Wir sind verpflichtet durch ein Gesetz, das wir uns selbst geben, das wir uns auch heute und morgen wieder selbst geben.
Dieses Gesetz wird durch den Landtag beschlossen und kommt nicht von irgendwoher. Es entspricht dem politischen Willen dieses Landtags.
Zusätzlich zu den Beträgen, die direkt an die Privatschulen gehen, ist zu berücksichtigen, dass wir in diesem Jahr etwa 53 Millionen € an Altersversorgungskosten der Privatschulen tragen,
sodass wir in Wirklichkeit, wenn wir diese Kosten hinzurechnen, weit über den 80 % liegen – auch ein Hinweis darauf, dass die Privatschulen im Land Baden-Württemberg nicht von ungefähr so hervorragend ausgebaut sind und auch weitere Gründungen vorgenommen werden.
Die Fraktionen haben die Spielräume optimal genutzt. Sie haben dabei insbesondere die Förderung für die beruflichen Schulen deutlich verbessern können.
Wir haben bei den Fachschulen für Sozialpädagogik ein Plus von 24,16 %, bei den technischen Berufsfachschulen und technischen Fachschulen ein Plus von 23,51 %, bei den übrigen Berufsfachschulen und bei den übrigen Fachschulen ein Plus von 14,13 % und bei den technischen Berufskollegs eine Steigerungsrate von 7,16 % gegenüber dem letzten Haushalt – und das in einer Zeit, in der wir wirklich knapp mit dem Geld sind. Ich finde, das ist eine hervorragende Leistung,
Die Träger der privaten Berufsschulen sind mit dem neuen Fördersatz von 70 % außerordentlich zufrieden. Sie haben uns das wissen lassen. Sie können mit diesen 70 % gut arbeiten.
Da wir diese 70 % nicht nur für die Berufsschulen, sondern für alle Schulen sichergestellt haben, profitieren die Waldorfschulen, indem sie für die Klassen 1 bis 4 eine Steigerung von 3,5 % erhalten. Die Hauptschulen erhalten eine Steigerung von 13,85 % bei ihren Fördersätzen. Kurzum – –
Gleich, Herr Präsident. – Die Absenkung auf 80,7 % der maßgeblichen Kosten ist in keiner Weise existenzbedrohend. Die Anhebung auf 70 % bei den anderen Schulen ist auf jeden Fall existenzsichernd und gibt den Privatschulen in diesem Land eine weitere, gute Perspektive.
Ich bedanke mich, Herr Präsident, habe aber auch nichts dagegen, wenn noch eine Frage gestellt wird.
dass Sie lediglich eine Umschichtung innerhalb des Privatschulbereichs vornehmen und dabei unter dem Strich sogar noch eine knappe Million einsparen?
Herr Abg. Zeller, es ist in der Tat richtig, dass das Ziel, den Fördersatz für alle Schulen auf mindestens 70 % anzuheben, durch eine Umschichtung im Haushalt ermöglicht wurde.
Was ist denn so schlecht daran, Schulen, die mit erheblich unterschiedlichen Fördersätzen gefördert werden, näher zusammenzuführen? Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen,
(Lachen der Abg. Christine Rudolf SPD – Abg. Christine Rudolf SPD: Gerechtigkeit unter Niveau! Wenn der eine verhungern muss, muss der andere auch verhungern!)
was für diejenigen Schulen, deren Fördersätze weit über 80 % lagen, in keiner Form existenzbedrohend ist.
Deswegen ist das in diesen Zeiten eine angemessene Vorgehensweise. Das Geld kam nicht wie bei anderen Einsparvorschlägen des Finanzministeriums dem Gesamthaushalt zugute, sondern den Privatschulen in einer anderen Verteilung.
Schließlich schlagen sich die Kosten, die zugrunde gelegt werden konnten, durch die Absenkung der Personalkosten im öffentlichen Schulwesen natürlich ebenfalls in Form einer Absenkung nieder. Dabei handelt es sich um den Betrag, den Sie, Herr Zeller, genannt haben.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Capezzuto SPD: Gequältes Klat- schen!)
Wir sind damit am Ende der Ersten Beratung angekommen. Nach § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschließt der Landtag, ob die Angelegenheit einem Ausschuss überwiesen werden soll. Die Koalitionsfraktionen wollen von einer Ausschussüberweisung absehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Schulausschuss.
Am Schluss der Ersten Beratung beschließt der Landtag, ob die Angelegenheit einem Ausschuss überwiesen werden soll.
Seit ich dem Landtag angehöre, meine Damen und Herren, seit 1988 war es üblich, Gesetzentwürfe im entsprechenden Fachausschuss zu beraten.
Zur demokratischen Gepflogenheit gehört es, meine Damen und Herren, derartige Gesetzentwürfe ordnungsgemäß im Schulausschuss zu beraten.
Eben nicht. Es gab bislang keinen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Privatschulgesetzes. Heute findet die Erste Beratung statt. Es gab keine Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss. Es ist einfach nicht richtig, was Sie hier zu unterstellen versuchen.
Außerdem sage ich Ihnen klipp und klar: Selbst der Verband der Privatschulen fordert Sie auf, die nächste Beratung nicht gleich unmittelbar morgen im Plenum durchzuführen. Herr Oberkirchenrat Beck hat dieses Verfahren gestern ausdrücklich als nicht richtig bezeichnet. Ich sage Ihnen: Was Sie hier machen wollen, ist im Grunde genommen ein undemokratisches Verfahren.