Aber jetzt passen Sie einmal auf! Hören Sie gut zu, Kollege Theurer: Die Intention dieses Gesetzes, das in der derzeitigen Fassung vorsieht, dass alle Teile eines Landkreises in einem Kreistag vertreten sind, ist ein Element unserer repräsentativen Demokratie im Kreistagswahlrecht. Und weil wir eine repräsentative Demokratie haben, müssen wir mit unseren gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass alle
Wer das sagt? Das wollen Sie! Das kann nämlich vom Ergebnis her dazu führen – Kollege Theurer wurde schon als Beispiel erwähnt, und man kann ihn noch einmal erwähnen –, dass bekannte Persönlichkeiten aus einem Kreis – – Im Übrigen aus allen Parteien. Vielleicht schneiden Sie sich dabei ins eigene Fleisch.
Die meisten Bürgermeister sind nämlich nicht von der FDP/ DVP, leider auch noch nicht von den Grünen, sondern es sind Bürgermeister von den Freien Wählern oder von der CDU, vielleicht auch SPD-Bürgermeister. Wenn die in den Kreisen kandidieren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, sitzen die im Kreistag, was wir aus unserer Sicht gerade nicht wollen.
Wir fordern aus Gründen der Aufsicht etc. eigentlich die Inkompatibilität von Bürgermeisteramt und Kreistagsamt. All diese Gründe, über die wir bisher ja eigentlich einen Konsens hatten, werfen Sie über Bord, weil Sie meinen, Sie könnten über diese Veränderung des Wahlrechts für Ihre Partei Nutzen ziehen.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Alle anderen aber auch! Das können doch alle anderen auch machen! – Glo- cke des Präsidenten)
(Unruhe – Abg. Drexler SPD: Das sind aber die Ausnahmen, und Sie machen es zur Regel! Sie be- scheißen doch die Wähler!)
Natürlich ist mir das bekannt, Herr Kollege Theurer. Aber Sie wollen dies ja zur Regel machen, und zwar im Sinne Ihrer parteipolitischen Überlegungen, und das ist ein glatter Missbrauch des Kreistagswahlrechts. Deshalb ist unsere Fraktion der Auffassung, dass man diesen Gesetzentwurf ablehnen muss, und wir hoffen – Herr Kollege Nagel hat das ja abschließend auch gesagt – auf den geballten Sachverstand der CDU, die unseres Erachtens bei diesem Gesetzentwurf nun wirklich nicht mitmachen kann, obwohl sie – welcher Teufel auch immer Sie geritten haben muss –
auf diesem Gesetzentwurf mit draufsteht. Besinnen Sie sich eines Besseren! Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab!
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Gesetzentwurf wird an den Innenausschuss überwiesen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
(Abg. Drexler SPD: Entschuldigung, Herr Präsi- dent! Wollte die Regierung nichts sagen? Das sagt ja alles! – Abg. Pfister FDP/DVP zu Minister Dr. Schäuble: Willst du nichts sagen? – Weitere Zurufe)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/ DVP und der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/2169
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in erster Lesung. Im Gesetzentwurf und im Bericht des Präsidenten ist ausführlich dargelegt,
warum und wie die Erhöhungen durchgeführt werden. Lassen Sie mich nur die wesentlichen Punkte kurz erwähnen. Wir haben in diesem Jahr eine Nullrunde. Wir werden ab 1. März 2004 um 2,4 % erhöhen. Das bedeutet, gerechnet ab dem 1. August, dem Inkrafttreten des Gesetzes, eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 1 %.
