Erstens: Von allen Bundesländern hat Baden-Württemberg mit Abstand die höchste Aufdeckungsquote. Am Beispiel: Baden-Württemberg 11 %, Nordrhein-Westfalen 5 %.
Zweitens: Baden-Württemberg hat ein geradezu beispielhaft risikoorientiertes Vorgehen zum gezielten Aufspüren von Missständen,
wie etwa den Aufbau einer EU-weit einmaligen PestizidDatenbank und, beispielhaft unter allen 16 Bundesländern, die Forschungsförderung zur Methodenverbesserung, um neue Wirkstoffe zu erfassen.
Das Dritte: An der Spitze aller Bundesländer liegt BadenWürttemberg auch in Sachen Verbraucherinformation und Transparenz der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung. Am Beispiel der Ergebnisse der Pestizid-Untersuchungsprogramme wurde dies anschaulich verdeutlicht.
Herr Capezzuto wird jetzt erst einmal die weiteren Ausführungen anhören. Dann bin ich gerne bereit, wenn noch Fragen offen sind, dazu etwas zu sagen.
Nun komme ich zu dem Punkt, der mich im Grunde für andere maßlos ärgert. Warum fehlt Ihnen das Vertrauen zur kommunalen Ebene?
Ich bin überzeugt, dass zum Beispiel OB Dieter Salomon in Freiburg nicht ganz so unfähig ist, wie Sie die kommunale Ebene hinstellen wollen.
Er ist überdies auch noch ein Genießer. Er wird ganz sicher genauso verantwortungsbewusst Lebensmittelsicherheit betreiben, wenn wir die Chancen der Verwaltungsreform richtig begreifen, das heißt bündeln und konzentrieren, auch angesichts der schwierigen Haushaltslage Synergieeffekte schaffen. Wenn wir denen Vertrauen schenken, die bis jetzt schon Überwachungsbehörden waren, machen wir das, was in der freien Wirtschaft selbstverständlich ist, nämlich das Beste herauszuholen. Ich vertraue den Landräten. Die werden sich bemühen, und die sind in ihrer Sache auch kundig. Wir haben auch in Krisenzeiten bewiesen, Kollege Schneider, dass das Zusammenspiel zwischen dem Ministerium und den Landratsämtern funktioniert hat. Wir haben alles im Interesse der Produzenten und vor allem der Verbraucher erfolgreich bewältigt.
Jetzt komme ich zu den Zahlen, Frau Kipfer. Ich sage ja: Ich beantworte alle Fragen, aber Sie sollen erst einmal zuhören. Es kann nicht so sein, dass man falsche Behauptungen aufstellt und nachher nicht zuhören will. Da muss man zuhören, um sich selbst im eigenen Interesse korrigieren zu können. Ich mache es ja Ihnen zuliebe, jetzt zu sagen, was richtig ist.
(Abg. Capezzuto SPD: Vielleicht können Sie sich etwas sparen, wenn Sie mir Antwort geben! – Ge- genruf des Abg. Rückert CDU: Den Unterricht nicht stören!)
Schauen Sie, dieses Spiel mit den Zahlen begann bei Frau Kipfer schon damit, dass sie sich verrechnet hat. Rechnen Sie jetzt einmal ganz schön nach. Wenn man die Auflage macht – und das ist gemeinsame, übereinstimmende Auflage aller Bundesländer –, auf 1 000 Einwohner 5,5 Proben vorzunehmen,
dann rechnen Sie einmal hoch, was das bei 11 Millionen Einwohnern bedeutet. Bei 11 Millionen müssten es 60 000 Proben sein. Wenn ich es recht im Kopf habe, liegen wir bei 56 000. Wo sind die 600 000, die Sie genannt haben? Da haben Sie sich vollkommen verrechnet, aber das kann einmal passieren. Deswegen sage ich jetzt, was richtig ist. Rechnen Sie es noch einmal nach, vielleicht mit dem Rechenschieber. Ich gehe sogar eine Wette ein – eine Flasche Weißburgunder –, dass Sie sich da verrechnet haben.
Meine Damen und Herren, jetzt würde ich aber gern auf eines eingehen, was mir besonders am Herzen liegt. Das sind die Dinge, die irreführend veröffentlicht worden sind.
(Abg. Fischer SPD: Die Rechnung der Frau Abg. Kipfer stimmt! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Meine Rechnung stimmt, Herr Minister!)
