Protocol of the Session on October 6, 2004

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schmid.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das neue Besoldungsrecht des Bundes für die Professoren ist ein wichtiger Beitrag der Bundesregierung zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts. Es ist gut, dass dieses Modernisierungsvorhaben nach einigem Hin und Her in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern durch die Neuregelung des Bundesbesoldungsgesetzes angepackt worden ist. Dieses füllen wir jetzt durch Landesrecht aus.

Es besteht Einigkeit darüber, wie die Leistungsorientierung der Besoldung bei Professoren eingeführt werden soll. Es gibt sozusagen einen klaren Deal:

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Absenkung der Grundgehälter gegen Leistungszulagen. Das neue Besoldungsrecht des Bundes stellt den Rahmen für dieses neue Instrumentarium von leistungsorientierter Besoldung zur Verfügung. Das Bundesgesetz sieht befristete und unbefristete Leistungszulagen vor, die wiederum ruhegehaltfähig werden können oder auch nicht. Alle Varianten, das ganze Instrumentarium, sind vom Bundesgesetzgeber vorgesehen.

Dieses Instrumentarium in seiner Gänze ist auch wichtig, weil die Hochschulen Baden-Württembergs national wie international in einem Wettbewerb stehen und weil insbesondere im Bereich der Fachhochschulen eine heftige Konkurrenz zur Privatwirtschaft besteht, wenn es um die Gewinnung von Professoren geht. Ich denke dabei vor allem an die technischen und kaufmännischen Bereiche der Fachhochschulen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Deshalb ist es aus der Sicht Baden-Württembergs unverzichtbar, dass das Landesbesoldungsgesetz dieses Instrumentarium in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Deshalb halten wir auch Änderungsanträge der Grünen, wie sie jetzt wieder gestellt werden, für nicht zielführend, die begehren, einzelne Bausteine dieses gemeinsam von Rot-Grün im Bund verabschiedeten Gesetzes herauszubrechen, die damit im Landesrecht nicht zur Verfügung stünden, obwohl ande

re Länder ihren Professoren mögliche Leistungszulagen in vollem Umfang gewähren wollen.

Für die SPD ist das Motto klar: Wir wollen das ganze Bundesrecht, und zum ganzen Bundesrecht gehört auch die Möglichkeit der Ausweitung des Vergaberahmens, die leider hier im Land auf der Strecke geblieben ist. Das hat zunächst einmal wenig mit Haushaltsfragen zu tun, sondern es geht darum, die Systematik des Bundesbesoldungsrechts und die Möglichkeit leistungsorientierter Besoldung in Landesrecht umzusetzen. Dazu gehört auch, die Möglichkeit eines erhöhten Vergaberahmens auszuschöpfen. Wir bedauern es sehr, dass die Landesregierung diesen Weg nicht gegangen ist.

Noch einmal: Wir stehen zu diesem neuen Bundesbesoldungsrecht; wir wollen es aber insgesamt in Landesrecht umsetzen. Alle Instrumente leistungsorientierter Besoldung und alle Möglichkeiten, Nachwuchskräfte zu attrahieren, sind wichtig.

(Beifall der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Wir als SPD-Fraktion halten die Übergangsregelungen für Altprofessoren in der C-Besoldung für den Bereich der Fachhochschulen für unzulänglich und halten das, was dort geschieht, für einen schweren Vertrauensbruch gegenüber denjenigen Fachhochschulprofessoren, die darauf warten, von C 2 nach C 3 aufzurücken. Deshalb stellen wir noch einmal den Änderungsantrag, diesen Nachteil im Sinne einer Stärkung der Fachhochschulen in Baden-Württemberg auszugleichen.

Dagegen schließe ich mich den Ausführungen von Frau Netzhammer in dem Punkt an, dass der Änderungsantrag der Grünen zur Gleichstellung systematisch falsch angesiedelt ist. Wenn man überhaupt einen solchen Antrag stellen will, dann betrifft diese Änderung – das haben wir im Finanzausschuss beraten – § 11 Abs. 4. Aber auch inhaltlich wird das über die Rechtsverordnung abgefedert. Insofern ist dieser Änderungsantrag in der Tat obsolet.

