Zu Ihnen komme ich noch, Kollege Hauk. Dazu habe ich mir extra viel aufgeschrieben, weil ich ja selbst kein Förster bin, sondern Grüner. Trotzdem bin ich der Meinung: Bei diesem Punkt sollten Sie sich vielleicht nicht ganz so weit aus dem Fenster hängen.
(Abg. Drexler SPD: Aus dem Wald hängen! – Ge- genruf des Abg. Hofer FDP/DVP: Aus dem Wald kann man sich nicht hängen! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Doch! Aus dem Wald hängen!)
Zum Verfahren – der Kollege Drexler hat es ja zu Recht angesprochen, deshalb habe ich auch das Gesetzeswerk mitgebracht –:
Wenn wir diesen Entwurf wirklich parlamentarisch sorgsam beraten wollen, dann wird das nicht innerhalb von drei Wochen in zwei oder drei Ausschusssitzungen gehen. Wenn Sie kein sorgsames Beratungsverfahren wählen, dann dezimieren Sie die Möglichkeiten, die Rechte und auch die Aufgaben des Parlaments. Das wäre der Kernangriff. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Opposition ihre Rechte wahrnehmen kann,
sondern da wundert es mich auch, dass sich die Regierungsfraktionen nicht auf die Hinterfüße stellen und sagen: „Das muss ordentlich beraten werden. Das betrifft uns alle.“
Das ist die Kernkompetenz des Landtags, meine Damen und Herren! Wenn wir uns diese Aufgabe quasi vom Tisch ziehen lassen
und zu einer Aufgabe der Exekutive machen, dann können wir auch ein Präsidialmodell, ein Ministerpräsidentenmodell mit einer eingesetzten Regierung machen und den Ministerpräsidenten in Zukunft direkt vom Volk wählen lassen. Das wäre dann einfacher. Dann erübrigte sich quasi die Aufgabenwahrnehmung durch den Landtag.
Das ist ein ganz massiver Eingriff in unsere Kompetenz. Deswegen sind wir mit dem vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden. Wir haben uns sehr wohl seit längerem durch Anhörungen, Besuche vor Ort in den Einrichtungen, Behörden, Institutionen der Landesverwaltung kundig gemacht. Aber wir müssen das hier diskutieren. Wir müssen uns hier die Zeit dafür nehmen, Sachverständige anzuhören, und dann diskutieren und entscheiden. Dann müssen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, und auch die auf der Regierungsbank Sitzenden vielleicht diesen oder jenen Sacheinwand, auch wenn er inzidenter erfolgt, im Rahmen Ihrer jetzt vorgeschlagenen Reform aufnehmen und akzeptieren. Ansonsten gibt es hier keinen parlamentarischen Austausch. Es ist eigentlich ein guter Brauch, dass Sie von den konstruktiven Möglichkeiten der Opposition auch Gebrauch machen.
Sie haben einen anderen Weg gewählt. Sie sagen, Ihre Verwaltungsreform sei das derzeit Mögliche, sei ein erster Schritt – so habe ich den Kollegen Hofer noch im Ohr. Wenn wir das als Maßstab nehmen, muss man sich zurückerinnern: Das Erste, was wir als Opposition von dieser Verwaltungsreform hatten, war eine Pressemitteilung aus dem Staatsministerium. Darin waren drei Ziele genannt. Ich versuche Ihnen einmal klar zu machen, dass diese drei Ziele so nicht erfüllt sind. Erstens haben Sie in dieser Pressemitteilung gesagt, Herr Ministerpräsident, die Verwaltung müsse bürgernäher werden.
Drittens haben Sie gesagt, die Verwaltung müsse transparenter werden; das kann man vielleicht mit „Bürgernähe“ vergleichen oder unter diesem Begriff subsumieren.
