eine konsequente Rückführungspolitik sind in den letzten Jahren weit mehr als 100 000 Menschen, die ausreisepflichtig waren, aus Baden-Württemberg in ihre Heimatländer zurückgeführt worden. Das war oft auch mit menschlichen Härten verbunden; das kann man gar nicht bestreiten.
Umgekehrt – an die kommunale Seite gerichtet – hat dies dem Staat, aber auch dem kommunalen Säckel erhebliche Kosten erspart, die sich in der Größenordnung von zig Millionen Euro bewegen. Diese Ausgaben wurden erspart, und dafür sollten wir denjenigen, die diese unangenehme, schwierige Aufgabe übernommen haben, auch einmal Dank und Anerkennung aussprechen. Denn das, was auf diesem Gebiet von den Mitarbeitern der Bezirksstellen und der Ausländerämter zu leisten ist, gehört zum menschlich Schwierigsten.
Wir werden in der nächsten Woche über das Zuwanderungsgesetz und darüber, wie sich die Situation entwickelt, noch sprechen; deshalb will ich das hier nicht weiter vertiefen. Ich denke aber, dass bei einigem gutem Willen eine Lösung gefunden werden kann. Allerdings werden Sie schon zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir ein solches Zuwanderungsgesetz nur dann mittragen, wenn wir sicher sein können, dass dadurch die ohnehin schon großen vorhandenen Probleme nicht noch größer werden, sondern verbessert werden. Alles, was diesem Maßstab nicht gerecht wird, können wir nicht mittragen. Dazu nächste Woche mehr.
Zur Verwaltungsreform will ich zwei, drei Anmerkungen machen und darf dabei auch den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Drexler – der im Augenblick nicht anwesend ist –, aufgrund dessen, was er im Rahmen der Debatte am Vormittag gesagt hat, mit einbeziehen.
Zunächst einmal zu der Behauptung, die Anhörungsfrist sei zu kurz. Dazu zwei Argumente: Zum einen überrascht es mich sehr, dass Sie das zum jetzigen Zeitpunkt sagen. Wir haben im Juli letzten Jahres den Zeitplan zur Durchführung der Verwaltungsreform beschlossen und publik gemacht. Seit Juli 2003 wissen alle, die sich dafür interessieren – und der Landtag interessiert sich dafür –, dass die Anhörung zu dem Gesetzentwurf für diese Verwaltungsreform von Mitte Januar bis 8. März dauert. Das wurde nicht überfallartig zu Beginn dieses Jahres angesetzt, sondern steht in dem Zeitplan, der im Juli letzten Jahres allgemein bekannt gemacht worden ist. Deshalb verwundert es, wenn man erst heute darauf zurückkommt.
Das zweite Argument ist ein inhaltliches; auch hier bitte keine Krokodilstränen: Über die wesentlichen Punkte, um die es bei dieser Verwaltungsreform geht, weiß seit Monaten jeder Bescheid – aufgrund der Medienberichterstattung oder aus anderen Informationsquellen. Ganz besonders die Betroffenen wissen Bescheid. Auch dies muss man bei der Frage, wie lange eine solche Frist bemessen sein kann, mit berücksichtigen.
Deshalb sage ich: Das alles ist völlig korrekt. Ich bitte sehr um Verständnis dafür, dass wir uns hinsichtlich des Zeit
Das Zweite, was angesprochen worden ist und was mir auch am Herzen liegt, ist das Thema „Aufgabenabbau, Aufgabenkritik“. Uns allen würde, glaube ich, ein Stein vom Herzen fallen, wenn wir beim Thema „Bürokratieabbau, Aufgabenabbau“ wirklich einmal vorankämen.
Aber ich sehe bisher nirgendwo eine wesentliche Verbesserung – nicht von Flensburg bis Berchtesgaden, nirgendwo. Alles – das darf ich Ihnen versichern –, was auch in anderen Ländern bisher dazu angedacht worden ist, haben wir aufgenommen, soweit es irgendwie Sinn macht. Alles, was von der kommunalen Seite, vom Landkreistag – über 100 Vorschläge – in die Diskussion eingeführt worden ist, haben wir aufgenommen und, soweit es irgendwo übernehmbar ist, auch berücksichtigt. Vorhin hat einer von Ihnen gesagt – ich glaube, Kollege Junginger oder Kollege Oelmayer –, Sie würden im Rahmen des weiteren Verfahrens noch zahlreiche Vorschläge zum Aufgabenabbau machen.
