Zu guter Letzt auch mein Dank an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses nicht nur für seine gute Arbeit, sondern auch für seinen Humor, den wir bei unserer Arbeit dringend brauchen,
an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und ganz besonders natürlich auch an diejenigen, die uns im Petitionsbüro des Landtags zuarbeiten. Ohne diese Zuarbeit wäre die viele Arbeit kaum zu leisten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Aber man sollte noch kritisieren, dass kein einziges Regierungsmitglied da ist!)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Landespflegegesetzes – Drucksache 13/2432
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sicherung und der Ausbau einer fachlich einwandfreien und den Bedürfnissen der Menschen angemessenen Pflege stellen Politik und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, mit dem vorliegenden Gesetz die Ausbildungsgänge in den Pflegeberufen sowie die Fort- und Weiterbildungsangebote kontinuierlich den wachsenden Anforderungen anzupassen
Aber wir streben auch entscheidende Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Pflege überhaupt an. Wir wollen in zahlreichen Modellprojekten die Schwachstellen der betrieblichen Organisation in den Einrichtungen aufspüren und Wege zur Verbesserung des Betriebsklimas, der Arbeitsorganisation und der Personalentwicklung suchen.
Als ein Beispiel möchte ich hier die Gemeinschaftsinitiative „Drittsektorenqualifizierung in der Altenhilfe“ nennen, die gemeinsam vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Caritas und den Diakonischen Werken getragen sowie von der EU und der Landesstiftung gefördert wird und von der wir uns wichtige Impulse und Erkenntnisse für die gesamte Landschaft sozialer Einrichtungen versprechen. Vor allem geht es uns dabei um so zentrale Fragen wie die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze, die Personalentwicklung, die bessere Vereinbarkeit von Pflegeberufen und Familie sowie um bessere Angebote für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und die Jobrotation.
In der Diskussion um mehr Personal in den Einrichtungen der Altenpflege ist Baden-Württemberg bereits entscheidende Schritte vorangekommen. Unter der Moderation des Sozialministeriums haben die Leistungserbringer und Kostenträger einen verbesserten Personalschlüssel vereinbart; dadurch wird sich die durchschnittliche Personalausstattung in den Heimen einem Personalschlüssel von 1 : 2,37 annähern. Damit können die Heime bereits ab dem kommenden Jahr ihren Personalbestand um mehr als 10 % aufstocken, für die spezielle Betreuung schwerstdementer Menschen sogar um mehr als 30 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich in der Pflege gerade von Dementen auskennt, wer weiß, was an Alzheimer Erkrankte an zusätzlicher Pflege und Zuwendung brauchen, der kann ermessen, wie wichtig eine solche Personalaufstockung sein kann.
Eines der zentralen Themen für die gesamte Zukunft der Pflege ist für mich persönlich die angemessene Berücksichtigung des pflegerischen Mehraufwands für die Pflege dementer Menschen. Wir dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, damit dieser pflegerische Mehraufwand in der Pflegeversicherung endlich entsprechend berücksichtigt wird.
Die Pflege von Menschen ist aber auch nicht jedes Mannes oder jeder Frau Sache. Deswegen ist es immens wichtig, die Pflegeberufe für geeignete Frauen und Männer
auch attraktiv zu gestalten. Unser Ziel muss es sein, das Ansehen und die Wertschätzung der Pflege in der Öffentlichkeit und die gesellschaftliche Anerkennung zu verbessern, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege auf ihren verantwortungsvollen Beruf stolz sein können, in ihm eine Zukunft sehen und ihm auch möglichst lange treu bleiben.
In der Werbe- und Imagekampagne des Sozialministeriums sieht die CDU-Fraktion ein hervorragendes Mittel, um für Pflegeberufe zu werben. Seit deren Start sind die Schülerzahlen an den öffentlichen und privaten Pflegeschulen und Altenpflegeschulen von 6 444 im Jahr 2002 auf 6 900 im laufenden Schuljahr gestiegen. Die schon bisher vorliegenden Anmeldungen für 2004 lassen über 7 600 Schülerinnen und Schüler erwarten. Das ist eine Steigerung um fast 20 % in nur drei Schuljahren und somit ein sehr großer Erfolg.