Ich fange einmal mit dem Kriterium Effizienzrendite an. Die Effizienzrendite, die Sie den Kommunen und den Kreisen zumuten – ich sage ganz bewusst „zumuten“ –, ist nichts anderes, als dass Sie sich vor der Verantwortung drücken, die Verantwortung nach unten wegdrücken, weil Sie sagen: Wir gliedern jetzt Landesbedienstete bei den Landratsämtern und den Stadtkreisen ein, und die haben dann die Verantwortung dafür, dass Personalabbau und Aufgabenreduzierung stattfinden. Sie drücken sich um die Verantwortung, die eigentlich dieser Landtag hätte, und das ist das eigentlich Verwerfliche und Unakzeptable an dieser Verwaltungsreform.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Blenke CDU: Das stimmt doch nicht! – Zuruf des Ministerpräsidenten Teufel)
Wenn es so wäre – und auch dies habe ich noch im Ohr –, wie es uns der Innenminister heute gesagt hat, als er den Gesetzentwurf vorgestellt hat, wenn Sie, Herr Innenminister, Herr Ministerpräsident und die Regierungsfraktionen, sich Ihrer Sache bezüglich der Effizienzrendite also so sicher sind, dass diese 20 % eingespart werden können, dann frage ich mich, warum Sie das Zugeständnis einer Revisionsklausel nicht in dieses Gesetzeswerk eingearbeitet haben. Denn dann wäre das, was Sie sagen, glaubhaft. Ansonsten, wenn die Betroffenen, nämlich die Kommunen und insbesondere die Landkreise, keine formale Möglichkeit haben, den Kostenausgleich vom Land zu fordern, ist das wahrscheinlich nur eine Botschaft, die Sie so in den Raum stellen.
Deswegen glaube ich, dass es an dieser Stelle nicht glaubwürdig ist, wenn Sie sagen, die Effizienzrendite werde genau so eintreten.
Eine Effizienzrendite von 20 % bedeutet – Sie haben die Zahlen genannt – 135 Millionen €. Das ist in der Tat ein nennenswerter und stattlicher Betrag. Aber wissen Sie, was der Herr Innenminister in seiner Stellungnahme zu einer Initiative unserer Fraktion vom vergangenen Jahr, in der wir uns auf den Vorläufer, nämlich das Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz – Sie haben es erwähnt; heute war das schon mehrfach in der Diskussion; wir haben die Wasserwirtschaftsämter, die Gesundheitsämter und die Veterinär
ämter in die Landratsämter eingegliedert –, bezogen hatten, in der wir uns für die erzielte Effizienzrendite interessiert hatten und insbesondere wissen wollten, ob die 20 % Effizienzrendite herausgekommen sind, geantwortet hat? Wissen Sie, was er da geantwortet hat? Das könne er nicht sagen; darüber würden keine Statistiken geführt, und es sei überhaupt so, dass die Motivation der Mitarbeiter gestiegen sei, die man jedoch nicht messen könne.
Herr Innenminister, ich hätte eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie sagen, dass dieses Vorläufermodell diese Effizienzrendite erbracht hat. Das wäre eine ordentliche Evaluation und eine Begründung für die jetzige Annahme von 20 % gewesen. Die haben Sie nicht geliefert. Sie haben auf unsere Fragen keine Antworten geliefert, und deswegen ist es nicht glaubwürdig, wenn Sie heute hier sagen, die 20 % wären erreichbar.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Bürgernähe, die Sie ja immer auf Ihre eigene Art und Weise definieren, zum Beispiel auch im Bereich der Justizreform, auf die ich nachher noch zu sprechen komme,
weil es ja nicht nur um Verwaltungsstrukturen, sondern auch um Justizstrukturen geht. Bürgernähe heißt bei Ihnen die Eingliederung zahlreicher Behörden in die Regierungspräsidien:
die Eingliederung der Oberschulämter, der Landesdenkmalämter, der Forstdirektionen, der Bezirksämter für Naturschutz, von Teilen der Gewerbeaufsichtsämter, des Landesvermessungsamts und anderer Behörden. Jetzt werden Sie doch nicht ernsthaft behaupten wollen, die Regierungspräsidien wären bürgernäher als die bisherigen Fachbehörden. Das ist das Erste.
Und das Zweite: Sie schaffen bei den Regierungspräsidien, die ohne demokratische Legitimation arbeiten, einen zusätzlichen aufgeblähten Wasserkopf. Wir hingegen sind der Auffassung, dass diese Aufgaben kommunalisiert werden sollten.
Wir wollen diese Aufgaben nach unten delegieren, Kollege Hauk. Das war eigentlich unsere Vorstellung von einer regionalen Aufgabenwahrnehmung, auf die ich nachher noch kurz eingehen will. Das haben Sie nicht geleistet, und was es mit Bürgernähe zu tun haben soll, wenn Sie die Regierungspräsidien quasi massiv aufstocken, bleibt Ihr Geheimnis. Uns jedenfalls erschließt sich dies nicht.
Ein Weiteres, wo Sie die Reform im Prinzip ad absurdum führen, wo man sie auch den Menschen im Land gar nicht erklären kann:
Wir haben, Kollege Hofer, in Teilbereichen, zum Beispiel bei der Straßenbauverwaltung, vor kurzem lange diskutiert und reformiert und die Strukturen verändert.