(Widerspruch der Abg. Dr. Caroli und Schmiedel SPD – Abg. Schmiedel SPD: Was heißt das? – Ge- genruf des Abg. Döpper CDU: Das ist konstruktiv! – Abg. Blenke CDU zur SPD: Das ist konstruktive Oppositionsarbeit! Davon könnt ihr lernen!)
weil das, glaube ich, auch von der sozialen Staffelung her sinnvoll wäre – hören Sie zu, Kollege Schmiedel! –; denn wir wollen die Menschen in den unteren Gehaltskategorien nicht belasten, halten das im Gegenzug dazu aber bei Menschen, die in das Pensionsalter eingetreten sind, für eher zumutbar. Wir haben diesbezüglich aber noch keinen Antrag formuliert.
Es wird darauf ankommen, ob der Finanzminister mit seinen Prognosen Recht behält. – Nicht „Ja, ja!“, Frau Kollegin Haußmann!
Entscheidend ist, ob der Finanzminister mit seinen Prognosen zur Nettoneuverschuldung Recht behält. Daran werden wir uns dann orientieren.
Ein allerletzter Punkt, den ich noch erwähnen möchte – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –: Eine Problematik bleibt uns natürlich. Das weiß man auch als Bürger, wenn man im Land unterwegs ist: In ein und denselben Amtsstuben gibt es Menschen, die nach A 8 besoldet sind und dort als Beamte schaffen, und andere, die dort als Angestellte ihren Dienst tun und die wir daher jetzt nicht mit Sonderkürzungen belegen können. Ich hätte eigentlich gedacht und erhofft, dass die Landesregierung vielleicht damit beginnt, schon einmal in die Richtung zu agieren, den durch die Einschnitte im Beamtenbereich entstehenden Ungerechtigkeiten, die wir als Fraktion GRÜNE in diesem Haus nicht befürworten können, entgegenzuwirken.
(Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Blenke und Zimmermann CDU – Abg. Blenke CDU: Das ist konstruktive Oppositionsarbeit! Dafür kriegt ihr Applaus!)
Meine Damen und Herren, nach der Ersten Beratung soll der Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Regelung des Rechts der Sonderzahlungen in Baden-Württemberg –, Drucksache 13/2396, an den Finanzausschuss überwiesen werden. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der Landesakademie für Lehrkräftefortbildung – Drucksache 13/2430
Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, vorgesehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Maßnahmen der Lehrerfortund -weiterbildung sind zentrale Instrumente für Unterrichtsentwicklung, Schul- und Personalentwicklung. In dem Maße, in dem wir eine Umsteuerung des Bildungswesens vornehmen, Bildungsstandards einführen und Evaluation praktizieren, wird auch die Möglichkeit der Schule, systematische Fortbildungskonzepte zu entwickeln, wichtiger.
Deshalb legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Lehrerfortbildungsakademien vor, mit dem wir bestehende Fortbildungsstrukturen weiterentwickeln, um auf neue Situationen der Schule, um auf eine weiterentwickelte Schule Antwort zu geben.
Zu Ihrer Orientierung: Die Leistungsdaten der Lehrerfortbildung in Baden-Württemberg sind schon heute beachtlich. Bei hunderttausend Lehrerinnen und Lehrern, die wir in Baden-Württemberg haben, gibt es jährlich durchschnittlich insgesamt rund 50 000 Teilnahmeplätze an zentralen und regionalen Fortbildungseinrichtungen.
Dabei ist zu beobachten, dass einerseits die Multiplikatorenfortbildung bedeutsamer wird angesichts von pädagogischen Innovationen. Ich erinnere an die Einführung der Fremdsprache in der Grundschule, bei der wir mithilfe unserer Akademien und deren Konzepten 11 000 Grundschullehrkräfte in einem relativ kurzen Zeitraum weitergebildet haben. Wir haben 300 Multiplikatoren für didaktische und methodische Fragen. Dazu haben insgesamt 60 Veranstaltungen an den Akademien stattgefunden.
