5 sowie den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3614-7, auf und mache darauf aufmerksam, dass der Finanzausschuss in Abschnitt I seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/3572 die Einfügung der Worte „und der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags“ in § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 3 begehrt.
Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wenn ich es richtig verfolgt habe, haben die Fraktionen zu allen fünf Änderungsanträgen der Fraktion GRÜNE jeweils die gleiche Meinung vertreten, sodass wir wohl über sämtliche fünf Änderungsanträge gemeinsam abstimmen können. – Dem wird nicht widersprochen.
Wer für die Änderungsanträge Drucksachen 13/3614-1, 13/3614-2, 13/3614-3, 13/3614-4 und 13/3614-5 ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diese Änderungsanträge sind mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3614-7, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.
Ich lasse nunmehr über die in Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses begehrte Einfügung abstimmen.
Ich lasse über Artikel 1 mit der vom Finanzausschuss empfohlenen Einfügung und der durch die Annahme des Änderungsantrags Drucksache 13/3614-7 beschlossenen Neufassung der Nummer 10 Buchst. b abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist Artikel 1 in dieser Fassung zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist Artikel 2 zugestimmt.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.