Vielleicht können Sie sich daran erinnern, dass ich auch dabei war und dass wir den Leuten gegensätzliche Auskünfte erteilen mussten. Denn ich hatte von der Sache herkommend andere Darstellungen gemacht als die, die Sie dann vorgelegt haben.
Richtig. Ich kann das nur bestätigen. Sie haben mit mir zusammen an dieser Diskussion teilgenommen. Ich fand es nicht einmal schlecht, dass Sie eine gegenteilige Position vertreten haben, denn nur durch Position und Gegenposition kann man die Dinge klar machen. Das ist absolut in Ordnung.
900 Seiten. Meine Bitte – ich hoffe, da stimmen Sie mir zu – ist, dass wir jetzt bei einer solchen Sache nicht hingehen und sagen: Das behandeln wir nur formal. Sondern man muss auf Anregungen – –
(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Am 9. Juni wird doch das Gesetz erst eingebracht! – Abg. Alfred Haas CDU: Die Stel- lungnahmen liegen uns doch vor!)
Deshalb sage ich Ihnen: Da ist zum Beispiel die Frage, die wir auch bei der Diskussion beim DGB besprochen haben, ob die Ausbildung im Wirtschaftskontrolldienst – ich sage nur noch dieses Beispiel –
(Abg. Alfred Haas CDU hält ein Dokument in die Höhe. – Abg. Alfred Haas CDU: Da gibt es doch schon Stellungnahmen! Dann gucken Sie mal!)
sinnvollerweise bei den Landratsämtern oder vielleicht doch besser bei der Polizei erfolgen sollte. Das soll man ergebnisoffen prüfen. Zum Beispiel will ich wissen, wie die Personalvertretungen, auch übergangsweise, gestaltet werden. Das braucht man, wenn man sich mit den Leuten unterhalten will, und, und, und.
Ich sehe, dass manche hier auf die Uhr sehen. Ich könnte noch eine Stunde reden. Das will ich nicht tun.
Aber ich bin einigermaßen davon überzeugt: Wenn diese Reform erst einmal drei Jahre besteht, werden wir uns alle fragen: Warum haben wir sie nicht schon früher durchgeführt? Sie werden vielleicht einmal sagen: Nur durch unsere kritischen Fragen haben wir das Ganze noch beflügelt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme an, es ist im Sinne dieses hohen Hauses, dass ich mich angesichts der auch vom Kollegen Hofer erwähnten Tatsache, dass wir die eigentliche parlamentarische Beratung noch vor uns haben – die Erste Beratung Anfang Juni und die Zweite Beratung hoffentlich Ende Juni oder Anfang Juli –, einigermaßen kurz fasse.
Ich will daher aus meiner Sicht auf die wesentlichen Punkte eingehen, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Ich darf aber – auch im Sinne dessen, dass ich mich zeitlich etwas beschränken will – auch das aufgreifen, was der Kollege Heinz und der Kollege Hofer vorhin gesagt haben, und werde dies nicht, jedenfalls nur zu einem geringen Teil, wiederholen.
Herr Kollege Stickelberger, ich habe beim Thema Verwaltungsreform immer eingeräumt, dass man auch einen ande
ren Weg gehen könnte, und zwar nicht nur heute, sondern auch schon früher. Ein zweistufiger Verwaltungsaufbau ist schlüssig. Nach unserer Auffassung ist aber auch ein dreistufiger Verwaltungsaufbau schlüssig. Nun können wir im Sinne eines Besinnungsaufsatzes – Herr Kretschmann kommt ja aus dem Schuldienst –
(Beifall des Abg. Wieser CDU – Abg. Wieser CDU: Endlich einmal hat uns der Minister gelobt! Das ist sehr schön! – Zuruf des Abg. Zeller SPD)
die Argumente dafür und dagegen gut austauschen. Aber der Kollege Hofer hat noch einmal einen Gesichtspunkt betont – er ist auch schon früher genannt worden, weil er einfach zutrifft; ich will ihn auch aufgreifen und unterstreichen –: Sie würden, glaube ich, mit Ihrem Modell eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus viel größere Akzeptanzschwierigkeiten haben als wir mit unserem Modell. Das bezieht sich zum einen auf die riesengroßen Regionalkreise, und zum anderen – das ist der entscheidende Gesichtspunkt, was die Akzeptanz angeht – würde bei Ihrem Modell eine Gemeindereform zwingend notwendig.
Da kann ich nur sagen: Viel Vergnügen auf diesem Weg! Die andere Lösung wäre: Sie müssten unwahrscheinlich viele Verwaltungsgemeinschaften bilden. Denn Sie müssen auf der örtlichen Ebene ja schon untere Verwaltungsbehörden konstruieren. Anders ist es ja gar nicht denkbar. Wenn Sie das nicht konzedieren, können wir die Diskussion einstellen, weil es andernfalls unlogisch ist. Das ist also ganz klar.
Deshalb sollten wir heute, glaube ich, die Frage „Warum nicht zweistufig anstelle von dreistufig?“ nicht vertiefen, sondern einfach sagen: Wir gehen davon aus, dass wir auf absehbare Zeit – ewig ist nichts in unserem menschlichen Leben – beim dreistufigen Verwaltungsaufbau bleiben. Wenn wir so weit sind – jetzt darf ich eine Aussage von Ihnen ein klein wenig korrigieren –, dass wir sagen: „Wir bleiben beim dreistufigen Aufbau“, dann darf ich mit Blick auf Ihre Ausführungen, dass dies alles eine Geburt des Herrn Ministerpräsidenten sei, bei allem Respekt ihm gegenüber sagen: Das ist eine alte Forderung insbesondere auch von Dr. Feige vom Innenministerium. Wenn wir eine Dreistufigkeit haben, muss der dreistufige Aufbau nach Adam Riese optimiert werden. Das heißt, die Sonderbehördenlandschaft kann dann neben einem dreistufigen Verwaltungsaufbau nicht mehr in der bisherigen Urwüchsigkeit bestehen bleiben. So einfach ist eigentlich der Ausgangspunkt. Das ist nichts Neues. Da können Sie auch aus dem Archiv immer wieder die Beiträge des Innenministeriums zu verschiedenen Regierungserklärungen usw. aus den letzten Jahren hervorholen. Da steht das auch im Ansatz schon ziemlich konkret drin. Deshalb, meine Damen und Herren,
Ich komme jetzt ganz offen zu einem Punkt, der in der Diskussion eine erhebliche Rolle gespielt hat. Sie sagen ja, das Land wolle mit dieser Reform sparen. Ich füge ganz einfach und lapidar hinzu: Das ist wahr.