An dieser Erhöhung wurde heftige Kritik geübt. Ich habe dafür Verständnis. Allerdings, muss ich sagen, habe ich
Lassen Sie mich eines deutlich sagen: Obwohl ich Verständnis habe für die Meinung von Kritikern außerhalb des Parlaments, die die Verhältnisse hier gar nicht so genau kennen können, habe ich keinerlei Verständnis, wenn Mitglieder dieses Hauses in der Öffentlichkeit mit völlig inakzeptablen Formulierungen gegen dieses Gesetz polemisieren. Wenn ein Kollege die Diätenerhöhung als – ich zitiere – „unmoralisch“ bezeichnet – er hat wörtlich ausgeführt: „Ich halte die Diätenerhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unmoralisch“ –, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis, insbesondere dann, wenn ich bei einem Blick in das Handbuch des Landtags feststelle, dass dieser Kollege einen weiteren Beruf hat und weitere Nebeneinkünfte erzielt und deshalb als Abgeordneter vielleicht die Hälfte seines Gesamteinkommens erzielt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss es immer wieder sagen – ich will es auch dieses Mal tun –: Man muss einen gewissen Vergleich ziehen. Sie wissen, die Entschädigung der Abgeordneten in Baden-Württemberg liegt im Ländervergleich an hinterer Stelle. Im Vergleich mit den allgemeinen Berufseinkommen halte ich fest, dass wir gegenwärtig 54 684 € im Jahr haben – Abgeordnete erhalten keine Sonderzuwendungen, kein Urlaubsgeld –,
und ab 1. März 2004 werden wir 55 992 € im Jahr erhalten. Wenn ich die Durchschnittswerte der Abgeordneten nehme, 49 Jahre, durchschnittlich verheiratet
das ist nur eine statistische Aussage – und durchschnittlich zwei Kinder, dann bedeutet dies nach gegenwärtiger Beamtenbesoldung – nach gegenwärtiger, nicht nach der vorgesehenen! –, dass wir ungefähr bei A 14 liegen. Besoldungsgruppe A 14 entspricht bei den gegenwärtigen Bezügen eines Beamten mit den erwähnten persönlichen Merkmalen genau 55 827,84 €. Wir werden also mit der Erhöhung nächstes Jahr ungefähr den Stand eines Beamten in Besoldungsgruppe A 14 nach den in diesem Jahr geltenden Beträgen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann wird in diesem Zusammenhang angesprochen, dass wir ja Teilzeitparlamentarier seien und das mit berücksichtigt werden müsse. Dazu lassen Sie mich zunächst sagen – ich habe darauf schon verschiedentlich hingewiesen –: Keine Abgeordnete, kein Abgeordneter dieses Hauses, die oder der diese Tätigkeit verantwortungsvoll ausübt, kann weniger als die reguläre Arbeitszeit, sei sie 38,5 Stunden, 40 oder 41 Stunden für sein Mandat arbeiten. Infolgedessen haben wir faktisch eine Vollzeittätigkeit.
Zweitens: Im Gesetz ist das nirgendwo so geregelt. Drittens waren wir, alle Fraktionen dieses Hauses, uns bei der Novellierung dieses Gesetzes darüber einig, dass die Regelungen so sein müssen, dass Abgeordnete ohne weiteres berufliches Einkommen in der Lage sind, ihrer Tätigkeit hier verantwortungsvoll nachzukommen.
Dazu will ich Ihnen kurz ins Gedächtnis rufen, welche Grundsätze das Bundesverfassungsgericht bei der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung für maßgebend hält. Danach muss die Entschädigung für die Abgeordneten und deren Familien während der Dauer des Mandats eine ausreichende Existenzgrundlage abgeben können, der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden und die Abgeordneten in die Lage setzen, sich ihrer parlamentarischen Tätigkeit auch um den Preis eines völligen oder teilweisen Verzichts auf berufliches Einkommen zu widmen.
Ich meine, wenn man diese Grundsätze zugrunde legt, dann ist die Entschädigung der Abgeordneten in Baden-Württemberg angemessen. Sie ist – das sage ich als meine persönliche Meinung – eher viel zu niedrig als zu hoch. Eher viel zu niedrig: Wenn Sie sich im Handbuch einmal die berufliche Zusammensetzung der Abgeordneten anschauen, wird dies deutlich. Für Menschen aus der Wirtschaft ist es völlig unattraktiv, ins Parlament zu gehen, es sei denn, sie können das ohne weiteres miteinander verknüpfen, und das ist dann auch nicht immer ganz unbedenklich.