Eine zweite Ebene der Diskussion, die im Finanzausschuss besonders wichtig war, betrifft die Kosten dieses neuen Besoldungsrechts. Da gilt es klar zu trennen – leider hat die Landesregierung diese Unterscheidung zu stark vorgenommen – zwischen der Systematik leistungsorientierter Besoldung, wie sie jetzt im Besoldungsrecht verankert wird und bei der alle Instrumente des Bundesrechts zur Anwendung kommen sollten, und der Frage, welche Kosten auf das Land zukommen.

Hier ist nun in der Tat – darauf hat auch der Rechnungshof zu Recht hingewiesen – die Kostenneutralität vor allem durch die Möglichkeit gefährdet, Leistungszulagen ruhegehaltfähig auszugestalten. Da war uns im Finanzausschuss die Aussagekraft des Landesbesoldungsgesetzes zu gering. Es wurde sehr viel an finanzwirksamen Ausgestaltungen in die Rechtsverordnung verbannt. Deshalb war es auch unserem Druck sowie dem Geschick des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herbert Moser, zu verdanken, dass jetzt geregelt wurde, dass die Rechtsverordnung, die vor allem die finanzwirksamen Auswirkungen regelt, nur mit Zustimmung des Finanzausschusses verabschiedet werden kann, sodass wir es als Finanzausschuss in der Hand haben, genau

zu betrachten, welche Auswirkungen die Ausgestaltung des Landesbesoldungsrechts durch Verordnung auf die Finanzen des Landeshaushalts haben wird.

Dabei ist zum Beispiel daran zu denken, in das Gesetz eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die Hochschulen verpflichtet werden, immer dann, wenn sie meinen, Leistungszulagen müssten für ruhegehaltfähig erklärt werden, aus ihrem Vergaberahmen auch Rückstellungen zu bilden. Denn eine Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, wenn man das Besoldungsrecht in der Gesamtschau zusammen mit den neuen Leitungsstrukturen der Hochschulen betrachtet: Bei der Vergabe dieser leistungsorientierten Mittel innerhalb der Hochschule könnte ein Stück weit eine bewahrende Haltung Einzug halten, vor allem im Zuge von Bleibeverhandlungen an Universitäten. Das würde bedeuten, dass der Vergaberahmen sehr massiv dazu genutzt wird, gestandene Professoren an der Universität zu halten und dabei auch ruhegehaltfähige Leistungszulagen zu gewähren.

Wir sind der Auffassung, dass der Rechnungshof Recht hatte, uns auf die Gefahren hinzuweisen. Er hat das neue Besoldungsrecht und die einzelnen Instrumente nicht kritisiert. Deshalb ist es richtig, diese Auswirkungen mit der Rechtsverordnung noch einmal im Finanzausschuss zu diskutieren.

Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, den wir heute zum zweiten Mal beraten, wird das Landesbesoldungsrecht – Kollege Schmid hat ja schon darauf hingewiesen – an das durch das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes geänderte Bundesrecht angepasst. Der Gesetzentwurf beinhaltet also eine Anpassung, die notwendigerweise erfolgen musste, da dieses Rahmengesetz des Bundes bereits in Kraft getreten ist. Die Professorenbesoldung wird in stärkerem Maß leistungs- und wettbewerbsorientiert ausgestaltet – das haben meine Vorredner, Frau Netzhammer und Herr Schmid, bereits gesagt –, indem neben den festen Grundgehältern der neuen Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zusätzlich variable Leistungsbezüge gewährt werden können.

Diese Neuorientierung der Professorenbesoldung ist, auch wenn sie erst mittel- und langfristig ihre volle Wirkung entfalten wird – auch dies muss hier einmal gesagt werden –, sicherlich ein richtiger Schritt hin zu mehr Wettbewerb und mehr Leistungsorientierung. Der Gesetzentwurf fügt sich damit in ein ganzes Bündel von Maßnahmen ein, mit denen schon in der Vergangenheit die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsorientierung unserer Hochschulen gestärkt worden ist. Leistungsbezogene Mittelzuweisung, Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen, Wettbewerb der Studierenden um die besten Universitäten und der Universitäten um die besten Studierenden, Stärkung der Selbstständigkeit der Hochschulen, Qualitätssicherung durch Autono

mie und Wettbewerb, das sind, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Stichworte, die die Entwicklung der Hochschulgesetzgebung der letzten Jahre in unserem Land prägten.