Angeblich seien bei uns die Zahlen der Kontrollen niedriger als in anderen Bundesländern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vor der Landespresse gesagt und will es gern wiederholen: Das hängt damit zusammen, dass wir auch hier wieder führend sind,
dass wir neue Programme einführen, bei denen zum Beispiel ganz konkret Folgendes gilt: Wenn ich bei Daimler sieben Werkskantinen kontrolliere, erscheint das in der Statistik nicht mehr als sieben Betriebsbesuche, vielmehr wird einer daraus. Ich kann Ihnen schon jetzt voraussagen, dass das in den nächsten ein bis zwei Jahren im Grunde auch in anderen Bundesländern Gültigkeit bekommen wird. Sie haben ja beim Bundesministerium angefragt. Das Bundesministerium hat gesagt, es könne Ihnen die Zahlen nicht geben, weil es dies aus Datenschutzgründen nicht mache. Aber man hat Ihnen auch gesagt – ich hoffe das zumindest –, dass auf der Grundlage dieser Vorreiterrolle BadenWürttembergs eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um für alle Bundesländer genau das herauszuholen, was das neue Programm bietet: Effizienz und noch mehr Treffsicherheit und vor allem Vergleichbarkeit zwischen den Ländern.
Ich will Ihnen das einmal an einem Beispiel erläutern: Natürlich hört es sich wunderbar an, wenn aufgelistet wird, dass in Hamburg – ich könnte auch andere Länder nennen – 90 % der Betriebe kontrolliert werden. Von Würstlebude zu Würstlebude ist man dort gegangen. Das ist ja gutes Recht und soll auch sein, weil auch die Currywurst in Ordnung sein muss, wenn sie an den Verbraucher geht. Aber das Entscheidende dabei ist: Bei diesen 90 % der Betriebe kam es zu einer Beanstandungsquote von 4 %. In Baden-Württemberg liegt der Beanstandungsfaktor bei 31 %.
Daran zeigt sich überdeutlich: Wir machen nicht einen großen Wurf, damit die Statistik stimmt, sondern wir machen das, was uns Greenpeace attestiert hat: Wir gehen risikoorientiert vor, das heißt, wir gehen genau auf die Bereiche zu, die gefährdet sind oder Belastung abgeben. Hier ist zuallererst Verbraucherschutz möglich und notwendig. Deswegen sind unsere Trefferquoten viel, viel höher als anderswo. Daher kann man sagen: Die Lebensmittelsicherheit in Baden-Württemberg ist top. Deswegen sollte man sie nicht schlechtreden. Auch nach der Verwaltungsreform wird die Lebensmittelsicherheit top bleiben. Im Gegenteil, wir können noch einiges an Konzentration und Synergieeffekten dazubringen.
Jetzt zu der Frage, wie das mit der Abstimmung erfolgt und wie wir mit der neuen RÜb umgehen. RÜb ist die Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung, die sich jetzt im Bundesratsverfahren befindet.
(Lachen der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: „Pionierland“! – Abg. Walter GRÜNE: Wilder Westen!)
und Gott sei Dank fachlich wertvolle Verbesserungen durchsetzen können. Wenn diese Vorschrift jetzt noch nicht im Bundesrat verabschiedet wurde, hat dies ganz einfach den Grund, dass die Finanzminister der Länder sagen: Die Aufgaben werden nicht einfach schnell übernommen, sondern es muss im Gefolge eine ganz klare Finanzregelung getroffen werden. Das ist der Grund. Das heißt also: Die Bundesländer nehmen keine bornierte Haltung ein, sondern wir helfen, damit Frau Künast das richtig hinkriegt. Und wenn sie es dann richtig hinkriegt und die Finanzierung geregelt ist – das ist auch ein wichtiger Teil eines Gesetzes, einer Verordnung –, dann sind wir bereit, in unser aller Interesse diese RÜb, diese Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung umzusetzen. Auch das muss gesagt werden.
Jetzt, liebe Frau Kipfer, noch einmal zu dem alten Thema „Aufklärung der Verbraucher, Informationsrecht der Verbraucher“ – das haben wir immer wieder diskutiert –: Es war einmal ein Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Dieser war sachlich in keiner Weise hinnehmbar und rechtlich überhaupt nicht akzeptabel. Dem hat der Bundesrat seinen Widerstand entgegengebracht,
und zwar aus gutem Grund. Jetzt frage ich die Freunde von Rot-Grün: Wo ist Frau Künast mit ihrem Entwurf verblieben?
Ich selbst war im Bundesministerium, habe meine Mitarbeit angeboten und habe darauf gewartet, dass jetzt im Grunde ein neuer Anlauf unternommen wird, eine Verbraucheraufklärungspflicht hinzukriegen. Ich habe auch das, was als einzige Gesetzesvorschrift hierzu in einem Bundesland vorhanden ist, nämlich unser Aufklärungsgesetz in BadenWürttemberg, als Hilfe angeboten.