Protocol of the Session on May 6, 2004

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/3092

Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erhält Frau Staatssekretärin Lichy.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften setzt europarechtliche Vorgaben um. Damit werden landesrechtliche Regelungen an die so genannte Ärzterichtlinie der EU zur Ausbildung in der Allgemeinmedizin angepasst. In dieser Ärzterichtlinie ist unter anderem die gegenseitige Anerkennung der ärztlichen Ausbildung geregelt; nach Rechts

auffassung der Europäischen Kommission hat Deutschland hier Handlungsbedarf.

Dieses Gesetz ist kurzfristig erforderlich, denn ansonsten droht uns ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kommission ist nämlich der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Regelungen des Titels IV der Ärzterichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Dabei geht es konkret um zwei Punkte.

Erstens gibt es bei uns derzeit zwei allgemeinmedizinische Qualifizierungszugänge. Wir halten derzeit sowohl die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin als auch die höherwertige fachärztliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin vor.

Zweitens dürfen Ausländer, die ihre spezifische medizinische Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat absolviert haben, die Bezeichnung „Fachärztin“ oder „Facharzt für Allgemeinmedizin“ nicht führen. Sie dürfen sich lediglich „praktische Ärztin“ oder „praktischer Arzt“ nennen. Hierin sieht die Kommission eine unzulässige Diskriminierung.

Die Lösung ist nun, dass wir die einschlägigen Landesgesetze ändern. Es gab eine intensive Diskussion über die komplexe Regelungsmaterie. Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, die Ausbildungsgänge durch Ländergesetze zu vereinheitlichen.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin künftig als Weiterbildung erfolgt, dass wir also diese beiden parallel nebeneinander laufenden Berufsbezeichnungen im Bereich der Allgemeinmedizin zusammenführen. Des Weiteren werden die Migranten berechtigt, künftig die allgemeinmedizinische Gebietsbezeichnung zu führen.

Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Derzeit werden auch in anderen Ländern vergleichbare Gesetzesänderungen vorbereitet. In zwei Ländern konnten die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren schon abgeschlossen werden.

Ich darf dazu noch Folgendes bemerken: Der Vorgang dokumentiert die Bedeutung des Europarechts für die akademischen Heilberufe. Damit wird deutlich, welch beträchtlichen Einfluss mittlerweile europarechtliche Vorschriften auf die akademischen Heilberufe haben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass schon im vergangenen Jahr vor europarechtlichem Hintergrund eine Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes erfolgte. Damals ging es um die Umsetzung einer Änderungsrichtlinie im Berufsausübungsrecht der akademischen Heilberufe.

In diesem Zusammenhang werden wir wegen besonderer Dringlichkeit weitere Änderungen und eine weitere gesonderte Novellierung vornehmen müssen, um schnell handeln zu können. Die Arbeiten hierzu sind bereits aufgenommen worden. Wesentlicher Inhalt dieser Novelle dürfte aus heutiger Sicht insbesondere die Erstreckung der weiterbildungsrechtlichen Vorschriften auf die Landespsychotherapeutenkammer und die Anpassung an geänderte bundesge

(Staatssekretärin Johanna Lichy)

setzliche Regelungen sein. Ich möchte Sie im Hinblick auf die Dringlichkeit schon heute um Unterstützung dieser Novelle bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Rüeck.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung tut der Rechtsauffassung der EU-Kommission Genüge. Wir haben keine Alternative und setzen eine gültige Rechtsauffassung der EU um. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der Grünen)

Das Wort erhält Frau Abg. Ursula Haußmann.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion sieht die Notwendigkeit, schnell eine gesetzliche Neuregelung herbeizuführen. Wir stimmen zu.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Noll.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich mich unbeliebt mache, zwei Sätze dazu. Es ist zu Recht gesagt worden, künftig würden viel mehr Lebensbereiche von europäischen Vorgaben bestimmt. Die Gesundheit ist ein Bereich, der eben nicht nur Spezialisten – nämlich die Ärzte –, sondern alle Menschen berührt.

Wenn Europa uns zu Änderungen zwingt, muss man ja immer fragen, ob es uns zu Änderungen in die richtige Richtung zwingt. Ich sage – auch für diejenigen, die sich mit diesem Thema nicht so gut auskennen –: Wir halten diese Änderung für richtig und befürworten diese EU-rechtliche Vorgabe aus ganzem Herzen, weil dadurch die Möglichkeit besteht, bei einem Austausch innerhalb Europas Diplome zu vergleichen, und weil unsere Bevölkerung sicher sein kann, dass sie auch von einem Arzt aus einem anderen europäischen Land ordentlich behandelt wird. Im Übrigen stimmen wir als Schwaben dem dringend notwendigen Gesetzentwurf zu, um nicht an die EU Strafe zahlen zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der CDU und der Grünen – Abg. Ursula Haußmann SPD: 25 000 € am Tag!)

Das Wort erhält Frau Abg. Lösch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Heil

berufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften setzt EU-rechtliche Vorgaben um. Von unserer Seite gibt es gegen das Gesetz keine Bedenken. Wir begrüßen die Neuordnung der Weiterbildung der Ärzte. Wir stimmen deshalb diesem Gesetzentwurf zu.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Zuruf von der SPD: Ohne Begründung, bravo!)

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 13/3092. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

(Zurufe von der CDU)

Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, weise ich darauf hin, dass der Innenausschuss zu einer 30 Minuten vor Ende der Mittagspause beginnenden Sitzung einberufen wurde.

Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr. Die Sitzung des Innenausschusses beginnt also um 13:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:05 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:45 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 13/3161

Es liegt eine Mündliche Anfrage vor. Der Fragesteller, Herr Abg. Gustav-Adolf Haas, hat sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden erklärt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das hätte man aber auch der Regierung mitteilen können!)

Herr Abg. Drautz, ich habe Sie nicht verstanden.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Entschuldigung, Herr Prä- sident! Ich hatte nur den Zwischenruf: Das hätte man ja dann, wenn man es vorher von Kollegen der Fraktion wusste, der Regierung mitteilen können, damit niemand von der Regierung bei der Frage- stunde hätte anwesend sein müssen!)

Die Regierung war informiert, Herr Kollege Drautz.

(Staatssekretär Dr. Mehrländer: Richtig! – Heiter- keit)

Sie sehen also, Ihrem Wunsch wurde schon vorauseilend Rechnung getragen.

(Stellv. Präsident Birzele)