Die Erfolge, die die baden-württembergischen Hochschulen im nationalen Wettbewerb – ich füge hinzu: auch im internationalen Wettbewerb – in den letzten Jahren errungen haben, sind ein ganz nachdrücklicher Beweis dafür, dass wir uns mit diesem Kurs auf dem richtigen Weg befinden.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann sich nicht nur auf die Übernahme des geänderten Bundesrechts beschränken – das haben meine Vorredner auch schon gesagt –, sondern muss das neue Bundesrecht in einer Reihe von Punkten durch eigenständige landesspezifische Regelungen ausfüllen. Dies haben wir in der Ausschussberatung ausführlich miteinander besprochen. Dazu brauche ich hier nichts mehr zu sagen.

Herr Schmid, der Vergaberahmen für Leistungsbezüge in § 11 Abs. 6 des Gesetzentwurfs – für das Bezugsjahr 2001 war er für die Fachhochschulen auf 61 000 € und für die Universitäten und die ihnen gleichgestellten Hochschulen des Landes auf 74 000 € festgelegt; Herr Schmid hat darauf hingewiesen – hätte nach Landesrecht jährlich um durchschnittlich 2 % und insgesamt um bis zu 10 % überschritten werden dürfen. Verehrte Frau Kollegin Netzhammer, Sie haben auch schon darauf hingewiesen: In allen Diskussionen, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Professorenbesoldung in den Jahren 2000 und 2001 geführt worden sind, bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass es im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und im Sinne eines raschen Übergangs auf die W-Besoldung sinnvoll wäre, von dieser Möglichkeit der Überschreitung des Vergaberahmens in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Heute sind wir aber gezwungen, uns einzugestehen, dass dies gegenwärtig aus haushalts- und finanzpolitischen Gründen nicht machbar ist.

Der Gesetzentwurf hält in der Begründung aber ausdrücklich fest – auch dies muss gesagt werden –, dass diese Entscheidung bei einer Verbesserung der Haushaltslage zu überprüfen ist. Auch wenn dies gegenwärtig und für die nächsten Jahre nicht absehbar zu sein scheint, sollten wir diesen Punkt dennoch nicht endgültig als abgehakt betrachten. Um die Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsorientierung der Hochschulen, die ja die Hauptintention des Gesetzes darstellt, in vollem Umfang erreichen zu können, muss dieses Thema immer wieder neu geprüft werden.

Den Gedanken, den Herr Schmid jetzt in die Debatte eingebracht hat, finde ich gut, nämlich in dem Moment, in dem leistungsorientierte Bezüge auch für die Altersversorgung von Bedeutung sein sollen, zu sagen: Bitte schön, liebe Universitäten, macht entsprechende Rückstellungen; dann können wir darauf zurückgreifen.

Ich bedanke mich für die sehr gute und sehr kollegiale Beratung dieses Gesetzentwurfs. Die FDP/DVP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über die Reform der Professorenbesoldung besteht im Grundsatz Einigkeit. Wir Grünen begrüßen – so, wie alle anderen Fraktionen auch – die Einführung einer leistungsorientierten Komponente in die Besoldung der Professoren. Wir wollen, dass neben dem Grundgehalt Anreize gesetzt werden, um zu Höchstleistungen in Forschung und Lehre zu motivieren und diese auch zu honorieren. Wir wollen neben dem Grundgehalt eine flexibel zu gestaltende zusätzliche Komponente, die von den Hochschulleitungen vor Ort mit den jeweiligen Professorinnen und Professoren ausgehandelt wird. Wir wollen durch entsprechende Anreize also Innovationsfreude und Flexibilität an den Hochschulen fördern.