Herzlich willkommen! Wenn Sie den Stein der Weisen finden, dann sind Sie, glaube ich, wirklich zu preisen.
Aber ich will einmal sehen, was dann, wenn es konkret werden muss, wirklich auf den Tisch gelegt wird. Das gebe ich Ihnen einfach so mit. Herzlich willkommen! Wir nehmen alles auf, was dazu beiträgt, Aufgabenabbau und Bürokratieabbau in Deutschland und ganz besonders in BadenWürttemberg voranzubringen, meine Damen und Herren.
Nur eine Bitte, Herr Kollege Oelmayer: Seien Sie im Augenblick noch ein bisschen zurückhaltend – wenn Sie eines Tages im Ergebnis Recht haben sollten, was ich nicht glaube, dann können Sie es anders machen – mit diesem pauschalen Satz: Die Verwaltungsreform spart auf Kosten der Kommunen. Warten Sie es doch einmal ab. Wir haben, wie Sie ja festgestellt haben, in dem Gesetzentwurf zum Beispiel eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag vorgeschlagen,
ich glaube, bis zur Mitte des Jahres 2007. Dann werden wir über die Entwicklung der Verwaltungsreform auch in kostenmäßiger Hinsicht berichten. Aber vor allem wird es doch wohl Aufgabe jedes Kreistags, jedes Stadtrats in den Stadtkreisen sein, darauf zu achten, dass sein Landrat, sein Oberbürgermeister, ihre Verwaltung nicht die Verwaltungsreform durch eine Erhöhung, zum Beispiel bei den Kreisen der Kreisumlage, gegenfinanziert.
Wenn dazu der Kreistag nicht in der Lage sein wird, Frau Kollegin Haußmann, dann können Sie sich Gedanken darüber machen, warum es überhaupt Kreistage gibt. Das ist deren vornehmste Pflicht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Oelmayer GRÜNE: Herr Innenminister, im Stadt- kreis gibt es keine Kreisumlage!)
Aber das Argument von Ihnen ist ja immer – das haben Sie auch vorhin gesagt –: Dadurch wird die Umlage erhöht.
Aber auch in den Stadtkreisen rate ich dazu, dass sich die Gemeinderäte mit dem Thema der Kostenentwicklung sehr intensiv befassen, auch zum Beispiel mit der Frage, wie das dann durch ein entsprechendes Haushaltswesen gemanagt wird. Das ist dann nicht Aufgabe des Landes, sondern der Gemeinderäte.
Letzte Bemerkung in der ersten Runde: Sie haben den Verfassungsschutz angesprochen. Schön, dass Sie sich jetzt so offen zum Verfassungsschutz bekennen und in Ihrem Fall auch schon seit Jahren bekannt haben. Aber zum Thema der besseren Zusammenarbeit mit Bund und Ländern folgender Hinweis: Es ist ja nicht falsch, was Sie sagen; aber Sie können nicht sagen, hier sei – wie haben Sie es ausgedrückt? – irgendwo ein Stillstand, es bewege sich nichts.
Es gibt auf der Bundesebene eine Arbeitsgruppe, die der Bund einberufen hat, in der zum Beispiel der Präsident unseres Landesamts für Verfassungsschutz, Herr Rannacher, eine ganz wesentliche Rolle spielt. Das Problem wird in Folgendem bestehen – das ist das Gleiche in Grün wie bei jeder Föderalismusdiskussion –: Wir haben in Deutschland leider Gottes völlig unterschiedlich leistungsfähige Bundesländer. Baden-Württemberg könnte zum Beispiel beim Landesamt für Verfassungsschutz, aber auch beim Landeskriminalamt oder bei anderen Institutionen ein großes Interesse an Kooperationen haben. Aber wir müssen ganz nüchtern sehen, dass uns etwa die kleinen Länder mit ihren kleinen Ämtern, soweit sie denn überhaupt eines haben, bei der Zusammenarbeit herzlich wenig geben können. Das erschwert natürlich eine Kooperation erheblich, weil sie nicht, auf Deutsch gesagt, auf gleicher Augenhöhe stattfindet. Darin liegt, glaube ich, unter anderem die große Schwierigkeit begründet. Deshalb sage ich: Der Wille ist da.
