Aber zur Sache zurück. Herr Kollege Rust, es geht zunächst einmal nicht um die Frage, ob in Baden-Württemberg oder anderswo Studiengebühren eingeführt werden sollen – das ist nicht die Frage –, sondern es geht darum, ob es in Ordnung ist, dass es, wie gesagt, ein Hochschulrahmengesetz gibt, das den Ländern verbietet, überhaupt Studiengebühren einzuführen.
Natürlich. Es ist ja die Frage, ob man ein solches Gesetz braucht, um den Ländern zu verbieten, Hochschulgebühren tatsächlich einzuführen. Das ist ja der Streitpunkt, um den es geht.
Ich habe gesagt, wie das beim Hochschulrahmengesetz laufen kann. Darüber wollen wir nicht weiter spekulieren. Reden wir also in der Sache darüber, warum ich und die FDP/ DVP-Fraktion insgesamt für die Einführung von Studiengebühren sind. Ich habe immer gesagt: Ich bin für die Einführung von Studiengebühren, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind.
Erste Voraussetzung: Es darf nicht der Anschein, nicht der Hauch eines sozialen Numerus clausus vorhanden sein.
und ich will, dass es auch in der Zukunft so ist, dass nicht die Dicke des Geldbeutels des Vaters oder der Mutter darüber entscheidet,
sondern nur die Fähigkeit des jungen Menschen. Deshalb ist die erste Voraussetzung: kein sozialer Numerus clausus.
Weil dies so ist, haben wir von der FDP/DVP-Fraktion niemals allgemeine Studiengebühren gefordert, die ja im Grunde während des Studiums entrichtet werden müssten. Denn wenn während des Studiums Gebühren entrichtet werden müssten, gäbe es das Problem eines sozialen Numerus clausus, weil es dann schon vorkommen kann, dass der Vater oder die Mutter sagt: Tut mir Leid, junger Freund, ich würde dich gern studieren lassen, aber wenn du während des Studiums zahlen musst, muss ich dir sagen, dass ich das nicht kann.
Zweite Voraussetzung: Wenn wir solche nachlaufenden Studiengebühren einführen, muss gewährleistet sein, dass die Finanzmittel, die eingenommen werden, bei der Hochschule bzw. auch bei der Fakultät verbleiben.
Jetzt sagt Kollege Birzele: Wenn man nachlaufende Studiengebühren heute einführen würde, würden in fünf, sechs oder sieben Jahren zum ersten Mal entsprechende Mittel fließen.
Deshalb sieht ja das Konzept des Centrums für Hochschulentwicklung – Professor Müller-Böling hat das entwickelt; ich empfehle, das einmal nachzulesen – eine Zwischenfinanzierung vor. Diese Zwischenfinanzierung würde bedeuten, dass ein Bankenkonsortium oder was auch immer gewissermaßen ein Darlehen an die Hochschule gibt, sodass sie damit arbeiten könnte, und dieses Darlehen von den Studierenden im Sinne von nachlaufenden Studiengebühren später abgelöst werden muss.
Vielleicht sollte man bei dieser Gelegenheit auch einmal einen Satz über die Größenordnung verlieren: Wenn Sie davon ausgehen, dass wir in Baden-Württemberg im Augenblick 220 000 Studierende haben und beispielsweise eine
Studiengebühr von 500 € – das sind die Zahlen von MüllerBöling – pro Semester erheben, wäre dies ein Aufkommen von etwa 220 Millionen € pro Jahr.
Jetzt sage ich Ihnen aber gleich, dass diese 220 Millionen € nicht in voller Höhe zur Verfügung stünden. Warum nicht? Ich setze einmal eine 50-prozentige Sicherheits- bzw. eine 50-prozentige Schwundquote an. Sie ergibt sich erstens aus denjenigen, denen Gebührenerlass gewährt wird, weil sie später nicht das genügende Einkommen haben, um diese Gebühr nachzubezahlen. Mit Sicherheit gibt es zweitens auch Fälle, in denen die Gebühren aus irgendwelchen Gründen nicht mehr eingetrieben werden können. Drittens muss auch irgendjemand die Zinsen, Herr Kollege Birzele, von denen Sie gerade gesprochen haben, für die Zwischenfinanzierung bezahlen. Wenn Sie das alles zusammennehmen – Schwundquote 50 % –, kommen Sie rein rechnerisch auf ein Volumen von etwa 110 Millionen € pro Jahr, was dann wirklich auch den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden könnte, und zwar sofort.
Ich habe also davon gesprochen, meine Damen und Herren, dass die erste Voraussetzung ist, dass es keinen sozialen Numerus clausus gibt.
Ich nenne als dritte Voraussetzung: Wenn wir solche nachlaufenden Gebühren einführen würden, dann würde dies natürlich bedeuten, dass die heute bestehenden Langzeitstudiengebühren bzw. die Verwaltungsgebühren, die wir derzeit erheben, ersatzlos gestrichen werden müssten.
Vierte Voraussetzung: Wir müssten parallel zu der Einführung von nachlaufenden Studiengebühren etwas tun, was in der Bundesrepublik Deutschland im Augenblick leider noch keine große Tradition und noch keine Kultur hat: Wir müssten ein besseres Stipendiatenwesen einführen. Denn alle Länder um uns herum, die diese Studiengebühren haben – die meisten erheben sie ja tatsächlich –, haben parallel dazu – Herr Rust, das war ja auch Ihr Ansatzpunkt – ein Stipendiatenwesen aufgebaut. Dies müsste aus meiner Sicht in der Tat noch hinzukommen.
Wenn diese vier Voraussetzungen erfüllt sind, dann glaube ich schon, dass die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren ein richtiges Modell wäre. Warum? Übrigens auch deshalb, weil auf diese Art und Weise der Stellenwert eines Studiums gesteigert werden könnte.
Der Stellenwert eines Studiums ist durchaus groß, und zwar für die Gesellschaft insgesamt, aber auch für den Einzelnen.
Denn der Einzelne ist derjenige, der von diesem Studium insofern profitiert, als das Einkommen von Akademikern in der Regel überdurchschnittlich und die Arbeitslosigkeit unter den Akademikern deutlich unterdurchschnittlich ist. Insofern sind Studiengebühren und dabei auch nachlaufende Studiengebühren geeignet, um den Stellenwert und damit natürlich auch die Wertschätzung eines Studiums zu steigern.
Wie gewährleisten Sie, Herr Kollege Pfister, dass diese Studiengebühren dann auch tatsächlich den Hochschulen zugute kommen und nicht vom Finanzminister verrechnet werden, wie dies ja gegenwärtig bei Ihrem Beispiel der Fall ist? 91 Millionen € sollen gestrichen werden, 100 Millionen € wollen Sie mit Studiengebühren einwerben. Wo ist der Vorteil für die Hochschulen?
Herr Kollege Birzele, in der Stellungnahme der Landesregierung zu Abschnitt I des Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP steht unter Ziffer 8 wörtlich: