Protocol of the Session on October 29, 2003

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/1246 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Abg. Alfred Haas CDU hebt versehentlich die Hand. – Abg. Birzele SPD: Einmal war Haas rich- tig! Dann wird er zurückgepfiffen! – Heiterkeit – Unruhe)

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 13/2283

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 13/2487

Berichterstatter: Abg. Gustav-Adolf Haas

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

(Abg. Nagel SPD: Kann man das nicht mit der Um- lage machen?)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein Thema, das in diesem Haus und in dieser Legislaturperiode eigentlich bereits ausdiskutiert ist.

(Abg. Hauk CDU: Sehr richtig!)

Anfang dieser Legislaturperiode haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hatte, die Genehmigungspflicht bei Antennenanlagen herzustellen. SPD, CDU und FDP/DVP haben dies abgelehnt. Schließlich haben die Grünen ihren Gesetzentwurf zurückgezogen.

Jetzt machen wir mit diesem Gesetzentwurf eigentlich nichts anderes, als die damalige Handhabung wiederherzustellen. Dazwischen gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Wir stellen jetzt den Status quo ante her. Es geht also um nichts anderes als um einen Zustand, den wir schon

lange hatten und schon lange gewohnt waren. Bei diesem Gesetz geht es um Deregulierung und um Genehmigungsfreiheit.

Ich bitte, zu beachten, dass die LBO und die Genehmigungspflicht keine Steuerungsinstrumente sind, weil Mobilfunkanlagen selbstverständlich den materiellen baurechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Was die Landesregierung vorschlägt und wir machen wollen, entspricht dem, was in der Musterbauordnung steht und was der Bund, der ja schließlich die UMTS-Lizenzen versteigert hat, fordert, nämlich einen gewissen Netzabdeckungsgrad bei UMTSAnlagen. Dem muss jetzt durch Aufstellung solcher Anlagen Rechnung getragen werden.

Ich kann also sowohl die SPD als auch die Grünen nur auffordern, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die SPD hatte uns im Wirtschaftsausschuss aufgefordert, so schnell wie möglich den Status quo ante wiederherzustellen, also diesen Gesetzentwurf einzubringen. Als wir dann das letzte Mal noch einmal im Wirtschaftsausschuss diskutiert haben, hat sich die SPD bei der Abstimmung mit dem Argument, ihr gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug, der Stimme enthalten.

(Abg. Gall SPD: Das ist doch nicht wahr! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das hat man Ihnen falsch aufgeschrieben!)

Wenn Ihnen also dieser Gesetzentwurf nicht weit genug geht, dann bitte ich Sie, wenigstens diesen Schritt mitzugehen.

Die Grünen haben damals ihren Gesetzentwurf zurückgezogen und gesagt, es gebe ja inzwischen eine vom Bundesministerium für Umwelt geschaffene Vereinbarung,

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Die ist nicht vom Bun- desministerium für Umwelt geschaffen worden!)

eine Vereinbarung zwischen den Netzbetreibern und den Kommunen. Ich habe hier eine Pressemitteilung des BMU vom 18. März 2003, Überschrift: „Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen hat sich deutlich verbessert“. Dort wird also eine positive Bilanz gezogen. Insofern hat sich an dem damaligen Zustand, an der damaligen Argumentationslage überhaupt nichts geändert. Ich bitte SPD und Grüne, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Minister Dr. Christoph Palmer: Sehr gut!)

Ich erteile Herrn Abg. Gall das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren uns bei der ersten Debatte über dieses Thema hier in diesem Haus darüber einig, dass wir in großer Gemeinsamkeit ausdrücklich hinter der wirtschaftlichen Notwendigkeit des flächendeckenden Ausbaus der Mobilfunknetze in unserem Bundesland stehen und dass auch wir an den formulierten Versorgungszielen festhalten wollen. Nicht einig waren wir uns darin, wie ernst wir die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger nehmen,

die, ob sie nun Handys benützen oder nicht, natürlich zum Teil nach wie vor vorhanden sind, insbesondere gegenüber Mobilfunkanlagen in Wohnortnähe.

Meine Fraktion bleibt auch nach der Diskussion im Wirtschaftsausschuss dabei, dass man diese Sorgen nicht dadurch wegnimmt, dass man geltendes Recht ändert oder versucht, geltende Rechtsprechung durch geänderte Rechtsgrundlagen zu unterlaufen. Herr Mack, Sie sollten die Argumentation der SPD-Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss schon richtig darstellen und hier keine anders lautenden Behauptungen formulieren. Wir stehen ausdrücklich dazu, dass es dazu tatsächlich abweichende Meinungen in unserer Fraktion gibt, die auch geäußert werden, während ich umgekehrt auch weiß, dass es in Ihren Reihen Abgeordnete gibt, die eigentlich unserer Position näher stehen, dies allerdings nur hinter vorgehaltener Hand zugeben.