Die jetzt gesetzten finanziellen Spielräume für Leistungszulagen sind sehr eng,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

auch deshalb – das ist ja eben schon erwähnt worden –, weil die Landesregierung entgegen früheren Versprechungen, die sie bundesweit immer betont hat und die darauf hinausliefen, den ermöglichten finanziellen Vergaberahmen auszuschöpfen, jetzt ebendiese Möglichkeit ausschließt. Die Landesregierung legt stattdessen einen Gesetzentwurf vor, der von Kostenneutralität spricht, diese allerdings nicht einhält. Innerhalb dieses knappen finanziellen Rahmes wäre es ja umso wichtiger, die Anreize genau und gezielt zu setzen und die richtigen Prioritäten zu setzen. Das Vorhaben der Landesregierung hat aber zwei wesentliche Konstruktionsmängel:

Erstens gibt es vor, kostenneutral zu sein. Das ist es aber nicht, denn es verlagert Kosten durch wachsende Versorgungslasten in die Zukunft.

Zweitens honoriert es den Ruhestand, anstatt in der jetzigen Situation gezielt Anreize für mehr produktive Unruhe zu setzen. Darauf ist auch schon hingewiesen worden.

Lassen Sie mich deswegen noch einmal den Rechnungshof zitieren, der sich ja mit einer sehr deutlichen Stellungnahme zu Wort gemeldet hat. Sie ist es wert, dass das Plenum sich damit auseinander setzt. Der Rechnungshof stellt fest, dass die in Baden-Württemberg geplante, von allen Bundesländern am großzügigsten ausgestattete Versorgungsregelung für Leistungsbezüge an Professoren finanziell schwer zu beherrschen ist und über das Ziel hinausgeht, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu sichern. Der Rechnungshof mahnt zu Recht an: Zur Stärkung von Leistung und Wettbewerbsfähigkeit trägt es nachhaltiger bei, wenn das finanzielle Augenmerk in erster Linie auf die Lehr- und Forschungsbedingungen gerichtet ist statt auf die Versorgung der Professoren im Ruhestand.

Es ist bei knappen finanziellen Mitteln ganz einfach: Je mehr unbefristete Zulagen gewährt und mit Ruhegehaltfähigkeit garniert werden, desto weniger bleibt für flexibles Personalmanagement übrig. Damit werden die neu eröffneten Spielräume, die theoretisch geschaffen werden, gleich wieder einbetoniert.

Wir als Grüne haben folgende Änderungsanträge im Ausschuss eingebracht und werden sie heute auch hier wieder einbringen:

Erstens wollen wir die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten durch eine Funktionszulage honorieren. Es ist schlechterdings nicht einzusehen, warum eine solche Funktionszulage nur in eine Rechtsverordnung und nicht ins Gesetz geschrieben wird. Da gehört sie nämlich hin.

(Abg. Schmid SPD: Das ist bei anderen Funktionen ja auch so!)

Wir wollen zweitens keine unterschiedliche Behandlung von Fachhochschulen und Universitäten festschreiben. Deshalb wollen wir W-2-Professuren und W-3-Professuren an beiden Hochschultypen einrichten und die Verteilung nicht festzurren.

Wir wollen drittens keine unbefristeten Leistungszulagen und keine Ruhegehaltfähigkeit der Zulagen, obwohl dies vom Bundesgesetzgeber her möglich ist. Wir meinen, in dieser Situation ist eine strenge Prioritätensetzung nötig.

Ich kann ja durchaus verstehen, dass ein solcher Gesetzentwurf und ein solches Vorhaben bei der Professorenschaft Unruhe schafft. Ich kann mir vorstellen, wie es zustande kommt, dass wir das Gesetz nun so vorliegen haben, wie es jetzt vorliegt. Die Antwort, die auf die Unruhe der Professorenschaft gegeben wird, ist allerdings eine falsche. Anstatt die Jungen zu fördern, haben Sie mit dieser Vorlage die Alten ruhig gestellt. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und bitten Sie um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.

Noch eine Bemerkung zu Ihnen, Frau Netzhammer: Wir haben nicht beantragt, jetzt 32 Millionen € für den erweiterten Vergaberahmen zusätzlich auszugeben. Wir haben lediglich beantragt, mit dem Vergaberahmen die Möglichkeit zu eröffnen, dann, wenn die Haushaltsrahmenbedingungen stimmen, auch einen größeren Vergaberahmen – –