Der zweite Punkt, auf den ich aufmerksam machen möchte: Stand in der Vergangenheit der Weiterbildungskurs im Vordergrund, der außerhalb der Schule von einzelnen Lehrern wahrgenommen wurde, so ist es heute wichtig, immer mehr Fortbildungen für die gesamte Schule oder für Fachkonferenzen anzubieten. Es gibt, wenn man so will, neue Leitlinien mit einer starken Tendenz hin zur Regionalisierung. Das heißt, Ziel dieser Entwicklung, die sich nicht mehr nur an die einzelnen Lehrer und Lehrerinnen richtet, sondern an die Schule als ganze, ist eine systematische Fortbildungsplanung der Schule durch gemeinsame Bedarfsdefinition, Absprache über arbeitsteiligen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und konsequente Weiterbefassung, also Transformation in das Kollegium und seine Prozesse der Unterrichts- und Schulentwicklung.
In diesem Zusammenhang werden wir auch in Modellprojekten die Möglichkeiten und natürlich zunächst auch Grenzen von Fortbildungsbudgets für Schulen prüfen. Ich glaube, das ist mittel- und langfristig ein notwendiger Schritt, der sich aus dieser Dezentralisierung ergibt.
Schließlich werden Fortbildungen verstärkt nicht nur aus Einzelveranstaltungen bestehen, sondern prozessorientiert
und eben schulintern anzulegen sein. Wir gehen davon aus, dass zu den inneren Schulentwicklungsprozessen auch die Fortbildungspläne der Schulen, an ihrem Bedarf orientiert, gehören.
Diesen Prozess voranzubringen, einerseits den Prozess der Konzeptentwicklung im Blick auf die Weiterbildung von Multiplikatoren für pädagogische Innovationen und andererseits die Unterstützung von innerschulischen Fortbildungsplänen, konzeptionelle Anregung, die Frage von Qualifizierungsstrategien, sind genau die Aufgaben der neuen Landesakademie, die wir mit diesem Gesetz schaffen, die an vier Standorten vertreten ist: in Calw, auf der Comburg, in Donaueschingen und in Esslingen. Diese vier Standorte werden zu einer landesweiten Akademie zusammengefasst, die die landesweit relevanten Fortbildungsaufgaben schulartübergreifend bündelt, die schulartspezifische und -übergreifende Konzeptentwicklung bei landesweiten Fortbildungsprojekten und die Schulung entsprechender Multiplikatoren vornimmt, die schulartspezifische und -übergreifende stetige Qualifikation von Fortbildungs- und Beratungspersonal, das den Schulen auf Abruf zur Verfügung gestellt wird, übernimmt, eine Akademie, die die landesweite Zertifizierung von externen Anbietern zum Beispiel bei Multimedia- oder Sprachschulungen für Grundschullehrkräfte vornimmt und die zugleich Qualifizierungsangebote für das gesamte pädagogische Leitungspersonal in Schule und Schulverwaltung ausgestaltet, also auch Angebote für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben im schulischen System, zum Beispiel im Bereich der Lehrerausbildung, und Gewährleistung von Angeboten für kleine Fachgruppen.
Diese zentrale Landesakademie für Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Schulen soll eng mit Hochschulen und Seminaren zusammenarbeiten. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein. Den Grundgedanken, dass Hochschule auch den Auftrag der Weiterbildung hat, haben wir eigentlich schon entwickelt, und der ist akzeptiert. Ich glaube, dass das auch in besonderer Weise für unsere Pädagogischen Hochschulen gelten sollte: nicht nur Studienangebote, sondern auch Angebote für die Weiterbildung. Das heißt, Hochschulen, Seminare und diese Akademie werden auch in ein kontinuierliches Gespräch, in ein Netzwerk für Fortund Weiterbildung eintreten.
Das Gleiche gilt bei einzelnen Maßnahmen für Kammern, für Unternehmen, für die Wirtschaft, mit denen wir schon jetzt gut zusammenarbeiten.