Ich sage: Akzeptanz schafft man nicht durch Änderung der Bauordnung, sondern durch Überzeugung und Darlegung erwiesener Sachverhalte und durch Transparenz von Verfahren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Dabei will ich gerne wiederholen, dass es auch unsererseits unbestritten so ist, dass tatsächlich alle Untersuchungen bezüglich der gesundheitlichen Gefahren der Strahlungen solcher Antennen bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine Gesundheitsgefährdung nicht erkennen lassen. Aber gerade auch der Ihrer Partei angehörende Umweltminister hat doch gesagt, dass wir alle nicht wissen – Herr Müller hat das gesagt –, wie es wirklich ist, und dass wir deshalb größtmögliche Transparenz schaffen müssen. Wenn man aber Transparenz schaffen will, dann ist es eben nicht richtig, in diesem Punkt die Landesbauordnung zu ändern.

Deshalb möchten wir, dass sich auch zukünftig die Betreiber mit den Betroffenen vor Ort über die Problematik, so sie denn entsteht, auseinander setzen und dann in Diskussionen versuchen, Vertrauen zu schaffen, Ängste zu nehmen und eventuell auch besser geeignete Standorte als Alternative vorzuschlagen.

(Abg. Mack CDU: Das hat doch mit der Landes- bauordnung nichts zu tun! Das gilt schon jetzt!)

Meine Erfahrung ist tatsächlich, dass dies funktioniert, weil erste Widerstände häufig auf Unkenntnis gestützt sind.

(Abg. Mack CDU: Runder Tisch!)

Das Thema „Vertrauen schaffen“, meine Damen und Herren, wäre im Übrigen ein Betätigungsfeld des Wirtschaftsministeriums. Dort müsste man sich tatsächlich einmal Gedanken darüber machen,

(Abg. Schmiedel SPD: Genau!)

warum gerade in unserem Bundesland die größten Vorbehalte gegen solche Anlagen vorhanden sind. Dort müsste man sich Gedanken darüber machen, wie man diese Vorbehalte abbauen kann.

(Beifall bei der SPD – Abg. Schmiedel SPD: Das Wirtschaftsministerium hat versagt!)

Meine Damen und Herren, wir möchten, dass sich die Netzbetreiber weiterhin – und dort, wo dies bislang nicht der Fall ist, in ausreichender Weise – an die freiwillige Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden halten und einen intensiven Informationsaustausch unter Beteiligung der Kommunen sicherstellen.

(Abg. Kiefl CDU: Das läuft doch schon!)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung selbst hat doch gesagt, es wäre sinnvoll, die Exposition der Bevölkerung bezüglich elektromagnetischer Felder zu begrenzen und darauf zu achten, dass Kindergärten und Schulen nicht im Hauptstrahl von Sendeanlagen liegen. Ich frage Sie: Wie passt denn diese Aussage zu der völligen Genehmigungsfreiheit, die Sie anstreben? Sie sollten der Bevölkerung schon sagen, wofür Sie konkret stehen.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Sie sollten das, was Sie sagen, schon mit konkretem Tun in Einklang bringen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es!)

Ich bestreite auch, meine Damen und Herren, dass, wie von Ihnen immer wieder argumentiert wird, lange Genehmigungs- oder Erörterungsverfahren die Errichtung von Mobilfunkanlagen verzögern. Vielmehr sind die Netzbetreiber selbst für eine unzureichende Umsetzung ihrer Planungen, so sie denn welche haben, verantwortlich.

Bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs am 1. Oktober dieses Jahres habe ich Ihnen am Beispiel meiner Heimatgemeinde darzustellen versucht, welchen kurzen Zeitraum der reine Genehmigungsprozess bei einer zwischenzeitlich insgesamt 42-monatigen Umsetzungsphase in Anspruch genommen hat; fertig sind die Betreiber bis jetzt immer noch nicht. Dass dieses Argument Ihrerseits nicht greift, könnte ich Ihnen an x anderen Beispielen weiter aufzeigen.

Im Übrigen tun Sie – das will ich schon einmal anfügen – damit auch den vielen äußerst effizient arbeitenden Genehmigungsbehörden keinen Gefallen, sondern Sie tun denen Unrecht. Die Politik sollte sich nicht den Schuh anziehen, in den eigentlich die Mobilfunkbetreiber gehören.

Immer wieder bemühen Sie bei diesen Diskussionen als letztes Argument das Thema Bürokratieabbau.

(Glocke der Präsidentin)