Meine Damen und Herren, wer qualifizierte Pflege will, muss auch für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Ausbildung sorgen. Baden-Württemberg hat schon vor Jahren die dreijährige Altenpflegeausbildung mit Praxis- und Theorieanteilen konzipiert und umgesetzt. Damit haben wir schon vor dem Altenpflegegesetz des Bundes den Standard verwirklicht, den dieses Gesetz jetzt vorsieht. Auch in den anderen Pflegesparten sind wir dabei, die Ausbildung den wachsenden Bedürfnissen der Pflege anzupassen.
Ich möchte nicht versäumen, abschließend allen Pflegenden, ob sie nun in der Heimpflege, der ambulanten Pflege oder in der häuslichen Pflege von Angehörigen tätig sind, Dank, Anerkennung und Respekt zu sagen. Ihr Einsatz kann von uns allen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Zurufe von der CDU: Bravo!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund der Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur in 20 Jahren um 40 bis 50 % höher sein wird als heute. Wenn wir zusätzlich berücksichtigen, dass eine Verlängerung der Lebenserwartung wahrscheinlich auch mit einer Erhöhung des Pflegerisikos einhergeht, dann wird klar, dass die Ansprüche an eine professionelle Pflege künftig sogar noch ansteigen werden. Schätzungen zufolge werden wir aufgrund der zunehmenden Zahl der pflegebe
dürftigen Menschen in den nächsten Jahren allein im Bereich der Altenpflege 6 000 zusätzliche Fachkraftstellen brauchen.
Die rechtlichen Grundlagen für eine weitere Gewinnung von Pflegefachkräften sind im Bundesaltenpflegegesetz enthalten. Ich denke, hiermit haben wir wirklich eine gute Grundlage, weitere Pflegefachkräfte zu gewinnen. Denn man muss sich einmal vorstellen, dass es, bis dieses Gesetz in Kraft getreten ist, in Deutschland 16 Länder, aber 17 verschiedene Altenpflegeausbildungen gab.
Wir hätten schon längst über das Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Landespflegegesetzes, das wir heute zu behandeln haben, beraten können, wenn das Bundesland Bayern nicht durch seine Klage alles verzögert hätte. Insofern wird es Zeit, dass das Altenpflegegesetz des Bundes nun endlich in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Wir werden dem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Altenpflegegesetzes werden nun auch Ermächtigungsnormen geschaffen, um gemeinsame Weiterbildungen in den Pflegeberufen und in den pädagogischen Berufen zu regeln. Der Pflegeberuf wird nur dann ein attraktiver Beruf sein können, wenn sich die Pflegefachkräfte weiterbilden und ihnen damit auch Aufstiegschancen geboten werden.
In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf, das Angebot an weiterführenden Hochschulstudiengängen in der Pflege weiterzuentwickeln und auszuweiten.
Ein weiterer Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen möchte, ist: Das Bundesaltenpflegegesetz regelt auch die Schaffung einer Ausbildungsumlage in der Altenpflege in den Ländern. Ich las im Oktober in meiner Altenpflegezeitschrift: Baden-Württemberg ist führend. Die Ausbildungsumlage in der Altenpflege wird zum 1. Januar 2004 per Verordnung wieder eingeführt. Dann kam mir vor einigen Tagen ein Pflegebrief ins Haus, in dem steht: „Nach Auffassung des Wirtschaftsministers Döring ist es nicht notwendig, eine Umlage für die Finanzierung der Altenpflege einzuführen,
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das ist ja unglaub- lich! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Er hat das mit der Ausbildungsplatzabgabe verwechselt! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das ist auch wieder etwas, was Döring nicht geblickt hat!)
Meine Damen und Herren, das ist eigentlich eine ganz witzige Argumentation. Wenn allen Bewerbern Ausbildungsplätze angeboten werden, wir aber 6 000 zusätzliche brauchen, dann heißt das, wir müssen die Ausbildungsumlage sehr schnell und sehr bald einführen, damit wir die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können.