Zweitens: Der Bund wird zwei Mitarbeiter des Museums, die bisher von seiner Seite bezahlt wurden, abziehen.
Der Bund hat in seinem Brief keinerlei Verhandlungsspielraum offen gelassen. Ob und wie das Wehrgeschichtliche Museum nach dem einseitigen Ausstieg des Bundes weiterbetrieben werden kann, ist noch offen. Zusammen mit der Stadt Rastatt werden wir diese Frage in nächster Zeit zu prüfen und zu entscheiden haben.
Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass sich der Bund bislang mit 10 % beteiligt hat, also 90 % der Finanzierung über die Kommune und das Land erfolgten. Wie hoch wäre denn nach Auffassung der Landesregierung der notwendige Zuschuss, um die Ausstellung, einen so genannten „Schatz des Landes“, adäquat präsentieren zu können?
Sie haben darauf hingewiesen, dass der überwiegende Teil der Exponate dem Land gehört. Was wäre Ihrer Meinung nach die notwendige Finanzierungsquelle, wenn das Land über den restlichen Teil der Exponate weitgehend allein zu verfügen hat?
Zunächst einmal ist mir im Augenblick nicht genau bekannt, welche 30 % der Exponate dem Bund gehören. Man muss sich also einmal überlegen, ob die Ausstellung, falls das alles abgezogen wird, im verbleibenden Umfang überhaupt einen Sinn macht. Möglicherweise wird man mit dem Bund verhandeln müssen, ob das eine oder andere Stück, das jetzt in der Dauerausstellung präsentiert wird, trotz seiner eindeutigen Stellungnahme vielleicht auch künftig in Rastatt bleiben kann.
Zweitens: Ich halte es – Stand heute – für durchaus möglich, mit der Restfinanzierung durch die Stadt Rastatt und das Land – das sind ja immerhin rund 400 000 €, wenn ich das richtig im Kopf habe – ein solches Haus angemessen zu betreiben. Andererseits dürfen wir nicht übersehen, dass zwei Stellen abgezogen werden. Darüber, ob es hierfür eine Ersatzmöglichkeit gibt, wird man jetzt gemeinsam mit der Stadt verhandeln müssen.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass mit dem Angebot der Stadt Rastatt über einen Barzuschuss von 140 000 € dann vonseiten des Landes eine Finanzierung über 400 000 € möglich ist?
Nein, Herr Kaufmann, Sie haben mich missverstanden. Ich kann das genau beziffern. Es wird künftig eine Finanzierung geben wie folgt: Die Stadt Rastatt hat sich verpflichtet, künftig 140 000 € einzubringen, während das Land 220 000 € einbringt. Das sind insgesamt 360 000 €. Ich denke, dass es bei gutem Willen aller Beteiligten mit diesen Mitteln möglich sein müsste, dieses Haus auch künftig einigermaßen vernünftig zu betreiben.
Herr Staatssekretär Sieber, da ich seinerzeit als Staatssekretär die Vereinbarung mit dem Bund mit ausgehandelt hatte, bin ich von dieser neuen Entwicklung sehr überrascht. Daraus zwei Fragen:
Zweite Frage: Wie bewerten Sie das Verhalten des Bundes, aus einer erst vor wenigen Jahren abgeschlossenen Vereinbarung einfach auszusteigen?
Zweitens: Der Brief des Bundesministers der Verteidigung ist ziemlich geharnischt abgefasst, sodass ich vom Verhalten des Bundes ziemlich enttäuscht bin. Ich darf zum derzeitigen Stil, der zwischen Bund und Land herrscht, hier beispielsweise einmal einen Satz zitieren. Es heißt hier einfach:
Der Ton macht die Musik. Ich bin – um es zusammenzufassen, Herr Dr. Palmer – sehr enttäuscht von diesem Vorgehen.
von der der Bund jederzeit Bescheid wusste. Die Stadt Rastatt, die ich jetzt in Schutz nehmen möchte, hat diese Kündigung vorgenommen, weil sie Teile des Gebäudes künftig anders nutzen möchte. Sie hat aber schon bei dieser Kündigung erklärt, dass sie unter geringerer finanzieller Beteiligung nach wie vor großes Interesse hat, dieses Haus weiter zu betreiben. In diese Phase der Neustrukturierung kommt völlig überraschend die Kündigung des Bundes.
Ja, aber sie hat gleichzeitig erklärt, unter geänderten Bedingungen einen neuen Vertrag mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abschließen zu wollen.
Aber er hat eine Abmachung getroffen, dass er mit zwei Personalstellen und mit einem Zuschuss von immerhin über 100 000 DM, jetzt 51 000 €, beteiligt ist.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums – Medienpolitik in Baden-Württemberg – Drucksache 13/2324
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer beispiellosen Erfolgsgeschichte in Sachen Medienpolitik können unser Land und der zuständige Minister Dr. Palmer aufwarten. Unser Antrag zeigt deutlich, wie das Land in den letzten Jahren medienpolitisch aufgeholt hat und sich als Medienstandort, als Informationstechnologiestandort, als Standort für Print, Rundfunk und Fernsehen einen Namen gemacht hat.
Es hat in einem Markt, in dem das Fell des Bären als verteilt galt, klug Nischen besetzt, auf neue Technologien, auf neue Entwicklungen in Sachen Film, Musik und Spartenprogramme gesetzt und sich so eine neue mittelständische Struktur geschaffen, die eine kreative, kulturelle Bereicherung für ganz Deutschland ist.
Die CDU–Landtagsfraktion freut sich vor allem über eines: Wenn wir die Karte Baden-Württembergs hernehmen und hier die IT- und Mediennetzwerkstandorte betrachten, dann sind der Anschluss und die Entwicklung des gesamten Landes gelungen, die Entwicklung sowohl der Ballungsräume als auch der ländlichen Räume. Darauf können die CDU und der zuständige Minister zu Recht stolz sein. Lörrach und Balingen, Tauberbischofsheim und Karlsruhe, Stuttgart und Aalen, Reutlingen und Baden-Baden, Lahr und Tuttlingen, Leutkirch und Friedrichshafen, Mannheim, Heilbronn, Ulm, Freiburg – alles dies sind Standorte von IT- und Medieninitiativen dieses Landes.
Es ist, meine Damen und Herren, eine große Leistung, den ländlichen Raum als gleichberechtigten Partner mit an die Entwicklung zu hängen, statt ihn abzuhängen, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist.