Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Dr. Caroli, Heike Dederer, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Rosa Grünstein, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita HallerHaid, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Brigitte Lösch, Moser, Oelmayer, Boris Palmer, Renate Rastätter, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Sakellariou, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Seltenreich, Edith Sitzmann, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Walter, Ruth Weckenmann, Wichmann, Alfred Winkler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser, Fleischer, Dr. Glück, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Heinz, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.
Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2989-2, abstimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass über den Antrag im Ganzen abgestimmt wird? – Das ist der Fall.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über Artikel 1 in der Fassung der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich muss darauf hinweisen, dass es im Einleitungssatz heißen muss: „... zuletzt geändert durch Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes 2004 vom 17. Februar 2004 (GBl. S. 66)“.
Wer Artikel 2 in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/2989-3. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zum Mediendienste-Staatsvertrag – Drucksache 13/2775
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kipfer hat bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf hingewiesen, dass die Länderparlamente solche Rundfunkstaatsverträge lediglich noch durchwinken und abnicken könnten. Das ist vom Grundsatz her richtig. Dazu kann man stehen, wie man möchte. Ich halte es für gut, dass wir die Medienpolitik in den Länderparlamenten regelmäßig und immer öfter auf der Tagesordnung haben, damit wir auch diesen sehr dynamischen Bereich ständig im Auge behalten, ihn wachsam, konstruktiv und kritisch begleiten können.
Seit der Ersten Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat sich in der Rundfunkkommission und auch in den Staatskanzleien viel bewegt und wurde dieser Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Leben erfüllt. Die Rundfunkanstalten haben sich selbst in Erklärungen, die sie bis Mitte April vorlegen wollen, zur Begrenzung der Onlineangebote, zur Begrenzung der Aufwendungen in den Marketingbereichen und zu Einsparungen im Personalbereich verpflichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns BadenWürttemberger ist es vor allem wichtig, dass sich an den Sparanstrengungen der ARD alle Rundfunkanstalten und nicht nur der SWR beteiligen.
Für die CDU-Landtagsfraktion habe ich bereits in der Februar-Sitzung die Konkretisierung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßt. Mit Blick auf die Zustimmung zu der im Zustimmungsgesetz vorgenommenen kleinen, schmalen Novellierung des Landesmediengesetzes möchte ich allen Beteiligten für die sachorientierte und kooperative Zusammenarbeit und Beratung danken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP sowie des Abg. Haller SPD – Abg. Walter GRÜNE: Das war besser als das im Ausschuss!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss und auch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausführlich auseinander gesetzt. Ich will die Aussprache jetzt nicht verlängern und verweise auf die Protokolle, die darüber vorliegen.
Wir haben auch das Bekenntnis des Ministers Palmer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Kenntnis genommen. Wir haben das gerne gehört und werden Sie, Herr Minister, wenn es notwendig sein sollte, daran erinnern. Wir werden in diesem Jahr – ich denke, in der zweiten Jahreshälfte, wenn wir hoffentlich über die Rundfunkgebühren diskutieren werden – noch ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu sprechen und dann auch die erste Bilanz darüber, inwieweit der Funktionsauftrag durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt wurde, zu ziehen. Die Anstalten sind ja aufgefordert worden, diese Arbeit bereits bis zum April abzuschließen. Weiterhin wird dann auch der SWR für sein Haus einen Funktionsauftrag definieren, und wir werden ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Ich möchte aber noch eine Bemerkung zu der Initiative aller vier Fraktionen zur Änderung des § 36 des Landesmediengesetzes in Artikel 3 des vorliegenden Gesetzes machen.
Angesichts der Komplexität der medienpolitischen Entwicklung und auch angesichts der Entwicklung der elektronischen Medien halten wir es für wichtig, dass die ehrenamtlichen Mitglieder im Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation sehr viel Sachkenntnis und medienpolitische Erfahrung haben. Es wäre keine gute Entwicklung gewesen, wenn alle Mitglieder gleichzeitig hätten ausscheiden müssen. Deshalb haben wir der möglichen Verlängerung ihrer Mandate zugestimmt.