Ich bin auch dafür, dass das Eigenleben der Verfassungsschutzämter in Deutschland nicht immer noch größer wird, sondern dass man kooperiert. Aber die Kooperation wird durch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Bundesländer ganz wesentlich beeinträchtigt. Dies kann man beim Verfassungsschutz beobachten, aber auch, wie gesagt, bei anderen Institutionen. Das Landeskriminalamt ist ein weiteres Beispiel. Ich will das nicht weiter vertiefen.
In der ersten Runde, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich trotzdem jetzt schon einmal ganz herzlich danken, nicht nur der Polizei, den Feuerwehren, allen anderen, die für die innere Sicherheit Verantwortung tragen, den vielen Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz, sondern auch dem Innenministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem dem Haushaltsreferat, das von Herrn Arnold geführt wird, der in so schweren Zeiten wie jetzt jeden Monat eigentlich wieder die Quadratur des Kreises vollbringen muss, und allen anderen uns zugeordneten Dienststellen. Allen Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön. Ein herzliches Dankeschön, trotz aller Kritik, auch diesem hohen Hause für die Unterstützung, die wir mit unserer Arbeit immer wieder finden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir uns die Gesamtbilanz im Haushalt des Innenministeriums Baden-Württemberg ansehen, dann müssen wir und dann müssen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einräumen: Das Innenministerium und die hier politisch Verantwortlichen haben im vergangenen Jahr wieder gute Arbeit geleistet. Ich darf mich insoweit dem Dank des Kollegen Heinz anschließen.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das Innenministerium wird trotz der angespannten Haushaltslage, auf die hier mehrfach hingewiesen wurde, und trotz des strikten Sparund Konsolidierungskurses auch weiterhin gute Arbeit leisten.
Baden-Württemberg, Herr Kollege Schmiedel, kann sich auf dem Felde der Innenpolitik im bundespolitischen Ranking, sprich konkret im Vergleich der einzelnen Bundesländer untereinander, nicht nur sehen lassen, sondern hat im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch im Bereich des partnerschaftlichen Umgangs mit seinen Kommunen die Nase durchaus vorn.
Dasselbe, liebe Kollegin Dederer, gilt, wenn es darum geht, dem Rechtsstaat dadurch Geltung zu verschaffen, dass rechtskräftige Entscheidungen – wenn auch häufig erst nach jahrelangen Verfahren – durchgesetzt, umgesetzt und vollzogen werden. Konkret: Baden-Württemberg ist neben Bayern das Bundesland, das konsequent darauf achtet, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber das Land wieder verlassen.
Besondere Priorität – und die CDU-Fraktion steht hier voll dahinter – hat die Ausweisung und Abschiebung ausländischer Straftäter. Das ist, wie hier schon gesagt wurde, kein angenehmes Geschäft. Aber wenn unser Staat seine Staatsautorität nicht selbst untergraben will, dann muss das sein. Ich danke an dieser Stelle allen Beamtinnen und Beamten der Ausländerbehörden und unserer Polizei, die dazu beitragen, dem Recht Geltung zu verschaffen, und die deshalb, wie ich weiß, nicht selten persönlichen Anfeindungen ausgesetzt sind.
Nicht von ungefähr, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir in Baden-Württemberg hinsichtlich der Kriminalitätsrate zusammen mit Bayern ganz an der Spitze im Ranking der Bundesländer.
Die Bürger wissen das zu schätzen. Bayern und BadenWürttemberg sind die sichersten Bundesländer. Das hat natürlich enorme Auswirkungen auf die Standortqualität. Die Menschen wollen nach Süden; die Menschen werden von Baden-Württemberg fast magisch angezogen.
Lassen Sie mich noch zu den Anträgen von SPD und Grünen Folgendes sagen: Wir lehnen diese samt und sonders ab. Exemplarisch, Herr Junginger, nenne ich den Freiwilligen Polizeidienst. In Sonntagsreden fordern Sie ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. Aber hier wollen Sie ein Paradebeispiel von bürgerschaftlichem Engagement abschaffen, und das wegen 2,2 Millionen €, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist der falsche Weg,