Protocol of the Session on May 5, 2004

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung der Verordnung zur Förderung von Pflegeheimen nach dem Landespflegegesetz

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Ich rufe auf

Artikel 3

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Mai 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Ziffer 2 der Beschlussempfehlung abzustimmen. – Sie stimmen Ziffer 2 zu.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen – Drucksache 13/3000

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 13/3118

Berichterstatterin: Abg. Margot Queitsch

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Staatliche Wetten und Lotterien in Baden-Württemberg – Drucksache 13/3047

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Begründung des Antrags der Fraktion der SPD fünf Minuten und für die Allgemeine Aussprache über die Buchstaben a und b eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich rufe dazu noch den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/3169, zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Staatliche Wetten

und Lotterien in Baden-Württemberg –, Drucksache 13/3047, auf.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Queitsch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion und die Stellungnahme des Finanzministeriums haben deutlich gezeigt, wie wichtig dieser Staatsvertrag zur Regionalisierung ist, über den wir heute gleichzeitig mit abstimmen. Es wurde auch durch die Zahlen ganz deutlich, wie sehr BadenWürttemberg durch die gewerblichen Spielevermittler benachteiligt worden ist, sodass wir auch sehr froh sind, dass wir heute über den Staatsvertrag mit abstimmen.

Ich kann auch gleich zu dem Änderungsantrag der CDU und der FDP/DVP sagen, dass wir diesem Antrag zustimmen. Es ist eigentlich logisch, dass man sich in den nächsten Monaten mit den einschlägigen Gerichtsurteilen befasst, denn die Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag lautet auch dahin gehend, dass die ganze Sachlage geprüft werde. Infolgedessen werden wir da zustimmen.

Eines allerdings, meine Damen und Herren, ist uns wirklich unverständlich. Da wir festgestellt haben, dass im Grunde genommen im Lottowesen bisher eine gewisse Benachteiligung für Baden-Württemberg vorhanden war und dass auch rückläufige Zahlen zu verzeichnen waren, war es eigentlich für uns sehr logisch und zwangsläufig, dass man sich Gedanken über neue Lotteriespiele macht, und eines dieser neuen Lotteriespiele ist das so genannte Keno-Spiel.

Für die, die es nicht wissen: Keno ist ein strategisches Spiel, das zwar aus China kommt, aber in sehr vielen Ländern Europas gespielt wird. Beispielsweise wird es in Frankreich sogar zweimal täglich gespielt. Es ist ein Spiel – eine hessische Machbarkeitsstudie hat es einmal untersucht –, das sich an Spieler wendet, die bisher an irgendwelchen Konkurrenzspielen teilnehmen, die aber dieses Keno-Spiel sehr gerne annehmen.

Für uns war es sehr logisch, dass man sich hier in BadenWürttemberg auch vonseiten des Finanzministeriums überlegt, ob man sich nicht auch an dieser Lotterie beteiligen sollte. Es gab ja auch sehr enge Abstimmungen zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg. Das gipfelte sogar darin – was wir sehr begrüßt haben, als wir davon erfahren haben –, dass es eine Kabinettsvorlage gab, in der die Einführung dieses Spiels auch für Baden-Württemberg beantragt worden ist. Wie wir gehört haben, ist diese Kabinettsvorlage allerdings im Kabinett am entscheidenden Widerstand eines einzelnen Herrn gescheitert.

Ich habe wirklich mit einem gewissen, muss ich jetzt einfach sagen, Vergnügen in der Stellungnahme der Landesregierung gelesen, dass dort von „ordnungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben“ gesprochen wird. Jetzt frage ich mich natürlich: Haben das Finanzministerium und das Innenministerium bisher so schlampig gearbeitet, dass diese ordnungsrechtlichen Bedenken nicht aufgenommen worden sind? Anders kann ich mir nicht erklären, dass eine Vorlage dieser beiden Ressorts bis ins Kabinett kommt und dann

erst argumentiert wird, es gebe ordnungsrechtliche Bedenken. Da sollten Sie, denke ich, auch ehrlicher mit dem Tatbestand umgehen,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Dann müssen Sie sich mit dem Thema „Sünde“ beschäftigen!)

dass es einzig und allein darum geht, dass der Widerstand des Ministerpräsidenten wieder einmal so groß war und ausreichte, dass die CDU- und auch die FDP/DVP-Fraktion ihre ursprünglich vorgesehene Zustimmung wieder zurücknehmen und sagen: Wir wollen das gar nicht, wir wollen weiter beobachten.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das ist noch nicht entschieden! – Abg. Stickelberger SPD: Er hat sie beim Spielen erwischt!)

Wir bedauern das sehr. Ich denke, Sie werden halt wieder einmal wie die alte Fasnet hinterherhinken. Im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen läuft dieses Spiel mit großem Erfolg. Wir haben wieder einmal unsere Bedenken, das heißt, ein einzelner Herr hat diese Bedenken. Wir warten ab, wir werden beobachten, und irgendwann werden wir sehen, dass wir dem doch zustimmen müssen. Meine Damen und Herren von der CDU und auch von der FDP/DVP, wir hätten es gut gefunden, wenn Sie sich ein bisschen emanzipierter gezeigt und dieser Vorlage zugestimmt hätten, und würden es begrüßen, wenn Sie nachher unserem Beschlussantrag zustimmen würden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Reichardt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste gar nicht, dass Frau Kollegin Queitsch offensiv wie eine Gamblerin argumentiert. Ich wünsche ihr bei ihrem nächsten Einsatz viel Glück. Es gibt viele Möglichkeiten, Lotterie zu spielen – von der Pferdewette bis zur staatlichen Lotterie.

(Abg. Drexler SPD: Ja, Sie sind bei der CDU!)

Herr Kollege Drexler, das ist vielleicht auch ein Fall für die Systemwette. Heute Morgen war das mit dem System nicht so ganz stringent, aber heute Mittag haben wir ja das Glück, noch einmal auf die sechs Richtigen zu setzen.

Meine Damen und Herren, ernster Kern bei einem Thema, bei dem im zu beratenden Stoff weitestgehend Konsens besteht: Sie wissen alle, dass die Regelungen jetzt staatsvertraglich getroffen und zwischen den Ländern verabredet sind. Sie kennen den Hintergrund: gewerbliche Spielevermittler, die ihren Kunden bundesweit und auch international etwa die Teilnahme an Tippgemeinschaften für Lotterien anbieten, welche dann in aller Regel in einem Bundesland – da hat ja Nordrhein-Westfalen einen sehr starken Anteil – platziert werden. Die Regionalisierung in Form des Staatsvertrags, den wir jetzt gesetzgeberisch umsetzen, bedeutet, dass die Bundesländer entsprechend der Einsatzhöhe partizipieren und dass wir damit eine Gerechtigkeitslücke zwischen den Bundesländern schließen.

Wir liegen bei unserem Änderungsantrag – ich sage es einmal etwas vorsichtiger, Frau Kollegin Queitsch, auch Sie haben das ja richtigerweise festgestellt – in der Sache nicht weit auseinander. Ich möchte Ihnen das an einem Punkt Ihrer Rede und auch bezogen auf den Antrag der SPD und die Stellungnahme der Landesregierung begründen: Es ist eben nicht so, dass es, wie es in Ziffer 2 Ihres Antrags steht, eine schwache Umsatzentwicklung gibt. Wenn Sie nämlich einmal in die Anlage 1 der Stellungnahme hineinschauen, dann stellen Sie fest, dass wir bei den staatlichen Wetten und Lotterien in Baden-Württemberg im Jahr 1999 Spieleinsätze in Höhe von 997 Millionen € hatten, im Folgejahr waren es 1 015 Millionen €, danach 1 066 Millionen €, dann 1 046 Millionen € und im Jahr 2003 1 024 Millionen €. Ich glaube, dass der Rückgang in Höhe von, gerundet gerechnet, etwa 2 oder 3 % des jeweiligen Gesamtaufkommens einfach in der allgemeinen Marktentwicklung liegt und dass diese Margen auch darauf zurückzuführen sind, dass eben viele in das System der gewerblichen Spielevermittler oder in andere Wettformen hineingewechselt sind.