Die Zusammenführung der bisherigen vier Einrichtungen macht es einerseits möglich, dass die für die Aufgabenerfüllung erforderliche schulartübergreifende Abstimmung, die Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards, bereits auf Akademieebene erfolgen kann. Sie erlaubt darüber hinaus, die verwaltungsmäßigen Querschnittaufgaben, die bisher in Bezug auf die vier Akademien auf Ministeriumsebene wahrgenommen werden mussten, jetzt auf die Akademieebene zu übertragen und damit auch Kosten einzusparen. Die Wirtschaftlichkeit im Blick auf die Verwaltung wird erhöht.
Die neue Einrichtung wird selbstständig über die Kursplanung, Kursausschreibung und Kursbelegung über alle vier Standorte hinweg entscheiden und damit insbesondere bei
stark nachgefragten Kursen rasch im Sinne der Schule reagieren können, im Sinne der Ausnutzung der gesamten Belegungskapazität. Natürlich werden auch Synergieeffekte möglich, und – wichtig für die vier Standorte – wir werden nach wie vor jeden Standort im Sinne eines spezifischen Kompetenzprofils weiterentwickeln, also die Comburger Akademie zu einer pädagogischen Führungsakademie, den Akademiestandort in Esslingen mit dem Schwerpunkt der beruflichen Bildung sowie Calw und Donaueschingen mit dem Schwerpunkt allgemein bildende Schulen.
Meine Damen und Herren, die Rechtsform der Landesakademie gewährleistet eigenständiges, rasches und am Bedarf der Schule orientiertes Handeln in der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote und der Weiterentwicklung der Kultur der schulischen Fortbildung. Die Rechtsform der Landesakademie macht sie zu einem gleichberechtigten Partner in der Kooperation mit Partnereinrichtungen. Sie ermöglicht Selbstständigkeit und Flexibilität, und zwar auch im unternehmerischen Sinne, das heißt, die Landesakademie kann Geschäfte mit Dritten tätigen und die Einnahmen für die Weiterentwicklung der Lehrerfortbildung nutzen.
Gleichzeitig bleibt die Durchlässigkeit im Sinne einer Personalentwicklung zum schulischen System gewährleistet. An diese Akademie können auch Lehrkräfte abgeordnet oder teilabgeordnet werden, sodass jeweils projektbezogen und mit spezifischem Sachverstand sichergestellt wird, dass die hochdifferenzierten Aufgaben wahrgenommen werden. Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Das gilt übrigens auch für unsere Seminare und die Hochschulen: Es ist nicht schlecht, hin und wieder einmal von der Theorie in die Praxis und von der Praxis in die Theorie zu wechseln.
Abschließend, meine Damen und Herren: Mit der Neustrukturierung der Akademien, die ich Ihnen heute mit diesem Gesetzentwurf vorlege, wird ein weiterer Schritt zu größerer Eigenständigkeit der Schule getan. Wir streben die operativ selbstständige Schule an. Operativ selbstständige Schule bekommt man aber nur, wenn man ein entsprechendes Unterstützungssystem hat. Diese neue Landesakademie wird ein wichtiges Element in diesem Unterstützungssystem sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erfreulicherweise geht es in der heutigen Plenardebatte nicht um die Bestandsaufnahme potenzieller bildungspolitischer Defizite und Versäumnisse,
sondern um die erste Diskussion und erste Aussprache über schon recht konkret formulierte Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unseren Schulen.
Diese Maßnahmen dienen einem Ziel, das über jeglichen Parteienstreit erhaben sein sollte und meines Erachtens auch erhaben ist, nämlich der optimierten Fortbildung unserer Lehrkräfte.
Meine Damen und Herren, was PISA unter anderem ganz klar gezeigt hat, ist die Wichtigkeit der laufenden Fort- und Weiterbildung derjenigen, deren Händen wir die Pflege und Entwicklung unserer, wie wir immer betonen, kostbarsten und wichtigsten Ressource anvertrauen, nämlich die Bildung unserer Kinder.
Der Schritt hinaus über die insgesamt vier bereits bestehenden und bislang eher lose kooperierenden Akademien für Lehrerfortbildung hin zu einer schlagkräftig organisierten und natürlich auch nach modernen Management- und Rechnungsmethoden geführten Landesakademie ist für die CDUFraktion ein weiterer und konsequenter Schritt hin zu einem Ziel der verbesserten Fort- und Weiterbildung unserer Lehrkräfte.