dass man dann in Weiterführung von der Ausformung her ein Kooperationsangebot gemacht hat, bei dem nicht nur eine Bürogemeinschaft mit nach außen einheitlicher Zuständigkeit für jeden Bürger besteht, sondern bei dem tatsächlich ein Kompetenzzentrum mit straffer Führung eingerichtet werden kann.
Genauso wie der Innenminister sage ich: Wir vertrauen darauf, dass bei den Stadtkreisen und Landkreisen, bei den dortigen Mandatsträgern, bei den Bürgermeistern und bei den Landräten so viel Selbstverantwortung, Pflichtbewusstsein und Kenntnis besteht, dass das auch geschieht. Allein der Umstand, dass möglicherweise die eigene Couleur dort nicht vertreten ist, Herr Drexler, darf kein Grund sein, diesen Berufsstand schlechtzumachen.
Wir haben dafür gesorgt, dass diese Zusammenarbeit so ausgestaltet werden kann, dass, wie gesagt, eine solche Zusammenarbeit möglich ist.
Wir haben im Übrigen auch darauf gedrängt, dass trotz allen Vertrauens in die Landkreise in der Gesetzesbegründung an den Stellen auf diese Kooperationsnotwendigkeit hingewiesen wird, wo dies außerordentlich notwendig ist. Das ist erfreulicherweise dann auch für den Bereich der Versorgungsverwaltung aufgenommen worden.
Wir wissen, dass die Informations- und Kommunikationstechnik nicht nur ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Verwaltung ist,
sondern dass sich durch diese Technologie Inhalte und Umfänge von Aufgaben bestimmen. Wir sind dankbar dafür – nicht dafür, dass wir uns durchgesetzt haben; wir haben das immer in Kooperation gemacht –, dass der Grundsatz „Das Personal folgt der Aufgabe“ aufgenommen wurde. In gleicher Weise gilt das für die IuK. Auch die IuK folgt der Aufgabe. Hier arbeitet man zusammen, bildet gemeinsame Netze. Eingriffe einseitiger Art, die gesetzlich notwendig sind, werden erst als Ultima Ratio vorgenommen. Zunächst einmal werden Vereinbarungen mit der kommunalen Seite getroffen. Das ist zu unserer völligen Zufriedenheit geregelt.
Übrigens weiß ich als ehemaliger Vorsitzender des Rechenzentrums der Region Stuttgart, dass dies auch dort mit großer Freude aufgenommen worden ist.
Dann möchte ich noch auf den nächsten Punkt hinweisen, der vorhin einmal kurz angesprochen wurde. Unser Fraktionsvorsitzender hat angeregt, bei den Schulaufsichtsbehörden, die jetzt eingegliedert werden, einschließlich der schulpsychologischen Beratungsstellen darauf zu achten, dass ein Weg gefunden wird, bei dem die ihnen obliegende Beratungsfunktion verstärkt als die eines pädagogischen Dienstleistungszentrums verstanden wird. Auch das steht übrigens drin. Das ist das, was Sie vorhin gefordert haben. Eigentlich müssten Sie von der SPD jetzt Beifall klatschen, weil damit ein Wunsch von Ihnen in Erfüllung gegangen ist.
Schließlich war es uns bei der Effizienzrendite ein außerordentlich großes Anliegen – nicht nur uns, sondern auch dem Koalitionspartner –, eine Berichtspflicht aufzunehmen. Nun habe ich gelesen, Herr Dr. Steger vom Gemeindetag habe die Berichtspflicht als „weiße Salbe“ bezeichnet.
Als wir uns aber mit dem Gemeindetag und dessen Vorsitzendem zusammengesetzt haben, hörte sich das ganz anders an. Der Gemeindetag wollte erreichen, dass diese Berichtspflicht eindeutig als so wesentliche Aufgabe angesehen wird, dass die Kreisrätinnen und Kreisräte wissen, dass dies vom Kreistag zu entscheiden ist. Das muss in den Ausschüssen ein Jahr vorberaten werden und, und, und. Das muss vorberaten und vorbereitet werden. Jeder Praktiker weiß, was dies bedeutet. Wir haben ein Dankschreiben erhalten, in dem es hieß, es sei super, dass dies eingerichtet worden sei.
Übrigens ist das der einzige Punkt, Herr Ministerpräsident, wo wir nicht ganz einer Meinung waren. Ich weiß, Sie haben das für einigermaßen überflüssig gehalten. Dennoch sind wir natürlich besonders froh, dass das jetzt dennoch im Gesetz drin ist.
Dann war es noch ein zentrales Anliegen, die Anpassungsklausel aufzunehmen. Dabei ging es darum, für den Fall, dass es zu weiteren Aufgaben, zu einer Änderung der Geschäftsgrundlage hinsichtlich der finanziellen Vereinbarung kommt, eine Anpassungsklausel aufzunehmen, so, wie man das auch bei dem SoBEG, also bei dem ersten Gesetz 1994, hatte.
Das war eine Anregung, die wir gegeben haben. Wir sind dankbar, dass sie in einem engen gemeinsamen Einvernehmen aufgenommen worden ist. Wir haben gesagt: Wenn das bei einem kleineren Umfang des Gesetzes 1994 möglich war, dann muss es doch jetzt erst recht gelten.
Es ist aufgenommen worden. Auch wir halten ein Schiedsverfahren für nicht erforderlich, sondern das kann man auch in der Finanzverteilungskommission, wenn die Ergebnisse vorliegen, in aller Offenheit machen.
Weil vorhin auch danach gefragt wurde: Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir gesagt, dass im Vermessungsbereich auch der private Anteil von 80 % beibehalten werden muss. Ich weiß, dass die kommunalen Landesverbände das unisono alle nicht haben wollen. Ich kann auch verstehen, warum. Die wollen möglichst überhaupt keine Vorschrift haben. Aber wir sind für die jetzige Regelung sehr dankbar. Das ist nämlich einer der wenigen Privatisierungsbereiche, der da drin ist, und den wollen wir wenigstens festhalten.
Hier haben wir eingebracht, dass man sagt: Bitte prüft immer, ob es nicht ein Privater erledigen kann. Das ist ein allgemeiner guter Grundsatz. Und wir sind gerne dem Vorschlag der CDU gefolgt,
die gesagt hat: Ihr müsst dann entsprechende Zielvereinbarungen treffen, dass das auch mit der Fluktuation von Personal gemacht werden kann.
Schließlich, damit Sie sehen, dass wir es komplett gemacht haben – das war eine weitere Forderung –, zum Kommunalverband für Jugend und Soziales als Nachfolger der Landeswohlfahrtsverbände. Es war uns schon sehr wichtig, übrigens dem Gemeindetag auch – dem Landkreistag weniger oder gar nicht –, dass eben nicht nur Oberbürgermeister und Landräte dort vertreten sind, sondern auch die Mitglieder aus Gemeinderäten und Kreistagen, damit sichergestellt wird, dass die Entscheidung darüber, welche Aufgaben auf Kreisebene und welche vielleicht doch kostengünstiger vom Verband zu erfüllen sind, nicht ausschließlich von einer Kreisverwaltung und in deren Interesse getroffen wird, sondern auch von denen, die von einer Kreisumlage betroffen sind.
Ich hätte beim WKD ganz gerne gesehen, dass wenigstens deutlicher herausgekommen wäre, dass man die Ausbildung der Mitarbeiter beim Landratsamt vollends bei der Polizei durchführen kann und dass nicht erst die Polizeibediensteten zu den Landratsämtern und dann wieder zurück versetzt werden. Vielleicht fällt dem entsprechenden Ausschuss bei der weiteren Beratung da noch eine Verbesserung ein.
Noch ein abschließendes Wort zu den von der Verwaltungsreform betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Natürlich müssen wir auch im öffentlichen Dienst erwarten können, dass dort Flexibilität und Mobilität vorherrschen und vorhanden sind, übrigens nicht nur bei denen, die eingegliedert werden. Auch für die Mitarbeiter in den Behörden, die aufnehmen, bedeutet das eine neue Aufgabe. Aber auch die Bediensteten im öffentlichen Dienst haben wie alle anderen Arbeitnehmer ein Recht darauf, in ihren Belangen ernst genommen zu werden.
Ganz unabhängig davon bedarf – das wurde vorhin mit Recht gesagt – wie bei einem Unternehmen jede Reform auch motivierter Mitarbeiter. Mit dieser Verwaltungsreform wird deshalb – ich will das jetzt nicht im Einzelnen wiederholen – zu Recht ein besonderes Augenmerk auf eine sozialverträgliche Umsetzung gerichtet. Das gilt für all die Punkte, die vorhin der Herr Innenminister angesprochen hat. Das war nicht nur ein verbales Bekenntnis, sondern das ist in Vorschriften gegossen, und die werden eingehalten. Darauf können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen.
Uns geht es auch darum, dass ein Rückbau der Frauenförderung verhindert wird. Deshalb – das ist viel zu sehr untergegangen – werden die Stadt- und Landkreise erstmals verpflichtet, nicht nur sicherzustellen, dass die interne und externe Frauenförderung durchgeführt wird, sondern sie haben dafür auch Einrichtungen und Personen zu benennen, die sich diese Aufgabe vornehmen. Mehr kann man übrigens mit der Selbstverwaltung gar nicht machen. Da ist man bis an die Grenze des Vertretbaren gegangen.
Bei den anschließenden Ausschusssitzungen wird nun Gelegenheit bestehen, viele Einzelpunkte zu diskutieren. Das wird eine Mammutarbeit sein. Wir sind übrigens auch dazu da, Herr Drexler, hier im Plenum und in den Ausschüssen ein bisschen zu arbeiten.
(Abg. Drexler SPD: Das ist ja eine Unverschämt- heit! Ich arbeite mehr als Sie, um das einmal deut- lich zu sagen!)
Ich unterstelle, dass Sie das genauso sehen wie ich. Nur wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie das als unverschämt bezeichnen.